Hausverwaltung untersagt Katzenhaltung

  • Hallo liebe Community :)

    da dies unser erster Post ist, hier ein paar Worte zu uns: Sonja & Timo, 31 Jahre alt und wohnhaft in xxxxxxxx . Wir leben in einer 80qm 4-Zi Wohnung in einem 10-Parteien-Haus.

    Zum Thema: es geht um die Katzenhaltung in der Mietwohnung. Unsere Hausverwaltung hat uns diese untersagt.

    Hier der Auszug zu diesem Thema aus unserem Mietvertrag:

    1. Die Haltung von Tieren in der Mietwohnung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Ausgenommen ist die Haltung von Ziervögeln, Zierfischen, Hamster und anderen ungefährlichen Kleintieren, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden; sie bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters. Dabei sind die konkreten Interessen im Einzelfall zu berücksichtigen.

    2. Der Vermieter kann die Zustimmung versagen oder widerrufen, wenn von dem Tier Beschädigungen, Störungen, Belästigung oder Gefahr ausgehen.

    3. Die Haltung von exotischen oder anderen Kleintieren, durch die eine Gefährdung von anderen Hausbewohnern entstehen kann, bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

    4. Eine etwa erteilte Erlaubnis erlischt mit dem Tod oder der Abschaffung des Tieren.

    5. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden in entsprechender Anwendung des § 833 BGB.

    Ich habe gestern per Mail angefragt, ob wir die Erlaubnis zur Katzenhaltung bekommen. Ich habe explizit darauf hingewiesen, dass wir uns über § 833 BGB bewusst sind. Ebenfalls habe ich angemerkt, dass es sich um reine Wohnungskatzen handeln wird und wir keine Katzentreppe oder ähnliches am Balkon installieren. Nur ein optisch unauffälliges Katzennetz.

    Heute habe ich diese Mail erhalten:

    xxxxx,

    hiermit untersage ich das Halten von Katzen und Hunden.
    Tut mir leid. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

    In der Mail darauf habe ich darum gebeten, dass mir die Gründe für die Ablehnung genannt werden. Soweit ich bisher herausgefunden habe, müssen dies triftige Gründe sein. Ich habe auch erwähnt, dass ich diese Nachfrage eigentlich nur für eine mietvertragliche Formalie hielt, da bei uns im Haus bereits mindestens eine Katze gehalten wird und die Untersagung daher sehr überraschend ist.

    Darauf hin habe ich diese Antwort erhalten:

    xxxxxxx,

    die Familie XXXX und XXXX (Anm.: Eigentümer-Familien) wollen in ihren Häusern generell keine Katzen und Hunde.

    Tut mir leid.


    So, zur Frage: darf der das? Für mich als Laie liest sich der Auszug aus dem Mietvertrag eigentlich eindeutig: Ja, er darf.

    Nach einigem googlen bin ich aber trotzdem der Meinung: nein, darf er nicht. Die Tatsache, dass im Haus (direkt unter uns, EG mit Zugang zum Garten) bereits eine Katze wohnt, bestärkt mich in dieser Meinung.

    Aber sicher wissen tu ich es halt nicht ;)

    Wie ist hier die rechtliche Lage? Bitte erleuchtet mich und zeigt mir, sofern vorhanden, meine Möglichkeiten auf. Welche Konsequenzen kann es nach sich ziehen, wenn man trotz "Untersagung" einfach Katzen anschafft? Darf er uns dann kündigen? Hätte diese Kündigung im Falle eines Rechtsstreits Bestand? Handelt es sich hier um Diskriminierung weil 3 Meter unter uns bereits eine Katze gehalten wird? Fragen über Fragen.

    Ich danke euch vorab!

    Liebe Grüße

    Timo

    Datenschutz und Wohnort gelöscht !

    Grace

  • Für mich als Laie liest sich der Auszug aus dem Mietvertrag eigentlich eindeutig: Ja, er darf.

    Bereits der Mietvertrag sagt ja, das ein Verbot an bestimmten Gründen geknüpft es, es muss eine Gefahr, Beeinträchtigung oder sonst was vom Tier ausgehen. Bereits das hat der Vermieter/Hausverwalter nicht einmal behauptet. Er sagt nur, dass das ein paar Familien generell nicht wollen. Insofern entspricht dieses Verbot nicht dem Mietvertrag.


    Wie ist hier die rechtliche Lage?

    Der BGH verlangt immer eine Einzelabwägung, diese wurde hier aber nicht vorgenommen.

    Die Möglichkeiten sind folgende.

    - Die Katze einfach anschaffen -> Kann eine fristlose Kündigung oder eine Unterlassungsklage als schlimmste Folge beinhalten. Die Wahrscheinlichkeit ist nicht gering, dass das alles heiße Luft ist und unbegründet ist, aber ein Restrisiko besteht immer. Ein Risiko was ich nicht eingehen würde

    - Den Vermieter mit Anwalt auf eine Zustimmung auffordern und dann ggfs. klagen -> Streit vorprogrammiert und auch hier bleibt ein Kostenrisiko, wenn auch eher kleines

    - Keine Katze anschaffen -> Keine Probleme, aber halt auch keine Katze

    Wie gesagt, du hast sehr gute Karten, aber manchmal passiert was blödes und man verliert trotzdem.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo darkshadow,

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Bei einem Punkt habe ich mich glaube ich undeutlich ausgedrückt, sorry.

    Mit "Eigentümer-Familie" meine ich in diesem Fall tatsächlich unsere Vermieter, denen das ganze Haus hier gehört. Der Hausverwalter hat mir also mitgeteilt, dass unsere Vermieter das generell nicht wünschen. Es handelt sich nicht um andere Mieter, die das nicht wünschen.

    Keine Ahnung ob dies eine Relevanz hat, Recht mit all seinen Feinheiten ist mir zur hoch. Wollte es aber erwähnt haben.

    Das "nicht-rechtliche" (oder doch?) Problem das hier zusätzlich noch besteht ist folgendes:

    wir haben Anfang 2017 auf ziemlich dumme Art und Weise (normaler Postbrief - bitte keine Kommentare dazu - war dumm, danke :)) einen Schlüssel der Schließanlage verloren.

    Die Vermieter haben damals ziemlich cool reagiert und uns innerhalb weniger Stunden an unserer Wohnungstür einen anderen Zylinder installieren lassen, der nicht zur Schließanlage gehört.

    Seither ist, trotz damals mehrmals erfolgter Nachfrage unserseits, nichts passiert. Gibt bestimmt auch Vermieter, die mittlerweile eine mehrere Tausend € teure Schließanlage hätten einbauen lassen. Wenn ich schon beim Thema bin: wie ist hier die rechtliche Lage? Verjährt sowas im laufenden Mietverhältnis oder erst nach Auszug?

    Worauf ich eigentlich hinaus möchte: aufgrund dieses Vorfalls tu ich mich gerade schwer damit, hier auf mein "Recht" zu pochen und mir die Katzen einfach anzuschaffen bzw. auf eine eindeutige Begründung zu bestehen. Ich möchte nicht negativ auffallen. Eine mögliche "Racheaktion" könnte in diesem Fall sein, dass wir doch noch eine neue Schließanlage bekommen ;).

    Schlüsselverlust ist zwar in der Haftpflicht drin, ich bin mir aber nicht sicher, ob die bei massiver Dummheit auch bezahlt. Leider ein unkalkulierbarer Faktor.

    Gruß

    Timo

    Edit: nochmal zu der Tatsache, dass in der Wohnung unter uns bereits eine Katze wohnt. Das wurmt mich besonders. Das hier keine Diskriminierungen im eigentlichen Sinne (Hautfarbe, Religion etc.) vorliegt ist mir klar. Aber dürfen Mieter scheinbar willkürlich unterschiedlich behandelt werden?

    Einmal editiert, zuletzt von Teemow (13. September 2018 um 22:22)

  • Keine Ahnung ob dies eine Relevanz hat

    Hat es nicht.


    Verjährt sowas im laufenden Mietverhältnis oder erst nach Auszug?

    Eigentlich müsste die Verjährung erst mit dem Auszug beginnen, weil da die Rückgabe sämtlicher Schlüssel fällig wird.

    Jedoch kann man nicht immer einen Austausch der Schlüsselanlage verlangen. Es muss im Einzelfall eine begründete Gefahr des Missbrauch vorliegen. Etwa wenn der Schlüssel mit der Adresse versehen ist oder in der unmittelbaren Nähe verloren ist. Eher nicht, wenn im Urlaub oder irgendwo sonst entfernt der Schlüssel verloren gegangen ist. Beim Brief ist das gar nicht so einfach zu beantworten. Da könnte ja der Absender drauf stehen, aber der Schlüssel könnte auch in einer Sortiermaschine verloren gegangen sein. Es bleibt also auch hier ein Einzelfall, den man vorher nicht sicher abschätzen kann.

    Aber genau so gut kann man auch argumentieren, dass ein Austausch nach einem Jahr rechtsmissbräuchlich wäre, da offensichtlich keine Gefahr mehr davon ausgeht nach einer langen Zeitspanne.

    Aber dürfen Mieter scheinbar willkürlich unterschiedlich behandelt werden?

    Nein das nicht. Aber es gibt einige Gründe, warum einigen es erlaubt wird anderen aber nicht.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Warum sollen Mieter nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen?

    Sie können außerdem vollkommen andere Mietverträge haben.

    Sie können sogar für eine identische Wohnung (gleiche Größe/Schnitt) eine ganz andere Miete bezahlen.

    Wenn es sowas wie ein Gleichbehandlungsrecht gäbe, wäre das wohl kaum möglich.

    Es liegt mir als Vermieter meiner Meinung nach auch vollkommen frei, wem ich die Katzenhaltung erlaube und wem nicht. (wenn es so im Vertrag steht).

    Und wo steht geschrieben, dass ich das begründen muss? Hinweis auf den Mietvertrag dürfte genügen.


    Ich würde dir abraten, trotz ausdrücklichem eine Katze zu halten, dann droht dir nämlich eine Kündigung und zwar sogar eine fristlose.

    Ich glaube, dass du dich verlesen hast.

    Es geht um Widerruf.

    Der Eigentümer kann die gegebene Erlaubnis widerrufen, falls von dem Tier Gefahr, Störung u.ä. ausgeht.

    Aber die Erlaubnis hat er ja gar nicht erteilt.

    Außerdem behält er sich auch vor. die Haltung bestimmter Kleintiere zu untersagen, sollten sie gefährlich sein.

    Katzen sind aber keine Kleintiere

    3 Mal editiert, zuletzt von Rita_Gnadenlos (29. September 2018 um 09:14)

  • Ich glaube, dass du dich verlesen hast.

    Habe ich nicht. Die Schreibweise lässt durchaus zu, das sowohl der Widerruf als auch die Zustimmung den selben Voraussetzungen unterliegen. Bei Auslegungsschwierigkeiten wird immer zugunsten der Vertragspartei ausgelegt, die die AGB nicht gestellt haben, hier also dem Vermieter und am günstigen ist die Auslegung, das sowohl die Zustimmung als auch der Widerruf der Einzelfallabwägung unterliegen.

    Ein pauschales Verbot von Tierhaltung ist sowieso unwirksam in den AGB. Der BGH setzt immer eine Abwägung voraus.


    Es liegt mir als Vermieter meiner Meinung nach auch vollkommen frei, wem ich die Katzenhaltung erlaube und wem nicht. (wenn es so im Vertrag steht).

    Und wo steht geschrieben, dass ich das begründen muss? Hinweis auf den Mietvertrag dürfte genügen.

    Damit liegst du mit deiner Meinung aber schön falsch. BGH Urt.v. 20.3.2013, VIII ZR 168/12 mal lesen, da haben die Gerichte gesagt, das ein generelles Verbot von Hunden und Katzen nicht zulässig ist. Auch kann man in dem Urteil weitere Urteile finden, wo Klausel die den Vermieter ein freies Ermessen eingeräumt wird unwirksam sind.

    Also entweder fordert der Mietvertrag eine Abwägung im Einzelfall für die Zustimmung und dem Widerruf oder die Klausel ist unwirksam, weil ein Ermessen fehlt.

    Also wirf mir nicht vorschnell vor, ich hätte mich verlesen noch stelle dein eigenes Rechtsempfinden als gesetzt ab, sondern setze dich erst ein wenig mit der Materie auseinander, gerade als Vermieter sollte man das sowieso tun.

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