Auch das ist nicht ganz unproblematisch. Dann hängt es evtl. auch davon ab, wie die Wohnung dem Vormieter übergeben wurde, bzw. ob das nachweisbar ist, zbsp. durch ein Übergabeprotokoll.
Das wird wohl schwierig nachzuweisen.
Sicher? Wird im dem MV. dazu gar nichts erwähnt, oder hast du eine Qutenklausel drinstehen?
Ich musste eine Klausel unterschreiben: "Die Wohnung wird von Herrn XY gestrichen verlassen bei Auszug. (Unterschrift gesetzt von mir)"
Es wurde beim Einzug unterschrieben, es kann also unwikrsam sein, da ggf. der Summierungseffekt zieht.
Genau das ist die Frage. Will er Sie neu renoviert, oder nur in dem Zustand in dem er die Wohnung deinem Vormieter übergeben hat?
Gibt es vieleicht ein Übergabeprotokoll, in dem der Zustand bei deinem Einzug festgehalten ist?
Er will sie renovieren. Da er aber der Besitztümer ist, ist es für mich als Mieter nicht von Relevanz was er mit seinem Eigentum macht, wenn ich ausziehe (so seine Auskunft). Es gab übrigens auch einen Besitzerwechsel als ich in der Wohnung wohnte.
Ja es gibt ein Übergabteprotokoll, darin sind aber ausschließlich Mängel festgehalten (von uns mit der alten Vermieterin, die es nun nicht mehr gibt nach dem Wechsel). Ungestrichene Wände wurden also nicht extra vermerkt.