Bei Mietbeginn kein Gas- und Stromzähler

  • Hallo zusammen,

    vielleicht kennt sich ja jemand aus und hat einen Tip für mich:


    Zum 1. September hatte ich eine Wohnung angemietet.
    Bei der Wohnungsübergabe am 26.08.2013 hat sich allerdings herausgestellt, dass für diese Wohnung weder ein Gas-, noch ein Stromzähler vorhanden war. Der Makler versicherte mir, dass diese bis zum 1.9. installiert seien. In den folgenden Tagen hat sich der Fertigstellungstermin immer weiter verschoben. Nun heißt es voraussichtlich 37KW.
    Nachdem ich angekündigt hatte, in ein Hotel zu ziehen und da es derzeit keine freien Hotelzimmer wegen einer Messe gibt, hat man mir kurzer Hand eine möblierte Wohnung am anderen Ende der Stadt zur Verfügung gestellt.
    Wie lange muss ich das eigentlich dulden? Kann ich den Aufwand, den ich allein wegen der hin- und herfahrerei geltend machen? Wie sieht es aus mit Wäsche Waschen usw.?
    Die sind der Meinung, dass die Angelegenheit mit der Ausweichwohnung erledigt ist.

    Schon mal vielen Dank für die Antworten.
    :)

  • Raffi:

    "Zum 1. September hatte ich eine Wohnung angemietet.
    Bei der Wohnungsübergabe am 26.08.2013 hat sich allerdings herausgestellt, dass für diese Wohnung weder ein Gas-, noch ein Stromzähler vorhanden war."
    - Gehört aber dazu. Hast wohl hofftl. noch nicht die Septembermiete gezahlt?!

    "Der Makler versicherte mir, dass ..."
    - Makler...:mad:

    "hat man mir kurzer Hand eine möblierte Wohnung am anderen Ende der Stadt zur Verfügung gestellt. Wie lange muss ich das eigentlich dulden?"
    - Hierzu kann Dir ein Fachanwalt eher Auskunft erteilen.

    "Kann ich den Aufwand, den ich allein wegen der hin- und herfahrerei geltend machen? Wie sieht es aus mit Wäsche Waschen usw.?"
    - Zusätzliche Aufwände müssten Dir ersetzt werden.

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