Hallo,
vor einiger Zeit (Nov.) ist bei mir die Heizung plötzlich komplett ausgefallen. Ich forderte meinen Vermieter auf, diesen Mangel zu beheben. Die Antwort war, dass das Problem des Heizungsausfalls nicht an der Heizungsanlage läge, "sondern wahrscheinlich an den Heizkörpern selbst." Dies, so schrieb der Vermieter, bedeutete, dass "eine Wartung bzw. Entlüftung der Heizkörper dringend erforderlich" sei, "da die ggf. vorhandenen Mängel sonst nicht behoben werden" könnten. Mein Vermieter bat nochmals "eindringlich um Einlass in die Wohnung". Hierum ging es nämlich ursprünglich: Mein Vermieter wollte eine Wohnungsbesichtigung vornehmen, um sich von der Unversehrtheit der Mietsache zu überzeugen. Diese Bitte hatte ich - auf zu dieser Zeit starke gesundheitliche Probleme von mir verweisend - nämlich (in dem gleichen Schreiben mit der - als "PS" angefügten - Aufforderung, die Heizung wieder in Gang zu bringen) abgewiesen und den vom Vermieter einige Tage vorher angekündigten Termin damit zwei Tage vorher abgesagt. An dem Tag, an dem ich diese Antwort bzgl. Abweisung der Forderung um Wohnungsbesichtigung verfasst, aber meinem Vermieter noch nicht zugestellt hatte, fiel auch grade die Heizung aus (nach meinem Dafürhalten wohl als Druckmittel, weil ich auf das Schreiben, in dem die Wohnungsbesichtigung gefordert/angekündigt worden war, bis zu diesem Zeitpunkt halt noch nicht reagiert hatte).
Nun, als es mir ein wenig besser ging, sodass ich in der Lage war, - mit meinem Vater als Beistand und evtl. Zeuge - einen nun neu ausgemachten Termin zur Wohnungsbesichtigung und zum Gespräch wahrzunehmen, zeigte sich (natürlich), dass die Heizkörper nicht defekt waren (sie zu entlüften hatte ich damals übrigens schon versucht - "versucht", weil kein Wasser folgte) und der Vermieter etwas davon redete, dass er nochmal die Heizanlage überprüfen wolle und, wenn das zu nichts führen sollte (ich sollte am nächsten Tag Bescheid geben), er einen Handwerker kommen lasse, um das Problem lösen zu lassen. Ich gab also Bescheid am nächsten Tag, dass die Heizung immer noch nicht funktionierte, und einige Stunden später stand mein Vermieter wieder vor der Tür und meinte, es sei nun ein Handwerker da gewesen und habe etwas repariert (oder so), und wir stellten dann gemeinsam fest, dass meine Heizkörper grade anfingen, wieder warm zu werden. Weder ich noch mein Vater (der an diesem Tag, seit ich Bescheid gegeben hatte, dass die Heizung immer noch nicht funktionierte, wieder da gewesen war) hatten einen Handwerker weder herkommen oder weggehen noch ein Fahrzeug gesehen, das man einem Handwerker zuordnen würde, obwohl wir ständig mal nach draußen geschaut hatten.
Der Vermieter hat sich also widersprochen: Am Anfang im Schreiben hatte es ja geheißen, es hätte nicht an der Heizanlage gelegen, und später ab dem Gespräch sollte es also doch an dieser gelegen haben.
Da ich mir nicht 100%ig sicher gewesen war, ob es nicht vielleicht doch sonderbarerweise an den Heizkörpern läge (und ich meinen Vermieter ja nicht in die Wohnung ließ), heizte ich nur sparsam mit dem Ofen (so 5 Std. pro Tag durchschnittlich) wegen der (für mich nicht einschätzbaren) hohen Kosten, die ein solcher so verursacht - von denen ich also nicht sicher war, ob ich sie später als Schadensersatz erstattet bekommen könnte oder eben doch nicht. (Dementsprechend kalt auch war es in der Wohnung ...) Eine höhere Stromrechnung wird aber sicherlich kommen.
Welche Möglichkeiten stünden mir jetzt möglicherweise zur Verfügung, um
a) Geld von meinem Vermieter erstattet zu bekommen oder
b) lediglich potentielle, sich aus a) ergebende Druckmittel gegen ihn ihm gegenüber vortragen zu können (für z.B. diverses "Entgegenkommen" von seiner Seite); sowie
c) eine fristlose Kündigung (z.B. zu einem Termin innerhalb des nächsten Monats) vornehmen zu können?
Wenn ihr Fragen habt, fragt bitte. Vielen Dank jetzt schon mal im Voraus für eure helfenden Antworten!