Hallo,
ich hatte im Abrechnungsjahr eine um 200 Euro erhöhte Heizkostenabrechnung, obwohl die gesamten Heizkosten im MFH deutlich gesunken waren (im Vergleich zu den Vorjahren).
Eine Erklärung dafür ist, dass in der Einheit unter meiner Wohnung Leerstand besteht (bisher gewerblich genutzter Keller) und hier seitens der Eigentümer überhaupt nicht mehr geheizt worden ist.
Kann ich dem Eigentümer gegenüber meine erhöhten Kosten geltend machen?
Vielen Dank
Sabine