Hallo liebe Community
da dies unser erster Post ist, hier ein paar Worte zu uns: Sonja & Timo, 31 Jahre alt und wohnhaft in xxxxxxxx . Wir leben in einer 80qm 4-Zi Wohnung in einem 10-Parteien-Haus.
Zum Thema: es geht um die Katzenhaltung in der Mietwohnung. Unsere Hausverwaltung hat uns diese untersagt.
Hier der Auszug zu diesem Thema aus unserem Mietvertrag:
1. Die Haltung von Tieren in der Mietwohnung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Ausgenommen ist die Haltung von Ziervögeln, Zierfischen, Hamster und anderen ungefährlichen Kleintieren, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden; sie bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters. Dabei sind die konkreten Interessen im Einzelfall zu berücksichtigen.
2. Der Vermieter kann die Zustimmung versagen oder widerrufen, wenn von dem Tier Beschädigungen, Störungen, Belästigung oder Gefahr ausgehen.
3. Die Haltung von exotischen oder anderen Kleintieren, durch die eine Gefährdung von anderen Hausbewohnern entstehen kann, bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
4. Eine etwa erteilte Erlaubnis erlischt mit dem Tod oder der Abschaffung des Tieren.
5. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden in entsprechender Anwendung des § 833 BGB.
Ich habe gestern per Mail angefragt, ob wir die Erlaubnis zur Katzenhaltung bekommen. Ich habe explizit darauf hingewiesen, dass wir uns über § 833 BGB bewusst sind. Ebenfalls habe ich angemerkt, dass es sich um reine Wohnungskatzen handeln wird und wir keine Katzentreppe oder ähnliches am Balkon installieren. Nur ein optisch unauffälliges Katzennetz.
Heute habe ich diese Mail erhalten:
xxxxx,
hiermit untersage ich das Halten von Katzen und Hunden.
Tut mir leid. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.
In der Mail darauf habe ich darum gebeten, dass mir die Gründe für die Ablehnung genannt werden. Soweit ich bisher herausgefunden habe, müssen dies triftige Gründe sein. Ich habe auch erwähnt, dass ich diese Nachfrage eigentlich nur für eine mietvertragliche Formalie hielt, da bei uns im Haus bereits mindestens eine Katze gehalten wird und die Untersagung daher sehr überraschend ist.
Darauf hin habe ich diese Antwort erhalten:
xxxxxxx,
die Familie XXXX und XXXX (Anm.: Eigentümer-Familien) wollen in ihren Häusern generell keine Katzen und Hunde.
Tut mir leid.
So, zur Frage: darf der das? Für mich als Laie liest sich der Auszug aus dem Mietvertrag eigentlich eindeutig: Ja, er darf.
Nach einigem googlen bin ich aber trotzdem der Meinung: nein, darf er nicht. Die Tatsache, dass im Haus (direkt unter uns, EG mit Zugang zum Garten) bereits eine Katze wohnt, bestärkt mich in dieser Meinung.
Aber sicher wissen tu ich es halt nicht
Wie ist hier die rechtliche Lage? Bitte erleuchtet mich und zeigt mir, sofern vorhanden, meine Möglichkeiten auf. Welche Konsequenzen kann es nach sich ziehen, wenn man trotz "Untersagung" einfach Katzen anschafft? Darf er uns dann kündigen? Hätte diese Kündigung im Falle eines Rechtsstreits Bestand? Handelt es sich hier um Diskriminierung weil 3 Meter unter uns bereits eine Katze gehalten wird? Fragen über Fragen.
Ich danke euch vorab!
Liebe Grüße
Timo
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Grace