Gutachten durch Dachdecker

  • Hallo zusammen,
    und zwar haben wir zur Zeit ein Problem mit unserer Terrasse. Der Boden ist aus Holz und schon bei unserem Einzug vor zwei Jahren war der Boden an einigen Stellen morsch. Dies wurde auch im Übergabeprotokoll festgehalten. Über die zwei Jahre ist der Boden natürlich noch brüchiger geworden. Dies haben wir nun der Hausverwaltung gemeldet, die auch umgehend eine Firma beauftragt haben, um sich die Terrasse anzuschauen. Diese Firma kam nun ohne Termin vorbei und nachdem im Haus niemand anzutreffen war verschaffte sich der Dachdecker über eine Leiter und den Nachbarbalkon selbstständig einen Überblick über die Terrasse und kam zu dem Entschluss, dass der Boden durch das Gießen einiger Pflanzen und durch das Lagern einiger Gegenstände morsch sei. Heißt: Unsere Schuld!

    Nun sind aber genau diese Stellen, die mit Pflanzen und Tischen/Gegenständen bedeckt sind, nicht morsch, sondern die offenen Stellen, die ständig dem Regen ausgesetzt sind. Nach dem Dachdecker, kommt dies aber eindeutig nicht vom Regen, was sich mit reinem Menschenverstand jedoch leicht widerlegen lässt. Nun weigert sich die Firma einen neuen Termin Sichtung der Terrasse auszumachen, um sich auch mit Zutritt auf die Terrasse einen Blick zu verschaffen.

    Nun meine Frage: Ist ein Gutachten, dass ohne Zutrittsberechtigung, nur vom Nachbarbalkon gemacht wurde überhaupt zulässig?
    Wie sollten wir in der Situation vorgehen, um nicht als die Verursacher am Ende darzustehen?
    Was könnte im schlimmsten Fall auf uns zukkommen?

    Vielen Dank erst einmal und freundliche Grüße,
    Felix


  • Nun meine Frage: Ist ein Gutachten, dass ohne Zutrittsberechtigung, nur vom Nachbarbalkon gemacht wurde überhaupt zulässig?
    Wie sollten wir in der Situation vorgehen, um nicht als die Verursacher am Ende darzustehen?
    Was könnte im schlimmsten Fall auf uns zukkommen?

    Hallo cleha,

    M.E. ist das Gutachten gültig.
    Um die Kosten abzuwehren wird wahrscheinlich ein Gegengutachten nötig sein.

    Hast du eine Haftpflichtversicherung die Mietschäden beinhaltet?
    Dann melde ihr den Vorfall und die Versicherung wird haltlose Forderungen zurückweisen.

    VG Syker

  • Hallo Cleha,
    ich würde dem Vermieter schriftlich vorschlagen, dass sich ein von ihm beauftragte Fachmann mit mir telefonisch in Verbindung setzen möge, um einen Besichtigungstermin am Objekt zu vereinbaren.

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