Welche Frist gilt bei Kündigungsverzicht?

  • Guten Morgen zusammen!

    Was ein Kündigungsverzicht ist und dass dieser maximal vier Jahre betragen darf, weiß ich. Mir ist aber nicht klar, welche Frist nun wann gilt.

    In einem Mietvertrag steht:
    "Beide Mietparteien verzichten wechselseitig bis zum 20.04.2018 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Zum Ablauf des Verzichtszeitraums kann das Mietverhältnis erstmalig wieder von beiden Mietparteien mit den gesetzlichen Kündigungsfristen und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden."

    Bedeutet das nun, dass die Kündigung erst ab dem 20.04 eingereicht werden kann, ab dann die gesetzliche Frist läuft und somit der Mietvertrag erst zum 31.7. endet, oder ist damit gemeint, dass die Kündigung (vorausgesetzt sie wurde mindestens drei Monate vor Ablauf des Verzichtszeitraums eingereicht) dann zum 20.4. gültig wird?

    Also beinhaltet der Verzichtszeitraum bereits die gesetzliche Frist? Es gibt da viele unterschiedliche Meinungen und die Formulierung ist für mich nicht eindeutig. "Bis zum 20.4." heißt für mich, dass erst danach plus drei Monate gekündigt werden kann, aber "zum Ablauf der Frist" hieße, ab dann wird die Kündigung wirksam.

    Es handelt sich hierbei übrigens um einen zweijährigen Kündigungsverzicht.

  • Zum Ablauf des Verzichtszeitraums kann das Mietverhältnis erstmalig wieder von beiden Mietparteien mit den gesetzlichen Kündigungsfristen und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden."

    Würde hier bedeuten zum 20.04.2018. Da Mietverträge aber nur zum Monatsende gekündigt werden können also zum 30.04.2018. Die Kündigung müßte spätestens am 3. Werktag im Februar 2018 beim Vermieter sein.

    Allerdings wäre wichtig wann der Mietvertrag abgeschlossen wurde.

    "Bis zum 20.4." heißt für mich, dass erst danach plus drei Monate gekündigt werden kann, aber "zum Ablauf der Frist" hieße, ab dann wird die Kündigung wirksam.

    Im Mietrecht gilt "Im Zweifelsfall immer für den Mieter". Heißt hier der 2. Satz, der besagt das zum ... gekündigt werden kann, gilt.

    Also beinhaltet der Verzichtszeitraum bereits die gesetzliche Frist?

    Soll der maximal zulässige Zeitraum von 4 Jahren (48) Monaten ausgeschöpft werden muß die 3monatige Kündigungsfrist des Mieters enthalten sein. Ansonsten wäre die Vereinbarung unwirksam. Darum oben meine Frage wann der Vertrag abgeschlossen wurde.

  • Danke für die Antworten! Also sind wir laut anitari auf jeden Fall auf der sicheren Seite, wenn wir zum 30.04.2018 kündigen, da der Mietvertrag nicht eindeutig ist und im Zweifel für den Mieter gilt? Wie gesagt, zwei Jahre geht der Künjdigungsverzicht, ist also auf jeden Fall gültig,

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