Wasserschaden beim Nachbarn!

  • Unsere Nachbarn hatten vor einem Jahr einen Wasserschaden. Nun sind ich und meine Mitbewohnerin ausgezogen und haben festgestellt, dass dadurch auch bei uns Schaden entstanden ist. Vor der betroffenen Wand stand ein Schrank, so dass wir es erst beim Auszug bemerkt haben. Wer haftet nun für den Schaden? Ich habe mit meinem Vermieter telefoniert und er meinte, er gibt es seiner Versicherung weiter, es kann aber sein, dass sie es nicht übernehmen, weil wir den Schaden zu spät gemeldet haben. Sind wir als Mieter zur Sorgfalt verpflichtet, nach Wasserschäden Ausschau zu halten? Hätte unser Nachbar uns nicht von deren Wasserschaden erzählt, hätten wir ja gar keine Kenntnis davon gehabt. Liegt die Verantwortung des Vermieters nicht darin, Mieter bei solchen eventuellen Schäden zu informieren? Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

  • So ganz verstehe ich Ihre Sorgen momentan nicht. Zwar sind Sie als Mieter vrpflichtet, Mängel anzuzeigen, allerdings nur offensichtliche und keine versteckten. Kein Vermieter kann von Ihnen verlangen regelmäßig hinter Schränke zu schauen, ob sich dort eventuell Schäden gebildet haben. Und da Sie von dem Wasserschaden erst zu spät erfahren haben, bzw. sowohl der Vermieter als auch der Mieter der Oberwohnung sie nicht von dem Wasserschaden in Kenntnis gesezt haben, brauchen Sie sich hier nichts vorwerfen. In diesem Fall trägt der Vermieter das Risiko des Gebäudeschaden.

    Für Schäden an Einrichtungsgegenständen in Ihrer Wohnung ist zunächst Ihre Hausratversicherung der Ansprechpartner.

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