Einbau Treppenlift in Mehrfamilienhaus

  • Hallo,

    ich hoffe, ich finde hier Antwort auf meine Frage.

    Aufgrund meiner Bewegungsstörungen, die durch meine Sklerose-Erkrankung bedingt sind, schaffe ich es nicht mehr, die Treppe zu meiner Wohnung ohne Probleme zu begehen. Ich wohne im zweiten Stockwerk in einem Mehrfamilienhaus. Zukünftig wird dieser missliche Umstand wohl nicht besser werden trotz Bewegungstherapie. Höchstwahrscheinlich wird deshalb die Montage eines Treppenlifts (vielleicht auch Plattformlifts) für mich unumgänglich sein, wenn sich meine Situation weiterhin verschlechtert. Ich habe bereits mit meiner Pflegeversicherung gesprochen und mit einem Liftanbieter (heißt Garaventa Lift) Rücksprache über die Möglichkeiten des Lifteinbaus gehalten.

    Meine Frage bezieht sich auf den rechtlichen Teil. Nach § 554a Abs. 1 kann ich den Lift einbauen lassen unter der Bedingung, dass ich mit dem Vermieter die Vereinbarung treffe, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, sollte ich später aus der Wohnung ziehen. Das ist soweit der wichtige Punkt, den ich zu beachten habe, oder? Oder gibt es noch andere rechtliche Voraussetzungen, die es zu berücksichtigen gilt?
    Die Kosten für den Lift übernimmt meine Pflegeversicherung. Dem Vermieter entstehen keine Kosten. Fraglich ist natürlich, ob sich die Bewohner des Hauses von dem Lift beeinträchtigt fühlen würden. Ich beabsichtige natürlich eine Lösung anzustreben, welche mit keiner Einschränkung bei der Treppennutzung einhergeht, der Lift soll zudem ja nur bis zum zweiten Stock führen.


    Besten Dank im Voraus und freundliche Grüße,
    Liana

  • Meiner Meinung nach hast Du da kein Anrecht drauf. §554a bezieht sich auf den Umbau der Mietsache. Also Deiner Wohnung. Das Gemeinschaftseigentum ist keine Mietsache. Das ist nur der gemeinschaftliche Zugang zu Deiner Mietsache.

    Aus Brandschutztechnischen Gründen bezweifle ich, dass es in einem Mehrfamilienhaus gestattet wäre, das Treppenhaus mit einem Treppenlift zu verengen. Es müssen ja irgendwo die Rettungskräfte rauf und runterkommen (weswegen es ja auch schon verboten ist, Schränke, Fahrräder etc. in Treppenhäusern als Verwalter/Eigentümer zu dulden.)

    Meine Frau hat auch MS, weswegen wir dieses Jahr umziehen mussten in ein Haus mit Fahrstuhl. Ich kann also Deine Probleme nachvollziehen. Trotz Rebif verschlechtert sich das körperliche Vermögen stetig.

  • §554a bezieht sich auf den Umbau der Mietsache. Also Deiner Wohnung. Das Gemeinschaftseigentum ist keine Mietsache. Das ist nur der gemeinschaftliche Zugang zu Deiner Mietsache.

    Ich denke, das sich der Umbau nicht unmittelbar auf die Mietsache allein bezieht.

    (1) Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat.

    In allen anderen Punkten bin ich mit Ihnen konform.

  • Es findet irgendwie ein Serverumzug statt, weswegen man nicht auf die Seite kommt ...

    Hallo Andreas,

    vielen lieben Dank für die schnelle Reaktion!

    Meiner Meinung nach hast Du da kein Anrecht drauf. §554a bezieht sich auf den Umbau der Mietsache. Also Deiner Wohnung. Das Gemeinschaftseigentum ist keine Mietsache. Das ist nur der gemeinschaftliche Zugang zu Deiner Mietsache.
    Aus Brandschutztechnischen Gründen bezweifle ich, dass es in einem Mehrfamilienhaus gestattet wäre, das Treppenhaus mit einem Treppenlift zu verengen. Es müssen ja irgendwo die Rettungskräfte rauf und runterkommen (weswegen es ja auch schon verboten ist, Schränke, Fahrräder etc. in Treppenhäusern als Verwalter/Eigentümer zu dulden.)

    :( Das hört sich nicht gut an. Ich hab den Paragrafen so verstanden, dass damit eben auch der Treppengang zu einer Wohnung gemeint sein könnte. Wenn das gar nicht geht, habe ich ein Problem.

    Mit den Brandschutztechnischen Gründen könntest Du natürlich recht haben. Das habe ich irgendwie zwar auch im Kopf gehabt, aber weniger bedacht ...
    Am besten ich frage bei der Vermietungsstelle nach, ich wollte nur noch nicht zu viel Wirbel machen, solange ich nicht gut genug informiert bin.

    Meine Frau hat auch MS, weswegen wir dieses Jahr umziehen mussten in ein Haus mit Fahrstuhl. Ich kann also Deine Probleme nachvollziehen. Trotz Rebif verschlechtert sich das körperliche Vermögen stetig.

    Oh das tut mir leid. Ich hoffe, dass Ihr im neuen Haus gut wohnhaft werden könnt!
    Umziehen wäre an sich auch eine Lösung, momentan weiß ich aber nicht, wie ich einen Umzug arrangieren sollte. Zudem muss ich eine passende Immobilie finden. Wenn das mit dem Lift gar nicht klappen kann, bleibt mir wohl aber auch nichts anderes übrig, als auf Wohnungssuche zu gehen.

    Schönen Gruß,
    Liana

  • Ich schließe mich Kolinum an.

    Der Paragraph bezieht sich ausdrücklich auf den Zugang zur Wohnung, so dass auch die Montage eines Treppenliftes darunter fällt.

    Hier müsste dann nur - je nach Breite des Treppenhauses - geklärt werden, inwiefern die Fluchtwege beeinträchtigt werden.

    Apropos Fluchtweg: Das ist ein Argument, warum ich derartige Sachen grundsätzlich nicht empfehle. Was macht der Fragesteller, wenn es zum Brandfall kommt?
    Hier ist meiner Meinung nach eine EG-Wohnung unumgänglich.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich denke, das sich der Umbau nicht unmittelbar auf die Mietsache allein bezieht.
    (1) Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat.

    Genau aus diesem Grund dachte ich, dass ein Lifteinbau im Treppengang möglich wäre. Wahrscheinlich muss ich absprechen, wie die Realisierung aussehen könnte, ohne dass z. B. Brandschutzbestimmungen verletzt werden.

  • Der Paragraph bezieht sich ausdrücklich auf den Zugang zur Wohnung, so dass auch die Montage eines Treppenliftes darunter fällt.
    Hier müsste dann nur - je nach Breite des Treppenhauses - geklärt werden, inwiefern die Fluchtwege beeinträchtigt werden.

    Denke genau das werde ich demnächst tun.

    Eine EG-Wohnung wäre wohl das, was ich suchen müsste, wenn ein Lift bzw. überhaupt ein barrierefreier Zugang ausgeschlossen ist.

    Lieben Dank für die vielen gute Hilfestellungen!

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