Heizkostenerstattung, weil Räume unter der Wohnung nicht beheizt werden?

  • Hallo,

    ich hatte im Abrechnungsjahr eine um 200 Euro erhöhte Heizkostenabrechnung, obwohl die gesamten Heizkosten im MFH deutlich gesunken waren (im Vergleich zu den Vorjahren).

    Eine Erklärung dafür ist, dass in der Einheit unter meiner Wohnung Leerstand besteht (bisher gewerblich genutzter Keller) und hier seitens der Eigentümer überhaupt nicht mehr geheizt worden ist.

    Kann ich dem Eigentümer gegenüber meine erhöhten Kosten geltend machen?

    Vielen Dank
    Sabine

  • Danke für Deine Antwort.

    Immerhin heize ich für die Eigentümer mit. Es wurde noch nicht mal ein Minimum geheizt, aus informierter Quelle habe ich, dass es schon erstaunlich war, dass in dem kalten Winter die Rohre nicht eingefroren waren.

    Ob eine Erstattung schlußendlich durchzusetzen ist, würde sich wahrscheinlich schon aus den Gründen des Kosten/Nutzen-Faktors nicht lohnen.

    Aber ich würde es doch gern in Rechnung stellen.

    LG
    Bine

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