Mietminderung durch Wasserschäden Starkregen letzte Woche

  • Einen schönen guten Morgen ,

    nach dem Starkregen letzte Woche ist meine untere Ebene, Souterrain durch das Bad - über Badewanne, Dusche und Toilette (Kanalüberflutung) geflutet worden. Nach Ausräumen, säubern, stehen nun Trockengeräte im Schlafzimmer und Bad. Die Dauer der Beseitigung der Schäden wird ca. 6 - 8 Wochen dauern, bis die untere Ebene wieder bewohnbar ist. Abgesehen davon, dass die Luft dort unten schauderlich ist, ist auch das Bad nur eingeschränkt nutzbar und alle Sachen stapeln sich nun in Küche und Wohnzimmer.

    Meine Frage: wie errechne ich die Mietminderung, bzw. wie kann ich mich absichern, wenn mein Vermieter nicht mitspielt ? Bzw. was ist noch sinnvoll, worauf ich achten muss ?

    Schriftlich habe ich schon darum gebeten, mit der Versicherung die Rückzahlung einer Mietminderung anzufragen.


    Über Tipps und Anregungen bedanke ich mich vorab schon mal sehr freundlich.

    Ich wünsche einen schönen Tag

    Ariane

  • Für solche Schäden an der Wohnung solltest du zur Durchsetzung deiner Ansprüche unbedingt einen Anwalt für Mietrecht konsultieren. Für die Errechnung der Mietminderung ist ein Anwalt unerlässlich, denn ein Forum kann nur Ratschläge, aber keine Rechtsberatung geben.

  • Für solche Schäden an der Wohnung solltest du zur Durchsetzung deiner Ansprüche unbedingt einen Anwalt für Mietrecht konsultieren. Für die Errechnung der Mietminderung ist ein Anwalt unerlässlich, denn ein Forum kann nur Ratschläge, aber keine Rechtsberatung geben.

    Hallo,

    bevor ich zum Anwalt ginge, würde ich verscuhen mir der Vermieter eine Einigung zu finden, die euch beiden sinnvoll erscheint. Gibt es eine Versicherung, dann müsste die sowieso bezahlen.

    Wieviel % des Wohnraumes macht das Souterrain denn aus?
    Das wäre für mich ein erster Ansatz, den ich zugrunde legen würde. Evt etwas weniger, weil es ja Souterrain ist.

    Gruß
    H H

  • Hallo Köbes und H H,

    danke euch. Ich werde auf jeden Fall vorab eine Klärung mit meinen Vermietern vornehmen, denn ich möchte das gute Mietverhältnis nicht gefährden. Die Versicherung wird das auch zahlen, morgen kommt ein Sachverständiger. Da ich diverse Listen im Netz gesehen habe, von 100 % bis 80 auf 50 % war ich etwas verwirrt und wollte dies vorab klären.

    Der untere Bereich macht 40% aus.

  • Du hättest auch ggf. die Möglichkeit die Miete unter Vorbehalt zu zahlen. Wenn du dir nicht sicher bist, wie hoch deine Minderung sein soll und du keine Kündigung riskieren willst - behalte ein gewissen Satz der Miete, den den du für eine angemessene Minderung sieht, unter Vorbehalt ein. Nicht vergessen hier bei deinen Vermieter zu informieren.

  • Hallo Köbes und H H,

    danke euch. Ich werde auf jeden Fall vorab eine Klärung mit meinen Vermietern vornehmen, denn ich möchte das gute Mietverhältnis nicht gefährden. Die Versicherung wird das auch zahlen, morgen kommt ein Sachverständiger. Da ich diverse Listen im Netz gesehen habe, von 100 % bis 80 auf 50 % war ich etwas verwirrt und wollte dies vorab klären.

    Der untere Bereich macht 40% aus.


    Hallo,

    wenn der untere Bereich "nur" 40% der Wohnfläche ausmacht und der obere Bereich bewohnbar ist, dann wären die Zahlen, die du genannt hast (100%, 80%, 50%) alle zu hoch. Selbst wenn man den Souterrainbereich als gleichwertig ansieht, dann sind 40% schon am oderen Ende der Möglichkeiten.

    Wenn allerdings ein Sachverständiger kommt, dan wird der möglicherweise auch dazu etwas sagen können.

    Gruß
    H H

  • Einen schönen weiteren guten Morgen,

    vielen Dank für eure Nachrichten. Ein Sachverständiger war gestern da und mit den Vermietern wurde eine Mietminderung von 40% ausgehandelt. Ab morgen wird noch ein weiteres Trocknungsgerät im Souterrain stehen und es wird min. 8 Wochen dauern, den unteren Bereich wieder wohnbar zu gestalten.

    Ich habe eine weitere, kurze Frage, da ich dazu im Netz nichts gefunden habe. Darf ich Einsicht erhalten in das Protokoll des Sachverständigen, der gestern die Schäden protokolliert hat ?

    Mein Vermieter möchte die Mieteminderung nach Abschluss aller Arbeiten an mich zurückerstatten. Ich denke da ist eine schriftliche Bestätigung von seiner Seite aus sinnvoll, auch wenn unser Verhältnis sehr gut ist ?

    Ich danke euch weiterhin vorab und mit Grüßen
    Ariane

  • Rechne einfach mal durch, wieviel Prozent der Wohnung nicht nutzbar sind. Angenommen, es ist die Hälfte, dann minderst Du auch um die Hälfte und teilst das dem Vermieter so mit.

    Erst wenn dieser widerspricht, kannst Du einen Anwalt konsultieren. Vorab macht das keinen Sinn.

    Ich hoffe, die Trockner sind mit einem Zwischenzähler ausgestattet? Bei einer Trocknung von 6-8 Wochen können hier gern mal Stromkosten von vielleicht 400 € entstehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger,

    ja 40 % und 40 % wurde mir zugesichert. Die Stromkosten werden von der Versicherung erstattet. Zählerstand ist aufgeschrieben und meine Stromgesellschaft habe ich informiert.

    Danke für deine Nachricht


  • Mein Vermieter möchte die Mieteminderung nach Abschluss aller Arbeiten an mich zurückerstatten. Ich denke da ist eine schriftliche Bestätigung von seiner Seite aus sinnvoll, auch wenn unser Verhältnis sehr gut ist ?

    Wie darf ich das verstehen? Der Vermieter will die Mietminderung dir zurückerstatten?
    Das macht doch gar keinen Sinn.

  • Ja er meinte, dass er nach Ablauf der Trocknungs-Renovierungs-Zeit mir die 40 % zurückerstatten möchte. Ich würde aber lieber ab dem 1. die 40 % abziehen von der Kaltmiete, ich würde mich wohler dabei fühlen.

  • Puh danke Köbes, habe mir das nun durchgelesen und das hätte ich nun nicht erfragt. Ok herzlichen Dank.

    Ich habe noch die eine Frage, ob es rechtens ist das ich in das Protokoll des Sachverständigen einsehen kann, welches gestern erstellt worden ist ?

    Lieben Dank


  • Ich habe noch die eine Frage, ob es rechtens ist das ich in das Protokoll des Sachverständigen einsehen kann, welches gestern erstellt worden ist ?


    Ich denke nein, denn du bist ja nicht Vertragspartner der Versicherung, die dieses Gutachten in Auftrag gegeben hat. Aber vielleicht lässt dich dein Vermieter ja mal reinsehen.

  • Einen schönen guten Morgen,

    ich habe jetzt noch eine Frage. Mein Vermieter hat einer Mietminderung von 40 % zugestimmt. Nun will er aber, wenn nach der Trocknung die Renovierungsarbeiten beginnen (Tapete abreißen, neue Tapete, streichen etc), nur einer Mietminderung von 30 % zustimmen (sagte er mir gestern). Das verstehe ich nicht, da ich ja auch bei der Renovierung die Räume weiterhin nicht nutzen kann :O und ich das nicht glaube. Was meint ihr dazu ? Danke euch iim Voraus

  • Hallo,

    ich denke, dass du grundsätzlich recht hast und das ist einer Nachfrage wert.

    Die Frage ist, ob du wegen der fehlenden 10% lange herumdiskutieren willst und am Ende noch eine schlechte Stimmung hast.

    Gruß
    H H

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!