Wohngemeinschaft // Vater des Mitbewohner ist Hauptmieter

  • Guten Tag,

    folgender Sachverhalt:

    Ich wohne seit August letzten Jahres mit einem Freund zusammen. Zur Verragsunterzeichnung konnte keiner von uns beiden den Mietvertrag unterschreiben, deßhalb hat der Vater des Mitbewohners den Vertrag abgeschlossen und ist nun Hauptmieter der Wohnung ohne hier zu wohnen. Wir beide wohnen hier und sind aber nur als Mitbewohner im Mietvertrag eingetragen.

    Nun möchte ich gerne ausziehen. Welche Pflichten habe ich? Kündigungsfrist evtl. Nachmietersuche etc.

    Bin dankbar für eure Antworten. :)

  • Ich würde mal schätzen, dass du, wenn du regelmässig Miete auf das Konto des Vaters überweist, einen mündlichen Untermietvertrag hast. Diesen kannst du ganz normal mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

  • Ich würde mal schätzen, dass du, wenn du regelmässig Miete auf das Konto des Vaters überweist, einen mündlichen Untermietvertrag hast. Diesen kannst du ganz normal mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

    Okay das ist schon mal ne nützliche Info. :) Überweise die Miete auf das Konto meines Mitbewohners und er überweist dann weiter an die Vermieter.

    Nun hab ich verschiedene Infos gelesen bzgl der Suche eines Nachmieters bzw. neuen WG Mitbewohners. Leider geht das Ganze etwas im Streit auseinander und mein Mitbewohner scheint darauf zu bestehen das ich ihm einen neuen Mitbewohner suchen muss was ich, angesichts der Sachlage bezweifel ich das allerdings.

  • Einen neuen Mitbewohner musst du nicht suchen. Wenn du früher aus dem Vertrag willst, könntest du deinen Mitbewohner aber bei der Suche unterstützen, wobei ich die Forderung des Mitbewohners nicht nachvollziehen kann, denn der muss mit seinem neuen Mietbewohner auskommen.

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