Kampfschule unter der Wohnung

  • Hallo,

    ich habe eine Frage. Ich wohne seit etwa einem Jahr in einer Wohnung im 1. OG. Vor einigen Monaten ist in den Räumen unter mir nun eine Kampfschule/ein Boxclub eingezogen. Deren Lärm stört mich(Student) erheblich beim Lernen durch laute Musik, Boxsackgeräusche(die sind direkt an der Decke befestigt) Gebrüll. Jedoch findet dies nur zu Nicht-Ruhezeiten statt, und zwar zwischen 12 und 21:30, nur selten Sonntags oder bis 23 Uhr. Habe ich den Anspruch, beim Vermieter Beschwerde einzulegen? Die offiziellen Ruhezeiten werden nicht verletzt, aber die Wohnqualität ist seitdem natürlich deutlich eingeschränkt. Wenn unten besonders viel los ist, fahre ich Radtouren, weil es draußen ruhiger und entspannter ist. Lernen tue ich zu Hause nur noch früh morgens oder Nachts.

    Denen sagen, sie sollen ruhiger sein, geht ja schlecht, da Kampfsport nun mal laut ist. Weiß jemand, was ich denn für Möglichkeiten hätte und ob ein Beschwerdebrief an den Vermieter gerechtfertigt wäre? Was soll ich ihm sagen, was sollte das Ziel sein? Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

  • 1. Was war dort vor der Boxschule, bzw. war bei deinem Einzug abzusehen, was dort mal sein wird?

    2. Wenn sich die Schule an die in der Hausordnung genannten Ruhezeiten hält, wirst der Vermieter nicht viel machen können.

  • Zum Einzugszeitpunkt standen die Räume leer, davor befand sich jahrelang ein Copyshop dort. Es war also nicht abzusehen.

    Naja, würde ich zum Beispiel von 12 bis 21 Uhr durchgehend sehr laut jeden Tag Musik hören, würden sich vermutlich Nachbarn auch beschweren. Der Unterschied ist hier nur, dass Boxschulen so laut sind wie sie sind, wenn ich selber laut Musik höre, kann ich sie ja leise machen bei Beschwerden

  • Denen sagen, sie sollen ruhiger sein, geht ja schlecht, da Kampfsport nun mal laut ist.

    Das würde ich ach so sehen. Am Lärmpegel was zu ändern wird nicht möglich sein, auch dann nicht wenn Du einen Beschwerdebrief an den Vermieter anbringst. Meine Empfehlung wäre: Ohrschützer zu tragen wenn Du am lernen bist, oder, sofern der Zustand unerträglich wird, ausziehen. Vielleicht steht Dir für entgangene Wohnqualität durch diesen Lärm Mietminderung zu. Ich setze voraus, dass Dir als Student ein Beratungsschein für einen Anwalt zusteht, zu erfragen beim zuständigen AG oder direkt

    bei einem Anwalt.

  • Ich würde auch zu einem Anwalt gehen und mal horchen, wie es mit einer Mietminderung aussieht. Es gibt ja immer noch das Schlagwort "Zimmerlautstärke" und nicht zu vergessen, die Mittagsruhe. Die muss ja im ganzen Haus eingehalten werden.

    Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.

    Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar.

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