Mietminderung

  • Hallo,
    wir sind in eine Doppelhaushälfte eingezogen und erfuhren am Tag der Übergabe das noch eine dritte Mietpartei in der anderen Haushälfte wohnt und durch unser Grundstück geht um zu ihrer Wohnung zu gelangen. Uns wurde aber auch dieser Sachverhalt nicht mitgeteilt. Wir habe uns gewundert das Leute durch unseren Garten laufen und noch nicht einmal gegrüßt haben. Daraufhin telefonierten wir mit unseren Vermietern und äußerten unseren Unmut darüber. Wir teilten Ihnen auch mit das dies ein KO Kriterium gewesen wäre den Mietvertrag nicht zu unterzeichnen und das wir auch wissen das es einen anderen Weg gibt um diese Wohnung zu erreichen. Kann man dies anfechten bzw. eine Mietminderung durchführen und wenn ja wie hoch???
    LG Mandana

  • Kündigen Sie den Mietvertrag mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten, dann müssen Sie sich nicht mehr über die dritte Mietpartei ärgern!

    Und wegen der Mietminderung sollten Sie einen Anwalt für Mietrecht beauftragen, der wird gerne für Sie tätig.

  • Hallo Mainschwimmer,
    danke für die Antwort. Leider kommt noch hinzu das im Keller alles sehr feucht ist und es anfängt zu schimmeln. Wir müssen nun alle sachen da hoch holen und im Gästezimmer deponieren. Wir sind stinkesauer da wir erst seit 4 Wochen hier wohnen und nicht unbedingt schon wieder umziehen wollen, was wohl jetzt nicht mehr zu vermeiden ist. Was machen wir wegen des Schimmels?? Mietzahlung einstellen???
    LG Mandana

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