Versechsfachung der Nebenkosten

  • Hallo.
    Mein Mitbewohner und ich haben kürzlich von unserem Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009 erhalten.

    Diese ist mit gut 1070€ fast so hoch wie 2 Warmmieten und ca. 6,2 mal so hoch wie die Abrechnung aus dem Jahr 2008.

    Dazu habe ich einige Fragen und bin für jede Hilfe wirklich sehr dankbar.

    Bei der Wohnung handelt es sich um ein 1 stöckiges Haus.
    Mein Mitbewohner und ich wohnen im Obergeschoss. Dort beginnt ca. auf 1,5m Höhe die Dachschräge.

    Die Nebenkostenabrechnungen 2008 und 2009 enthielten jeweils die Punkte

    - Versicherungen
    - Haftpflicht, Feuer, Glas und Leitungswasser
    - Wasser
    - Oberflächenentwässerung
    - Schmutzwasser
    - Heizung/Gas
    - Müllabfuhr
    - Straßenreinigung
    - Grundsteuer
    - Schornsteinfeger
    und
    - Kommunalabgabe.

    2009 kam dann noch "Heizungsinstandhaltung" dazu.

    Jetzt die erste Frage: Sind diese Punkte alle umlagefähig?

    Ich gehe davon aus, dass sie es fast sind und wir sie zahlen müssen.
    Problematisch halte ich nur den 2009 neu hinzu gekommen Punkt.
    Ich glaube, dass es sich dabei entweder um eine Reperatur oder "technische" Änderungen an der Heizung handelt.
    Würde dies einen Unterschied machen?

    Nun, der sicherlich entscheidende Punkt für den enormen Anstieg.
    Bis März oder April des Jahres 2009 wohnte im Untergeschoss eine Familie.
    Seit deren Auszug steht die Wohnung leer. Dies treibt die Heizkosten insofern in die Höhe, da von unten nur kalte Luft kommt.
    Ist dies einfach das Problem meines Mitbewohner und mir, oder muss der Vermieter hier einen Anteil tragen?


    Die Umlage der Nebenkosten auf unsere Wohnung erfolgte zu 45%. Sollte ich diese dem Mietvertrag entnehmen können? Die Heizkosten aus dem Jahr 2009 wurden zu 60% auf unsere Wohnung umgelegt (alle anderen weiter zu 45%). Ist dies korrekt?
    Um kurz zahlen zu nennen. Während unser Anteil an den Heizkosten 2008 mit 45% gut 645€ betrug, betrug dieser 2009 mit einer Umlage von 60% gut 1150€.


    Wasser, Abwasser, Müllabfuhr und Schornsteinfeger wurden nach Köpfen umgelegt. Obwohl bis März oder April 5 Personen (incl. 1 Kleinkind) in dem Haus gewohnt haben, wurden diese beträge komplett auf unsere Wohnung umgelegt. Ist dies korrekt?

    Bei der Betrachtung der Abrechnung für 2008 ist mir dabei aufgefallen, dass die pro Kopf verteilten Beträge nur auf 4 Personen verteilt wurden, obwohl es Mitte 2008 in der Wohnung im Erdgeschoss Nachwuchs gab. Hätten die Kosten zumindest für die 2. Hälfte 2008 auf 5 Köpfe verteilt werden müssen und falls ja, können wir das Geld zurück fordern?

    Zum Thema heizen gibt es eine weitere Anmerkung. Da die Heizung bei uns im Haus nicht wirklich leistungsstark ist, die Wände sehr schlecht isoliert sind und es durch die Fenster zieht bekommen wir die Wohnung trotz der enormen Heizkosten nicht richtig warm und warmes Wasser bekommen wir erst ab ca. 7Uhr (letztes Jahr gab es dies erst ab 9Uhr). Da wir bisher ein gutes Verhältnis zu unseren Vermietern hatten und nicht mekkern wollten haben wir sie darauf noch nicht angesprochen. Erst zu Beginn dieser Kälteperiode haben wir sie darauf hin gewiesen, dass wir morgens erst sehr spät warmes Wasser haben und es Nachts sehr kalt ist. Darauf hin haben sie veranlasst, dass die Heizung nachts nicht ausgeschaltet wird und dass wir zumindest ab 7 Uhr warmes Wasser haben.
    Diesen Absatz habe ich nur zugefügt, um zu erfahren, ob sich daraus für uns mögliche Forderungen ergeben.

    Mein Mitbewohner und ich wollen ungern Streit mit unseren Vermietern, da das Verhältnis bisher eigentlich sehr gut war.
    Evtl. kann man auch mit ihnen über die Angelegenheit sprechen, allerdings wollte ich zuvor gerne ein paar Infos über meine Rechte. Des Weiteren ist die Nachzahlung so hoch, dass vermutlich auch kleiner Zugeständnisse nicht viel an der finanziellen Belastung ändern würden.

    Es tut mir leid wenn soviele Fragen frech erscheinen. Allerdings sind wir auf Hilfe angewiesen, da es sich bei der Nachzahlung wie gesagt um einen Betrag in Höhe von 2 Warmmieten handelt.

    Vielen Dank im voraus.

  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Fragenkatalog die Möglichkeiten eines Forums bei weitem übersteigt. Suchen Sie Ihren örtlichen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht auf. Dort können Sie dann Ihren Mietvertrag und die Betriebskostenabrechnungen zur Prüfung vorlegen.

    Teilen Sie Ihren Vermietern mit, dass Sie diese Abrechnung von Experten überprüfen lassen wollen, weil Sie berechtigte Zweifel an der Höhe der Nachzahlung haben. Gleichzeitig sollten Sie sich auch die Rechnungen, die dieser Abrechnung zugrunde liegen zeigen lassen und davon Kopien anfertigen. Das erleichtert dann den Experten eine schnellere Bearbeitung der Angelegenheit.

  • Hallo Mainschwimmer.
    Mir ist klar, dass mein Post sehr umfangreich ist
    An einen Mieterverein haben wir auch schon gedacht, allerdings ist dies auch mit Kosten von mindestens 150€ verbunden. Wir haben gehofft hier ein paar grobe Antworten zu erhalten.
    Es wäre schön wenn ihr uns vielleicht bei ein paar Teilfragen behilflich sein könntet.
    Vielen Dank und schöne Feiertage

  • Hallo WerWieWas,

    Deine Fragen sind in der Tat hier auch ansatzweise nicht zu beantworten (was so gesehen nicht der Sinn dies Forums ist bzgl. unerlaubte Rechtsberatung), sondern eher Meinungsäusserungen zu gestellten Fragen.
    Diese sind jedoch so viele - und zu einer Stellungnahme fehlen noch sehr viele Detailangaben - sodass "wir" hier überfordert sind.
    Daher @Mainschwimmer's Vorschlag, dem ich mich anschliesse.

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