Beiträge von AndreasC1977

    Bla bla? Verträge sind in Deutschland grundsätzlich formfrei. Der altbekannte Handschlag-Vertrag z.B. ist also nach wie vor gültig, wenn man dessen Inhalt nachweisen kann, Es ist also nicht so, dass nur schriftlich zählt. Wer die Details nicht kennt, kann nicht urteilen. Insofern schildere ich lieber ein wenig zu detailliert als nachher ein "ja das hättest Du vorher sagen müssen" zu ernten.

    nur will hier keiner einen 50cm Beitrag lesen. Wir sind freiwillige Tippgeber, keine rechtsberatenden Anwälte, die dafür bezahlt werden, sowas langes zu lesen.


    Mit welcher Begründung könnten unsere Vermieter nun dagegen argumentieren?

    mit dem mangelnden Vertrauen zum Nachmieter. Wenn man einen wichtigen Termin nicht einhält, ist dies nicht vertrauensfördernd. Und da ein Mietverhältnis ein Vertrauensverhältnis ist, ist es dem Vermieter nicht zuzumuten mit jemandem ein Vertragsverhältnis einzugehen, den er nicht vertrauen kann.
    Da es sich um ein neues Mietverhältnis handelt, kann der Vermieter jede Miete nehmen, die er will unter Berücksichtigung rechtlicher Aspekte (Wucher, Mietpreisbremse). Der Mietspiegel ist heranzuziehen für Mieterhöhungen gem. $558 BGB, hat aber ansonsten keine Bedeutung bei der Neuvermietung.

    Vielen Dank an Berny und Anitari die hier wirklich Kompetent und binnen kürzester Zeit geantwortet haben.

    @H Hamburg: Ich habe mich in meinem Leben bisher 2-3 mal zu häufig auf die Aussage von vermeindlich Kompetenten Fachleuten verlassen. Wenn jemand eine Antwort gibt, dann darf ich doch wohl kurz mal nachfragen woher das Wissen stammt oder? Wenn das etwas schnippig geklungen haben mag, dann möchte ich mich dafür entschuldigen. Zudem habe ich währen meines Studiums gelernt, dss Antworten alleine nicht ausreichen, man muss eben auch eine Erklärung abliefern. Die Banane ist grün, die Banane ist gelb, beides stimmt....

    Nochmal herzlichen Dank an alle konstruktiven User!

    Du weisst aber schon, dass das hier kein Fachleuteforum ist sondern ein Laienforum? Dass hier Menschen ihr Wissen preis geben, die vielleicht verrentete Handwerker sind, die zufälligerweise eine Wohnung vermieten? Nicht jeder hier, der Tipps gibt, hat eine immobilienwirtschaftliche Ausbildung.

    Wenn Du fachmännischen Rat willst, geh zu einem Fachanwalt.

    Aber wenn Du das BGB liest, dann beantwortet sich auch Deine Frage.

    Meiner Meinung nach hast Du da kein Anrecht drauf. §554a bezieht sich auf den Umbau der Mietsache. Also Deiner Wohnung. Das Gemeinschaftseigentum ist keine Mietsache. Das ist nur der gemeinschaftliche Zugang zu Deiner Mietsache.

    Aus Brandschutztechnischen Gründen bezweifle ich, dass es in einem Mehrfamilienhaus gestattet wäre, das Treppenhaus mit einem Treppenlift zu verengen. Es müssen ja irgendwo die Rettungskräfte rauf und runterkommen (weswegen es ja auch schon verboten ist, Schränke, Fahrräder etc. in Treppenhäusern als Verwalter/Eigentümer zu dulden.)

    Meine Frau hat auch MS, weswegen wir dieses Jahr umziehen mussten in ein Haus mit Fahrstuhl. Ich kann also Deine Probleme nachvollziehen. Trotz Rebif verschlechtert sich das körperliche Vermögen stetig.

    Ich denke ich werde zuerst, wenn mir der Vermieter über den Weg läuft, ihn nett darauf ansprechen. Bzw. werde ich ihn fragen ob das so sein soll und ob man sich das ganze nicht mal anschauen könne..

    Also das es riechen kann ist ja auch okay. Aber es sollte doch nicht so riechen, dass man beim simplen Händewaschen sich teilweise die Nase zuhalten möchte..

    hmm... wenn es so übel stinkt, würde ich das Wasser gar nicht mehr trinken oder sonstwie nutzen. Vielleicht ist ja ein Tier in den Brunnen gefallen und vergammelt darin. Schonmal erlebt. Wahrscheinlich wird der Brunnen dann gesperrt werden, weil das Wasser gefährlich ist.

    Mündlich ist übrigens nix. Schriftlich per Zeugen übergeben oder per Einwurfeinschreiben. Sonst ist es nur heiße Luft.

    Danke für die schnellen Antworten. Mit schmierig meine ich, dass man die Seife nicht "abkriegt".

    Wenn man z.B. die Hände wäscht, dann wird das Seifen-Wasser Gemisch natürlich schmierig. Wäscht man die Seife dann ab, hat man ja "saubere" Hände. Und bei unserem Wasser kriegt man diese Schmiere nicht weg. Man muss ewig abwaschen, ehe (wenn überhaupt) die Schmiere weg ist.


    Kann/darf ich mich denn als Mieterin einfach so bei der Stadtwerke bzw. dem Verbund melden?


    Das klingt eher nach "komischer Seife". Aber vielleicht liegt ja auch ein Öltank direkt neben dem Brunnen und ist undicht... brennt das Wasser? :D

    Scherz beiseite: Wenn das Wasser komisch riecht, natürlich riecht natürliches Brunnenwasser anders als aufbereites Wasser von den Stadtwerken, welches ja auch minimal mit Chlor versetzt ist, dann kann jeder das melden. Ihr müsst mal schauen, wer dafür zuständig ist. Stadtwerke, Wasserverbund, untere Wasserbehörde,... etc.
    Eigentlich sollte das aber der Eigentümer machen. Unter Umständen werden die Kosten auf den Antragsteller abgewälzt, und das wäre doch blöd, wenn Ihr das seid. Das sollte dann schon besser der Eigentümer sein.
    Aber nachfragen kann man zumindest mal.

    Hallo Sassi,
    ohne den Mietvertrag zu kennen, würde ich sagen, dass das alles, was Du hier geschildert hast, Angelegenheit des Vermieters ist.

    Das ist aber eine sehr zweifelhafte Aussage.

    1. Bei der Vermietung von Einfamilienhäusern ist in der Regel im Mietvertrag verankert, dass der Mieter die Gartenpflege selbstständig durchführt. Der Vermieter hat da nichts zu vermelden.
    2. Der Vermieter hat kein "Direktionsrecht", d. h., er darf dem Mieter nicht vorschreiben, WIE er sich um den Garten zu kümmern hat. Es kann ja auch sein, dass der Mieter einen "Ökogarten" "pflegt" (!?). Dies verhält sich äquivalent dazu, dass der Mieter in seiner Wohnung machen kann, was er will. Der Garten ist eben Mietsache.
    3. Ich würde mich als Vermieter hüten, den Garten unbefugt zu betreten. Auch dies ist Mietsache und man begeht unter Umständen einen Hausfriedensbruch (Der Hausfrieden bezieht sich nicht nur auf das Haus, sondern auch auf das Grundstück).

    Hallo. :)
    Ich kenne deine vermieterin leider nicht.. und möchte darüber auch kein richtiges Urteil abgeben.
    Aber eventuell versucht da einer mehr Geld zu machen als er eigentlich darf. ^^
    Nur eine Vermutung.

    Liebe Grüße.

    Genau, und zwar eher UnityMedia, denn sowas macht TeleColumbus auch sehr gerne.
    In einem Haus, wo wir einen Versorungsvertrag mit TeleColumbus haben und monatlich Gebühren für alle Wohnungen zahlen, haben die den Mietern auch noch mal mit den extra HD-Paketen nochmal zusätzlich die normalen Grundgebühren berechnet. Erst als die Mieter nachweisen konnten, dass für ihren Anschluss bereits eine Grundgebühr Vermieterseits gezahlt wird, wurde diese ihnen von TeleColumbus erlassen.
    Offenbar sind die Kabelversorger nicht nur in Berlin nicht immer die korrektesten.


    Wenn nun dein Vermieter ein Aussendämmung anbringt, wie das eigentlich richtig wäre, wäre das wohl eine energetische Sanierung und könnte wohl auf die Miete umgelegt werden.
    Mal ganz davon abgesehen, das so eine Dämmung "raumweise" meisten eh kaum einen entscheidenden Unterschied ausmacht, eher macht das Schaden, wie man sieht. Wenn es darum geht sollte man sich eher die Fenster anschauen, zumindest mal wenn der Wind nicht schon durch die Ritzen des Mauerwerkes pfeift.
    Kurz gesagt, du hast Anspruch auf eine mangelfrei Wohnung, nicht aber auf wiederherstellung der alten Mängel. Wäre jedenfalls mein Standpunkt.

    Rechtlich korrekte Aussage.

    Deine Begründung ist jedoch unsinnig. Wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, darfst Du keine Außendämmung anbringen und musst von innen dämmen. Hat den Nachteil, dass die Mieter an den betreffenden Wänden keine Bilder etc. aufhängen dürfen, da man diese Wände nicht von innen anbohren / annageln darf, um die Dämmung nicht zu beschädigen.

    Gibt es zumindest in Berlin regelmäßig, wo jeder dritte Altbau ein Baudenkmal zu sein scheint.

    Ich muss zugeben, mit Einfamilienhäusern oder Zweifamilienhäusern kenne ich mich nicht aus, da wir nur Objekte ab 6Wohnungen verwalten und ich damit null Erfahrung habe. Daher hier meine VERMUTUNG:
    Wenn man in einem Einfamilienhaus noch eine zweite Wohnung im Keller einrichtet, ist es kein Einfamilienhaus mehr, weil es eben mehr als nur eine Wohnung gibt.

    Die Heizkostenverordnung gilt (mit Ausnahmen) für alle Gebäude, außer sie haben nur eine Wohnung, oder zwei Wohnungen, von denen aber eine vom Vermieter bewohnt ist.
    Ihr seid ja aus der zweiten Wohnung ausgezogen, so dass die kleine wohl leer stand danach. Für den Zeitraum, wo ihr darin gelebt habt (als "Vermieter"), müsst ihr keine Heizkostenabrechnung erstellen.
    Da ihr die kleine Wohnung zwar nicht bewohnt aber dennoch nutzt (als Lager für Eure Wohnung), denke ich, dass dennoch die Ausnahme der Heizkostenverordnung §2 gegeben ist.

    Da dies ein sehr spezieller Fall ist, wo man auch als Fachmann eher nur im Trüben fischen kann, würde ich empfehlen 80 EUR zu investieren und einen Anwalt zu befragen.

    Man wird den Einbau der Pelletheizungs wahrscheinlich nicht verbieten können, aber wegen der Minderung des Wohnwertes könnte vielleicht eine Mietminderung möglich sein. Es kann aber auch sein, dass ein Richter sagt, dass das selbstständige nachfüllen der Pellets keine Minderung des Wohnwertes ist, weil es ja nur alle paar Wochen stattfindet. Alles kann, nichts muss. Ein Anwalt ist das der bessere Ansprechpartner.

    Wenn es nicht schriftlich fixiert wurde, ist es murks. Im Zweifel hat der Vermieter genausoviele "Zeugen", die angeblich mit dabei waren und bezeugen, dass sowas nie gesagt wurde.
    Wenn sie also "beweisen" könnte, dass es niemals eine solche Vereinbarung gab, ist der Kellerraum widerrechtlich angeeignet worden und ist unverzüglich (also sofort) zu räumen.

    Das Mieten eines Kellerraums wäre kein Wohnraummietvertrag. Somit gilt auch keine 3-monatige Kündigungsfrist. Da hierfür auch keine extra Miete geflossen ist, ist es nicht einmal ein mündlicher Mietvertrag sondern eine kostenfreie Leihe. Gem. §604 BGB kann der Verleiher, wenn nichts anderes vereinbart ist, die Rückgabe jederzeit verlangen.

    Hallo,

    so einfach ist das nicht. Der Raum ist nicht Bestandteil eines schriftlichen Mietvertrages. Ob er durch eine mündliche Nutzungsgenehmigung Teil des Mietvertrag wird, wage ich zu bezweifeln. Schließlich kann eine Nutzungsgehmigung auch zurückgezogen werden. Das hat die Vermieterin ja jetzt getan.

    Ich wäre also vorsichtig.

    Gruss
    H H

    Prinzipiell stimme ich dem Hamburger zu. Man könnte u. U. dadurch, dass die Übergabe des Kellerraums im Übergabeprotokoll notiert wurde, vielleicht etwas draus drehen, dass das Übergabeprotokoll Bestandteil des Mietvertrags ist und somit die Nutzung mietvertraglich eingeräumt sein könnte. Das ist aber auf sehr wackeligen Füßen gebaut.