Vermieter nimmt Wohnung nicht ab - nicht zufrieden mit Arbeit und Fragen

  • Auch das ist nicht ganz unproblematisch. Dann hängt es evtl. auch davon ab, wie die Wohnung dem Vormieter übergeben wurde, bzw. ob das nachweisbar ist, zbsp. durch ein Übergabeprotokoll.

    Das wird wohl schwierig nachzuweisen.


    Sicher? Wird im dem MV. dazu gar nichts erwähnt, oder hast du eine Qutenklausel drinstehen?

    Ich musste eine Klausel unterschreiben: "Die Wohnung wird von Herrn XY gestrichen verlassen bei Auszug. (Unterschrift gesetzt von mir)"

    Es wurde beim Einzug unterschrieben, es kann also unwikrsam sein, da ggf. der Summierungseffekt zieht.

    Genau das ist die Frage. Will er Sie neu renoviert, oder nur in dem Zustand in dem er die Wohnung deinem Vormieter übergeben hat?

    Gibt es vieleicht ein Übergabeprotokoll, in dem der Zustand bei deinem Einzug festgehalten ist?

    Er will sie renovieren. Da er aber der Besitztümer ist, ist es für mich als Mieter nicht von Relevanz was er mit seinem Eigentum macht, wenn ich ausziehe (so seine Auskunft). Es gab übrigens auch einen Besitzerwechsel als ich in der Wohnung wohnte.

    Ja es gibt ein Übergabteprotokoll, darin sind aber ausschließlich Mängel festgehalten (von uns mit der alten Vermieterin, die es nun nicht mehr gibt nach dem Wechsel). Ungestrichene Wände wurden also nicht extra vermerkt.

  • Ich musste eine Klausel unterschreiben: "Die Wohnung wird von Herrn XY gestrichen verlassen bei Auszug. (Unterschrift gesetzt von mir)"


    Es wurde beim Einzug unterschrieben, es kann also unwikrsam sein, da ggf. der Summierungseffekt zieht.

    So wie ich das Verstehe bezieht sich ein "Summierungseffekt" aber nur auf zum Nachteil des Mieters kombinierte Klauseln im MV. Wenn da nichts weiter drin steht als "Wohnung ist duch XY bei Ausug zu streichen" ist das meiner Meinung nach eher eine Klausel die den wiklichen Zustand bei Auszug nicht berücksichtigt, und daher wohl unwirksam ist. Soweit so gut.

    Er will sie renovieren.

    Kennst du denn den überhaupt Zustand der Wohnug in dem die deinem Vormieter übergeben wurde?

    Es geht darum das, wenn du sozusagen Nachmieter ohne Übergabeprotokoll bist, sich der Vermieter auf Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe an den Vormieter berufen könnte.

    Vereinfacht gesagt, dein Vormieter hat die weiß gestrichene Wohnung Violet gestrichen, du als Nachmieter hast das so übernommen und bist nun dann auch für die Beseitigung dieser Farbe (Beschädigung) zuständig, wenn es keine anders lautenden Vereinbarungen gibt.

    Es gab übrigens auch einen Besitzerwechsel als ich in der Wohnung wohnte.

    Das könnte auf jeden Fall ein Vorteil sein.

    Ja es gibt ein Übergabteprotokoll, darin sind aber ausschließlich Mängel festgehalten (von uns mit der alten Vermieterin, die es nun nicht mehr gibt nach dem Wechsel). Ungestrichene Wände wurden also nicht extra vermerkt.

    Na ja, muß man dann halt sehen was daraus zu machen ist. Ist auf jeden Fall gut das es so etwas gibt. Alles in allem dürfte es sich für beide Seiten nicht groß Lohnen sich wegen einer oder mehrerer schlecht gestrichener Wand vor Gericht zu streiten.

    Letztendlich dürfte das, da du ja das Ok zu Verrechnen mit der Kaution gegeben hast (was wohl auch sinnvoll nicht zu vermeiden ist), maximal auf "kreative" Rechnungslegung auf seiten des Malers hinauslaufen.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (18. Oktober 2018 um 15:28)

  • Vereinfacht gesagt, dein Vormieter hat die weiß gestrichene Wohnung Violet gestrichen, du als Nachmieter hast das so übernommen und bist nun dann auch für die Beseitigung dieser Farbe (Beschädigung) zuständig, wenn es keine anders lautenden Vereinbarungen gibt.

    Ja, im Bad war eine Decke orange gestirchen. Das habe ich so übernommen. Der Mieter meinte dazu, dass es mein Problem ist, wenn ich mich mit dem Vormieter darauf geeinigt habe.

    Letztendlich dürfte das, da du ja das Ok zu Verrechnen mit der Kaution gegeben hast (was wohl auch sinnvoll nicht zu vermeiden ist), maximal auf "kreative" Rechnungslegung auf seiten des Malers hinauslaufen.

    Mehr will ich auch gar nicht. Ich will nicht alles bezahlen müssen, sondern nur das, was ich auch wirklich muss.

  • Hallo!

    Um eine weitere Frage zu stellen, muss kein neues Thema eröffnet

    werden, wenn es sich auf das Erste bezieht. Altes Thema kann

    weitergeführt werden. Themen zusammengefügt!

    Gruß



  • Aus meiner Sicht bin ich zufrieden mit meiner Malerarbeit, hier und da sind Stellen wo noch Farbe durchscheint wenn man ganz genau hinsieht

    Wenn noch Farbe durch den von dir angebrachten Anstrich scheint hast du die Arbeiten nicht in mittlerer Art und Güte durchgeführt und musst entweder nacharbeiten oder einen Maler bezahlen.

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