Mein Vermieter vermietet eine von drei Wohnungen in seinem Haus nicht mehr.
Der Vermieter wohnt selbst in keine der drei Wohnungen in diesem Haus und nutzt den nicht mehr vermieten Wohnraum auch nicht Privat oder als Speicher bzw. Abstellfläche.
Die Nebenkosten, die auf diese Wohnung anfallen werden auf die zwei übrigen Mieter umgelegt.
Für diese eine Wohnung, die nicht mehr als Mietraum angeboten wird, gibt es da genehmigungspflichtige Auflagen (Entwidmung, Nutzungsänderung ect.) die erforderlich sind?
Gruß Golum