Beiträge von Gefangener

    Zitat

    Ja! Wir, die unumschränkten Experten hier im Forum fühlen uns [...] in unserer Ehre gekränkt.


    Ach, daran liegt es also tatsächlich ... Das tut mir außerordentlich leid. Ich bitte vielmals um Verzeihung. Ich hatte ja keine Ahnung ...
    Für wen genau steht "wir" eigentlich? (Ich nehme, wenn keine Antwort folgt, an, dass ein falscher, kaschierender Pluralis Modestiae vorliegt. :rolleyes:)

    Zitat

    ob Ihrer unqualifizierten und lächerlichen Fragen untersten Niveaus


    Wie sollen diese Diffamierungen begründet und legitimiert sein?

    Zitat

    Eine Bitte noch: Verschwinden Sie hier heimlich und ohne weiters Generve.


    Vielen Dank für die Ehrlichkeit.
    Aber: erst angreifen und dann fordern, dass der Angegriffene keine Stellung dazu nehmen sollte, ist schon ein wenig herb.
    Zumal ich nicht vorhatte und dies dementsprechend auch nicht äußerte, aus dem Forum zu verschwinden ... Ich bleibe denen, die mir hier respektvoll und aufmerksam gegenübertreten, in ebensolcher Manier erhalten. :)

    Ich setze Sie jetzt auf die Ignorierliste.


    Ich nehme an, du meintest mich. Schade.
    Meine Frage(n) bzgl. des erwähnten Beitrags konntest/wolltest du mir anscheinend nicht beantworten.
    Aber was man dazu schon sagen muss: Erst dumme Kommentare (s. Beitrag #3) abgeben und dann beleidigt sein? Hm.

    Dass du dir ein anderes Hobby suchen sollst, oder ein anderes Forum.


    Danke, ich glaube, Kolinum kann selbst antworten. Ich betrachte voranstehendes Zitat als eine Aussage, dessen Inhalt deiner Intention entspringt. Daher: vielen Dank für den Tipp. Mit Hobby hat das hier nicht im wirklichen Sinne etwas zu tun. Ein anderes Forum habe ich schon seit einigen Tagen zusätzlich aufgesucht (dort ist der Umgangston übrigens um einiges lockerer und fairer als hier, sodass man meinen möchte, dass an dem hiesigen noch gearbeitet werden kann). Setz auch du mich doch bitte auch auf deine Ignorierliste ... das würde dir, mir und dem Forum (durch weniger unsachliche Beiträge, wie die letzten es waren,) gut tun.

    Die Zitatfunktion erlaubt es dem geneigten Betrachter, hier klarer sehen bzw. verstehen bzw. schlussfolgern zu können...:o

    Stimmt. Nur: was meinst du hier konkret? Über ein Beispiel würde ich mich freuen.
    Dass auch du mich auf deiner Ignorierliste hast, überrascht mich ein wenig: einerseits, weil du (vor-(?))gestern noch zwei Antworten zu zwei Threads, die ich erstellt hatte, gabst, und andererseits, weil ich dich bis zu jenen noch so eingeschätzt hatte, dass du eher von der konstruktiv agierenden Sorte User seiest ... wobei ich mich anscheinend getäuscht habe, wie deine letzten drei Antworten in von mir erstellten Threads nahelegen.

    Ihr seid mir vielleicht feige ... meinte: "feine" Gesellen. Killerphrasen, nicht begründete Unfreundlichkeiten und/oder unverstehbar anmutende Aussagen von sich geben und dann nicht mal auf die sich dadurch unweigerlich ergebenden Fragen und Erwiderungen meinerseits antworten. (Siehe v.a. auch die Threads: „Vermieter traf widersprüchliche Aussagen zu Sachmangel (Verarschung) - Möglichkeiten?“ & „Rückwirkende Mietminderung möglich?“)
    Aber eigentlich ist die Logik recht nachvollziehbar: Wenn der aktive Aufwand, jemanden zu mobben o.ä., zu groß wird oder dieser keinen Erfolg bringt, dann versucht man es eben durch's Ausgrenzen. Armselig-traurig.

    Kann ein Mieter (erfolgreich) fristlos kündigen, wenn der Vermieter gegenüber dem Mieter falsche Angaben zur Ursachenquelle eines Heizungsausfalls beim Mieter gemacht hatte* und außerdem der begründete Verdacht besteht, dass der Vermieter dem Mieter die Heizung rechtswidrig abgestellt (oder zumindest nach einem tatsächlichen Ausfall trotz Aufforderung seitens des Mieters nicht wieder angestellt) hatte**?

    Das war doch Ihre Frage!

    Sie können nicht eben mal fristlos kündigen, wenn Ihre Vermieter "falsche" Angaben zur Ursache eines Mangels macht!


    Ja, das ist meine Frage. Aber sie enthält ja noch das mit dem "begründeten Verdacht, dass [s. dort]".
    Zudem möchte ich auf den Beitrag #3 verweisen:
    Es geht doch um den § 543 BGB. Und da steht eben noch einiges mehr drin, als nur die im Abs. 2 aufgeführten wichtigen Gründe. Daher auch die entsprechenden Fragen im Beitrag #3.
    (Dass ein Heizungsausfall die Nichtgewährleistung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache ist, darf, denke ich angenommen werden. Nur ob ich da tatsächlich richtig liege, wollte ich hier erfragen (bei der Juristerei weiß man nie so genau ... u.a. deswegen wäre es natürlich hilfreich, wenn sich da jemand auskennt). Und dass wenn ein Vermieter zu den Ursachenquellen dieser Nichtgewährleistung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache falsche Angaben macht, auf die der Mieter aber nach den Grundsätzen von Treu und Glauben als wahre vertrauen darf, den Vermieter das Verschulden des Bestehens des Mangels trifft, das wollte ich u.a. hier herausfinden ... am besten mit jemandem, der den § 543 BGB und vielleicht gar die Rechtsprechung ein wenig kennt. Letztere insbesondere auch wegen der in Abs. 3 stehenden Passage: "2. die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist oder [...]".)

    Gute Frage: wo ist Rudolpho ...
    Noch ne gute Frage: was hat dein Beitrag mit dem Threadthema zu tun? :D
    Noch ne gute Frage: wie kamst du auf Rudolpho, dass er mein Seelentröster sei und das gerade hier in diesem Thread? :D
    Noch ne gute Frage: welchen Sinn misst du deiner Frage im Kontext dieses Threads bei? :D

    Aber die für mich interessanteste Frage: Was möchtest du mir mitteilen? :confused: :(

    Hey, Kolinum, ich bin überrascht! Dankeschön! :)

    Aber im § 543 BGB steht doch "(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn", d.h., die Auflistung des Abs. 2 ist nicht abschließend, oder?
    Ich dachte halt irgendwie an ein "gestörtes Vertrauensverhältnis", oder so ... weiß nicht mehr genau, weshalb/wie ich darauf kam ...
    ... Vielleicht durch Folgendes:
    "(3) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Dies gilt nicht, wenn
    1. eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht,
    2. die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist oder [...]
    "
    Und da wäre dann evtl. die bisherige Rechtsprechung klarheitbringend ...(?)

    Zudem steht da noch das zu Abs. 2 gehörende Folgende in dem Paragraphen:
    "1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird"
    Das war ja bei mir, meine ich, auch der Fall ... wenn ich die Formulierung "nicht rechtzeitig" richtig verstehe: 1. Heizung an, wenn's kalt wird/ist (eben mit zu erreichenden Raumtemperaturen von 18 °C nachts und 20 °C tagsüber etc.), 2. Reparatur nach Meldung innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist (ich gab zwei Werktage nach Zustellung) und 3. ohne Bedingung des Vermieters - zumindest solange nicht eine fristlose Kündigung und eine daraufhin nach 14 Tagen (bzw. nach Räumungsfrist, wenn diese länger als 14 Tage gewährt wird,) folgende Mitteilung dem Mieter zugestellt wurde, dass die Gewährleistung des "vertragsgemäßen"* Gebrauchs der Mietsache eingestellt wird (weil ja kein Vertrag mehr besteht), wenn der Mieter die Wohnung nicht unverzüglich räumt. (Bei mir war der Heizungsausfall schon gegeben, weit bevor ich mit 2 MM in Verzug war, geschweige denn die fristlose Kündigung bekommen hatte.)

    * = (obwohl kein Vertrag mehr besteht, sondern nur das noch bestehende Besitzverhältnis gewahrt werden muss, wenn keine Zwangsräumung erfolgt)

    Angenommen: Ein Vermieter stellte einem Mieter rechtswidrig die Heizung ab, brachte sie nicht wieder zum Laufen, nachdem der Mieter ihn dazu aufgefordert hatte, und machte die unwahre Angabe, dass der Heizungsausfall nicht an der Heizanlage läge, sondern wahrscheinlich an den Heizkörpern selbst. (Zeit des Heizungsausfalls: Mitte Nov. bis Mitte Dez. Die Wohnungstemperatur lag durchgehend unter 18 °C.)

    Womit könnte der Mieter, wenn er den Rechtsweg nimmt (um z.B. Schadensersatz für höhere Stromkosten aufgrund Heizens mit dem Ofen vom Vermieter zu bekommen) eurer Meinung nach bestenfalls rechnen?
    Was stellt ihr euch vor, dass eintreten könnte?
    Welche erfolgversprechenden Rechtsmitttel zum Zweck des Erlangens von Vorteilen stünden ihm überhaupt offen?

    (Zusatzfragen:
    Womit müsste eurer Meinung nach der Vermieter im für ihn schlechtesten Fall rechnen?
    Was stellt ihr euch vor, dass eintreten könnte?)

    Danke schon mal im Voraus für eure helfenden Antworten! :) (Auch wenn ihr lediglich einzelne (also nicht alle) Fragen beantwortet, bin ich schon froh!)

    Kann ein Mieter (erfolgreich) fristlos kündigen, wenn der Vermieter gegenüber dem Mieter falsche Angaben zur Ursachenquelle eines Heizungsausfalls beim Mieter gemacht hatte* und außerdem der begründete Verdacht besteht, dass der Vermieter dem Mieter die Heizung rechtswidrig abgestellt (oder zumindest nach einem tatsächlichen Ausfall trotz Aufforderung seitens des Mieters nicht wieder angestellt) hatte**?

    Nur für die, die es genauer interessiert:
    * = Anfangs, nachdem der Mangel des Heizungsausfalls dem Vermieter gemeldet und dieser aufgefordert worden war, den Mangel zu beheben (alles schriftlich), schrieb der Vermieter zurück, dass das Problem des Heizungsausfalls nicht an der (nur ihm zugänglichen) Heizanlage liege. Einige Tage später dann, als es zum Gespräch zwischen dem Mieter und einem Zeugen/Fürsprecher sowie dem Vermieter und einem Zeugen/Fürsprecher kam, wurde von Letzterem gesagt (ohne dass der Vermieter dem widersprach oder es einschränkte), dass die Heizanlage nochmal überprüft werde, da es wohl doch an dieser liegen müsse, dass die Heizkörper nicht warm wurden.
    ** = Einen Tag später erklärte der Fürsprecher des Vermieters (mündlich) dem Mieter gegenüber (der Zeuge von Letzterem konnte mithören), dass nun ein Handwerker da gewesen sei und etwas repariert habe. Die Heizung fing grade an, wieder zu funktionieren. Weder ein Handwerker noch ein Hinweis (z.B. entsprechendes Fahrzeug) darauf, dass ein solcher da gewesen sein könnte, wurde weder vom Mieter noch von dessen Zeuge gesehen, obwohl sie während der Zeit (einige Stunden), bevor der Fürsprecher des Vermieters kam, um oben Beschriebenes dem Mieter mitzuteilen, ständig mal auf den Hof und die Straße geschaut hatten.

    Danke schon mal für eure helfenden Antworten! :)

    Oh, hallo, nochmal ... also war das erste Posting von dir im Thread "Vermieter traf widersprüchliche Aussagen zu Sachmangel (Verarschung) - Möglichkeiten?" gar nicht auf die dortige Aussage meinerseits, dass ich die dortige Aussage Kolinums nicht verstehe, bezogen ...? Nun denn:

    Du wirst wohl nie und nimmer verstehen (wollen).
    Du bist einfach nur penetrant lästig.
    Schliesse mich meinen beiden Vorrednern an.


    Was meinst du mit dem ersten Satz? Was würde ich nicht verstehen (wollen)?
    Warum bin ich in deinen Augen penetrant lästig?
    Wenn du dich Mainschwimmer anschließt, bedeutet das, dass auch du meinst, dass ich hier "rumnerve" (und dies doch woanders tun soll). Inwiefern fühlst du dich genervt; wodurch?
    Warum herrscht hier auf einmal ein so aggressiver Ton?

    Ich verbleibe einigermaßen verwirrt :confused: und vor den Kopf gestoßen :( trotzdem mit freundlichen Grüßen!

    PS: Ich bin sozial nicht sehr intelligent, was mit meiner psychischen Erkrankung zusammenhängt, sodass ich schon einige Male die Erfahrung gemacht habe, dass ich Dinge nicht direkt verstehe, die für andere selbstverständlich sind. Ich hoffe diesbezüglich um Nachsicht, sollte dies hier eine Rolle spielen bzw. gespielt haben. :-/

    Du wirst wohl nie und nimmer verstehen (wollen).
    Du bist einfach nur penetrant lästig.
    Schliesse mich meinen beiden Vorrednern an.


    Erstens: Was hat das mit dem Satz von Kolinum "Also wenn Sie schon fristlos kündigen möchten, dann bitte noch dieses Forum etwas früher!" zu tun?
    Zweitens: Ich möchte natürlich verstehen. Wenn ich dies täte, würde ich nicht fragen.
    Drittens: Kannst du mir bitte erklären, was Kolinum gemeint haben soll? (Da du dich ihm ja anschließt und aufgrund deiner Unterstellung, ich würde "nie und nimmer verstehen (wollen)", geh ich davon aus, dass du mir das erklären kannst.)
    Viertens: Warum bin ich in deinen Augen penetrant lästig?
    Fünftens: Warum herrscht hier auf einmal ein so aggressiver Ton? Fühlt ihr euch etwa in eurer Mietrechtforumsehre gekränkt, weil ich Fragen stelle, die ihr anscheinend nicht beantworten könnt/wollt?
    Sechstens: Wenn du dich Mainschwimmer anschließt, bedeutet das, dass auch du meinst, dass ich hier "rumnerve" (und dies doch wo anders tun soll). Inwiefern fühlst du dich genervt; wodurch?

    Ich verbleibe ein wenig verwirrt :confused: und vor den Kopf gestoßen :( trotzdem mit freundlichen Grüßen!

    PS: Ich bin sozial nicht sehr intelligent, was mit meiner psychischen Erkrankung zusammenhängt, sodass ich schon einige Male die Erfahrung gemacht habe, dass ich Dinge nicht direkt verstehe, die für andere selbstverständlich sind. Ich hoffe diesbezüglich um Nachsicht, sollte dies hier eine Rolle spielen bzw. gespielt haben. :-/

    Ich zitiere mich aus dem Thread "Vermieter traf widersprüchliche Aussagen zu Sachmangel (Verarschung) - Möglichkeiten?":

    Zitat


    Ich zitiere mich aus dem Thread "Vermieterforderung um Wohnungsbesichtigung":


    Also: wenn du dich genervt fühlst, möchte ich dir vorschlagen, dir ein anderes Forum zu suchen. Mir ist nicht verborgen geblieben, dass du etwas gegen mich hast und mich aus dem Forum 'raus haben möchtest. Vielen Dank für deine Aufmerksamkeit.
    Nun bitte wieder zum Threadthema.

    Also wenn Sie schon fristlos kündigen möchten, dann bitte noch dieses Forum etwas früher!


    Ich verstehe nicht ...?

    Es gibt noch X andere Foren, die sich mit Mietrecht beschäftigen. Kannst du du dir nicht ein anderes aussuchen und zur Abwechslung dort rumnerven?


    Ich zitiere mich aus dem Thread "Vermieterforderung um Wohnungsbesichtigung":

    Zitat

    You too. Tu mir einen Gefallen: wenn du nichts Hilfreiches zur Sache beizutragen hast: Schweig stille! Danke.


    Also: wenn du dich genervt fühlst, möchte ich dir vorschlagen, dir ein anderes Forum zu suchen. Mir ist nicht verborgen geblieben, dass du etwas gegen mich hast und mich aus dem Forum 'raus haben möchtest. Vielen Dank für deine Aufmerksamkeit.
    Nun bitte wieder zum Threadthema.

    Hallo, :)

    vor einiger Zeit (Nov.) ist bei mir die Heizung plötzlich komplett ausgefallen. Ich forderte meinen Vermieter auf, diesen Mangel zu beheben. Die Antwort war, dass das Problem des Heizungsausfalls nicht an der Heizungsanlage läge, "sondern wahrscheinlich an den Heizkörpern selbst." Dies, so schrieb der Vermieter, bedeutete, dass "eine Wartung bzw. Entlüftung der Heizkörper dringend erforderlich" sei, "da die ggf. vorhandenen Mängel sonst nicht behoben werden" könnten. Mein Vermieter bat nochmals "eindringlich um Einlass in die Wohnung". Hierum ging es nämlich ursprünglich: Mein Vermieter wollte eine Wohnungsbesichtigung vornehmen, um sich von der Unversehrtheit der Mietsache zu überzeugen. Diese Bitte hatte ich - auf zu dieser Zeit starke gesundheitliche Probleme von mir verweisend - nämlich (in dem gleichen Schreiben mit der - als "PS" angefügten - Aufforderung, die Heizung wieder in Gang zu bringen) abgewiesen und den vom Vermieter einige Tage vorher angekündigten Termin damit zwei Tage vorher abgesagt. An dem Tag, an dem ich diese Antwort bzgl. Abweisung der Forderung um Wohnungsbesichtigung verfasst, aber meinem Vermieter noch nicht zugestellt hatte, fiel auch grade die Heizung aus (nach meinem Dafürhalten wohl als Druckmittel, weil ich auf das Schreiben, in dem die Wohnungsbesichtigung gefordert/angekündigt worden war, bis zu diesem Zeitpunkt halt noch nicht reagiert hatte).
    Nun, als es mir ein wenig besser ging, sodass ich in der Lage war, - mit meinem Vater als Beistand und evtl. Zeuge - einen nun neu ausgemachten Termin zur Wohnungsbesichtigung und zum Gespräch wahrzunehmen, zeigte sich (natürlich), dass die Heizkörper nicht defekt waren (sie zu entlüften hatte ich damals übrigens schon versucht - "versucht", weil kein Wasser folgte) und der Vermieter etwas davon redete, dass er nochmal die Heizanlage überprüfen wolle und, wenn das zu nichts führen sollte (ich sollte am nächsten Tag Bescheid geben), er einen Handwerker kommen lasse, um das Problem lösen zu lassen. Ich gab also Bescheid am nächsten Tag, dass die Heizung immer noch nicht funktionierte, und einige Stunden später stand mein Vermieter wieder vor der Tür und meinte, es sei nun ein Handwerker da gewesen und habe etwas repariert (oder so), und wir stellten dann gemeinsam fest, dass meine Heizkörper grade anfingen, wieder warm zu werden. Weder ich noch mein Vater (der an diesem Tag, seit ich Bescheid gegeben hatte, dass die Heizung immer noch nicht funktionierte, wieder da gewesen war) hatten einen Handwerker weder herkommen oder weggehen noch ein Fahrzeug gesehen, das man einem Handwerker zuordnen würde, obwohl wir ständig mal nach draußen geschaut hatten.
    Der Vermieter hat sich also widersprochen: Am Anfang im Schreiben hatte es ja geheißen, es hätte nicht an der Heizanlage gelegen, und später ab dem Gespräch sollte es also doch an dieser gelegen haben.

    Da ich mir nicht 100%ig sicher gewesen war, ob es nicht vielleicht doch sonderbarerweise an den Heizkörpern läge (und ich meinen Vermieter ja nicht in die Wohnung ließ), heizte ich nur sparsam mit dem Ofen (so 5 Std. pro Tag durchschnittlich) wegen der (für mich nicht einschätzbaren) hohen Kosten, die ein solcher so verursacht - von denen ich also nicht sicher war, ob ich sie später als Schadensersatz erstattet bekommen könnte oder eben doch nicht. (Dementsprechend kalt auch war es in der Wohnung ...) Eine höhere Stromrechnung wird aber sicherlich kommen.

    Welche Möglichkeiten stünden mir jetzt möglicherweise zur Verfügung, um
    a) Geld von meinem Vermieter erstattet zu bekommen oder
    b) lediglich potentielle, sich aus a) ergebende Druckmittel gegen ihn ihm gegenüber vortragen zu können (für z.B. diverses "Entgegenkommen" von seiner Seite); sowie
    c) eine fristlose Kündigung (z.B. zu einem Termin innerhalb des nächsten Monats) vornehmen zu können?

    Wenn ihr Fragen habt, fragt bitte. Vielen Dank jetzt schon mal im Voraus für eure helfenden Antworten! :)

    Hallo Leute, :)

    Kann ich die Miete rückwirkend für den Zeitraum des Bestehens eines schwerwiegenden Mangels mindern, wenn ich meine Vermieterin sofort auf den Mangel (Heizungsausfall) hingewiesen, dessen Beseitigung gefordert und dann (allerdings ohne Vorbehalt) die volle (mietvertraglich vereinbarte) Miete gezahlt* hatte und der Mangel danach nun beseitigt wurde?

    Entgegen einiger Texte auf verschiedenen Seiten habe ich im Text des folgenden Links eine Darstellung gefunden, die die obige Frage zu bejahen scheint: justlaw.de - Mietminderung.
    Sodann gibt es noch einige Seiten, auf denen die Frage nach einer Mietminderung nach Beseitigung des Mangels nicht explizit behandelt wird, sondern bei denen die Tendenz eher dahin geht, dass es sich liest, als werde leider nur die (für mich nicht interessante) Frage (i.d.R. bejahend) behandelt, ob eine Mietminderung bei einem weiterhin bestehenden Mangel und/oder (auch) rückwirkend bei einem weiterhin bestehenden Mangel gerechtfertigt ist. (Hier wäre z.B. die folgend verlinkte Seite zu nennen: mieterverein-bochum - Mietminderung (bei "Einschränkungen").)
    Dabei ist nicht immer ersichtlich, welche Aktualität den Textinhalten von den Seitenbetreibern zugesprochen wird bzw. von wann die Texte sind. U.a. deshalb wende ich mich mal wieder an euch. Danke für eure helfenden Antworten schon mal im Voraus! :)

    * = aus dem Kalkül heraus, dass die Vermieterin, nachdem sie wegen meines Mietzahlungsverzugs in Höhe von 2 MM fristlos gekündigt hatte, dann nicht eine Räumungsklage anstrengt

    Vielen Dank für deine Antworten! :)

    Zitat

    ob wir uns auf das Du oder so geeinigt haben ohne dass ich es mitbekommen habe, weil du im letzten Beitrag zwischen Sie und Du gewechselt hast. Gerne können wir aber beim Du bleiben.

    Oh, ja, sorry, stimmt, Sie haben ... du hast recht! ;) Bin es eigentlich gewohnt, zu duzen "im Internet" ... nur da du mal das "Sie" vorgeschlagen hattest, hab ich versucht, das "Sie" zu bemühen. Das "Du" fänd ich also auch besser. :)

    Zitat

    Ist mir auch lieber und was meine Aussage bzgl. Alter angeht, na da dachte ich eher an dich. ;)

    Vielen Dank! ;) Nein, so hatte ich das tatsächlich nicht aufgefasst; ich hatte gedacht, es hätte mit deinem Alter bzw. deinem auf dieses und die Anrede bezogene Empfinden zu tun. :D (Hab ja kein Ahnung ...)

    Bis demnächst! (Das nächste Thema bei mir steht wohl schon vor der Tür: meine Vermieterin hatte anscheinend (relativ) zeitgleich mit der Kündigung eine Räumungsklage eingereicht (so antwortete sie gestern nämlich unausdrücklich auf mein Schreiben, in welchem ich sie u.a. über die getätigte Nachzahlung informiert hatte) :-/ ... Mal schauen, ob, und wenn ja, wieviel sie mich ihren Anwalt kosten lässt. Aber das gehört ja dann in einen anderen Thread ...)

    Zitat

    nein ich versuche Ihnen verständlich zu machen, dass Ihre Fragen höchstens im Bereich "Fortbildung im Mietwesen" interessant sind allerdings nicht in der Realität im Umgang mit Mietern, wozu sehr viel Einführungsvermögen notwendig ist.

    Achso ... ja, ich muss zugeben, ich bin, was das Zwischnmenschliche angeht, (leider) nicht sehr begabt ... :-/ (Aber ich hoffe, Sie hatten erkannt, dass ich das mit dem "Ärgern" auch nicht sonderlich ernst meinte ... :))

    Zitat

    stellen Sie sich vor Sie wären Mieter, was würden Sie denken wenn sie jetzt die Kündigung doppelt gemoppelt erhalten?.. genau diese Gedanken wird der Vermieter im Vorfeld auch haben und sich entsprechend informieren und zu dem Schluss kommen, dass er beim ersten Schreiben einen Fehler gemacht hat und nun nur hoffen kann, dass der Mieter NICHT zahlt...

    "AAAARGHH" ... nein, Spaß. ;) Wie gesagt, mich hätt's einfach interessiert, wie es RECHTLICH ausgesehen hätte ...

    Zitat

    weil eben nicht die kompletten Mietschulden beglichen werden müssten.

    Also hier z.B. steht nichts davon, dass nur ein Teil erstattet werden müsste:
    Au - bei "Wichtige Kündigungsgründe des Vermieters" die letzten beiden Zwischenüberschriften.

    Zitat

    Habe ich was versäumt? Sind wir eigentlich per du?


    Was meinen Sie mit der ersten Frage?
    Von mir aus sind wir gerne per du ... ich hatte nur im letzten von mir erstellten Thread von Ihnen erfahren, dass Sie (sinngemäß) "ab einem gewissen Alter das "Sie" bevorzugen". Da ich darauf Rücksicht nehmen wollte, habe ich Sie bisher (als einzigen User übrigens) gesiezt. :)


    PS: Ich möchte ja keine alten Kaugummis aufwärmen, aber: ... eben, als ich in den foruminternen Artikeln nachschaute, wurde mir wieder klar, weshalb ich so unsicher bzgl. einer fristgerechten Kündigung bei einem befristeten MV gewesen war bzw. weshalb ich nach absoluter Sicherheit fragte. Ich hatte nämlich mal das hier gelesen (nur vergessen, wo ich's gelesen hatte):
    "Gleichwohl kann ein Zeitmietvertrag ebenso wie ein unbefristetes Mietverhältnis im Wege der außerordentlichen fristgerechten oder fristlosen Kündigung beendet werden." - Bei "Kündigung" in der obigen Leiste des Forums unter der Überschrift "Zeitmietvertrag" zu finden.
    Es ist also nicht in JEDEM Fall so, dass ein befristeter MV nicht fristgerecht gekündigt werden kann; es gibt Spezialfälle. Die hab ich dann hier gefunden:
    Au
    So, Thema wär nun wirklich fertig. ;)

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