Reduzierung der Kaltmiete nach Auszug der Exfreundin

  • Hallo zusammen,

    folgende Thematik:

    Meine Exfreundin ist vor 3 Jahren bei mir eingezogen und die Vermieterin stimmte zu. Allerdings erhöhte sie die Kaltmiete um 20%. Da wir uns die Miete teilten und keine Stress wollten, akzeptierten wir das. Allerdings wurde sie nicht in den Mietvertrag übernommen und auch keinen Untermietvertrag seitens des bevollmächtigten Hausverwaltung wurde erstellt. Es kam lediglich ein Schreiben, dass die Kaltmiete erhöht wird und ab dem nächsten Monat angepasst abgebucht wird.

    Nun ist meine Exfreundin ausgezogen und hat mir quasi eine Kündigung des Untermietvertrages erstellt und Schlüssel abgegeben. Ich habe daraufhin die Hausverwaltung informiert und mitgeteilt, dass sie nicht mehr wohnhaft ist.

    Meine Frage ist nun, ob es richtig ist, dass ich verlangen kann, die Kaltmiete wieder auf den ursprünglichen Betrag laut Mietvertrag zurück zu setzen? Desweiteren ist es doch eigentlich nicht zulässig, die Kaltmiete wegen einer neuen Person zu erhöhen, solange die Wohnung nicht überbelegt ist (es ist eine 2,5 Zimmer Wohnung)?

    Welche Schritte kann man mir in dieser Situation empfehlen?


    Vielen Dank für eure Hilfe :)

  • Da wir uns die Miete teilten und keine Stress wollten, akzeptierten wir das.

    Und das war nicht erlaubt und jetzt hast du das Problem mit der Reduzierung der Miete. Mit anderen Worten, die Erhöhung der Miete war illegal und etwas Illegales wieder rückgängig machen ist nicht leicht.

  • Vielen Dank Köbes , ich dachte mir schon, dass diese Blauäugigkeit zum Verhängnis werden kann. Ich habe jetzt erstmal eine schriftliche Mitteilung per Einschreiben gesendet und habe bis jetzt keine Rückantwort erhalten, gegebenfalls muss ich wohl einen Anwalt in Erwägung ziehen.

  • Hallo,

    eine Frage, mit welcher Begründung und das wird jetzt der Dreh und Angelpunkt sein, wurde die Miete um die 20% erhöht?

    Wenn die Erhöhung dadurch begründet wurde dass durch die Mehrbelegung auch mehr Abnutzung stattfindet, dann kann man das auch jetzt wieder auf den Ursprungszustand zurückfordern, denn nachweislich ist ja der Umstand der zu der erhöhten Miete geführt hat nicht mehr vorhanden.

    Gruß

    BHShuber