Hauptmieter unbekannt. Es regnet durchs Dach

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin ein Student und wohne in einem unbefristeten Untermietverhältnis mit 2 weiteren Untermietern in einer 3-Räumigen Wohnung. Zwar steht ein Hauptmieter als unser Vermieter im Untermietvertrag, jedoch haben wir diese Person noch nie gesehen. Die Person wohnt also nicht mit in der Wohnung, ob sie überhaupt exestiert ist (aus Gründen) fragwürdig. Kontakt hatten wir nur mit dem Eigentümer. Im Mietvertrag ist eine 30-tägige, grundlose Kündigungsfrist angegeben. Nach Recherche im Internet beträgt diese aber 3-Monate. Richtig ? :p
    Ich bezahle auch den Strom für alle Räume obwohl ich nur ein Zimmer bewohne. Der Eigentümer hat mich ohne mein Einverständnis bei der Stromfirma angemeldet. In meinen letzten Wgs hat sich der Hauptmieter darum gekümert aber wir haben ja keinen :/

    Außerdem gibt es in der Wohnung einige Mängel. Es tropft bei Regen in der Küche von der Decke und viele andere, kleinere Mängel.

    Ich würde den Eigentümer aus die Mängel und der Art des Mitverhältnises ansprechen, bin mir aber sicher, dass er sich daraufhin und die kurze Kündigungsfrist beruft. Ein Nachmieter ist in Berlin schnell gefunden.
    Für einen Anwalt haben wir als Studenten nur leider kein Geld.


    Von Freunden die erfolgreich rechtlich gegen ihre Vermieter vorgegangen sind, habe ich gesagt bekommen ich solle es auch tun. Mietmindernung, Beseitigung der Mängel und eintragung als Hauptmieter haben die gemeint. Klingt alles ganz toll, jdoch bin ich mir unsicher ob das wegen meines "Untermietverhältnises" funktioniert.

    Ich danke im Voraus für alle Tipps und Meinungen.:)

  • Hallo Student23,
    vorab: Unser Mietrecht kennt ausschliesslich Mieter und Vermieter.
    Wenn (D)eine Mietsache entscheidende Mängel aufweist, sollten dem Vermieter nachweislich die Mängel mitgeteilt werden (am besten per Einwurfeinschreiben oder Zugang durch Boten) und er aufgefprdert werden, sie zeitnah zu beseitigen. Auch auf § 535 BGB hinweisen.

  • Hallo,

    wie Berny schon sagte, es gibt nur Mieter und Vermieter. Wer diejenigen sind, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Dein Vermieter ist der sog. Hauptmieter. Und nur an den kannst Du Dich wenden, wenn Du Probleme mit der Wohnung hast. Der Eigentuemer ist Dir gegenueber nicht verpflichtet, Maengel zu beheben, solage diese nicht unter die allgemeine Sorgfaltspflicht des Eigentuemers fallen. Und das sind die wenigsten.

    Auf der anderen Seite kann der Eigentuemer Euch nur dann kuendigen, wenn er eine Vollmacht Eures Vermieters (Hauptmieter) dazu hat. Und in der Konstellation weder in 30 Tagen (siehe Fristen der ordentlichen Kuendigung), noch einfach so in 3 Monaten, sondern nur, wenn er einen der gesetzlichen Kuendigungsgruende hat.

    Wenn es allerdings tatsaechlich den Hauptmieter gar nicht gibt, wie ihr vermutet, ist das ganz sicher nichts fuer jemanden ohne Erfahrung auf dem Gebiet. Wenn Ihr fuer einen Anwalt kein Geld habt, erkundigt Euch bei Eurem zustaendigen Amtsgericht mal nach Beratungshilfe. Fuer Geringverdiener uebernimmt unter Umstaenden der Staat den Grossteil der Anwaltskosten.

    cu
    Guenni

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!