Kündigung 4 Jahresmietvertrag

  • Guten Abend,

    erst mal muss ich ein paar Erklärungen machen.

    Meine langjährige Lebensgefährtin und ich wollte zur Aufbesserung der Bezeihung eine kurze Auszeit von ca 6 Monaten machen.

    Meine Freundin wollte sich alleine um eine Whg. kümmern. In eier Kleinanzeige wurde Sie dann fündig.

    Stolz hat Sie den Mietvertrag dann unterschrieben ohne diesen wegen dem drändeldem Vermieter richtig zu lesen. Nun nachdem Sie zum 1 Okt. umgezogen ist stellt sich folgendes heraus.

    Die Miete wurde von 260 auf 360 angehoben für eine 1 Zimmer Whg in einer kleinen Stadt ( 5500 ) Einwohner. Ausserdem hat Sie nun gemerkt, das es ein 4 Jahresvertrag ist. Aussewrdem stimmt die Mietgröße der Anzeige und des Mietvertrages nicht mit dem gemessenem überein. Da ich beruflich in der Vermessung tätig bin, glaube ich das meine gemessenen Flächen richtig sind. Diese decken sich auch mit den Zeichnungen des Hauses. Es sind 39,5 qm statt 44,7. Auch Erscheinen mir die NK von ca 190 € recht hoch. In der Anzeige waren Hunde erlaubt. Dieses war als Hundebesitzerin wichtig. Nun wurde gesagt, Hunde sind verboten ( Es ist kein gefährlicher Listenhund ) Der Qm Kaltmietpreis erscheint mir mit fast 10 € auch etwas hoch für eine Kleinstadt. Es wurde als Neubau vermietet. Da ich über meine Fa Zugang zum Katasteramt habe, konnte ich in Erfahrung bringen das dieses Gebäude in 2015 ins Kataster übernommen wurde.

    Meine Frage ist, ob man eine Chance hat aus diesem Vertrag vorzeitig herauszukommen. Er wurde am 23.09.2018 mit WQirkung zum 1 Okt. 2018 unterschrieben. Eine ordentliche Kündigung ist frühestens zum 30.09.2022 möglich. So lange sollte unsere Auszeut nicht dauern. Ausserdem betragen die gesamtkosten ca 60 % des Nettoeinkommens. Meine Freundin kann aus gesundheitlichen Gründen nur halbtags arbeiten.

    Ich hoffe ich bekomme hier Rat,ob es Chancen gibt, bevor ich damit zum Anwalt gehe.

    Gruß Gerald

  • Ausserdem hat Sie nun gemerkt, das es ein 4 Jahresvertrag ist.

    Bitte mal den exakten Wortlaut dazu oder die Klausel als PDF und ohne persönliche Daten einstellen.

    Er wurde am 23.09.2018 mit WQirkung zum 1 Okt. 2018 unterschrieben. Eine ordentliche Kündigung ist frühestens zum 30.09.2022 möglich.

    Das könnte unwirksam sein.

  • Hallo,

    danke an anitari für die ertsen Eindrücke. Habe nun MV Auschnitte ohne Dateneinsicht zusammengescannt, zusätzlich noch die Mietanzeige der Whg.

    Habe fast das Gefühl es handelt sich da um eine Whg. Nach mehrmaligem Lesen sind mir einige Formfehler aufgefallen. Der am meisten Hoffnung erweckende ist das falsch Datum auf Seite 2 Mietzeit. Hier ist die Rede vom 31.09.2022. Diesen Tag gibt es nicht, der September hat nur 30 Tage. Ferner ist auf Seite 10 Nr. 8 die Rede von zusätzlichen Dokumenten wie Energieausweis usw. Die hat meine Lebensgefährtin nie gesehen, bzw. bekommen.

    Wie schnell müssen wir handeln um möglichst Zeitnah aus diesem Vertrag herauszukommen. Wir sind bereit eine ordentliche Kündigung über 3 Monate hinzunehmen, wenn es keinen anderen Weg gibt.

    Gruß

    Bitte aus Ausschnitte MV die komplette Adresse entfernen

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    nicht lesbar, Dateianhänge gelöscht

    Grace

  • Da der Vertrag am 23.9.2018 abgeschlossen wurde, das zählt, ist die Vertragsbindung länger als 4 Jahre (48 Monate). Somit ist die Vereinbarung unwirksam.

    Heißt deine LG kann den Vertrag jeder Zeit mit der für Mieter gesetzlichen Frist kündigen.

    Aktuell ist das zum 31.1.2019 möglich.

    Der 31.9. ist ein simpler Tipp-, kein Formfehler.

  • Hallo,

    danke erst mal für den Tip. Im Auschnitt hatte ich die neue Wohnadresse übersehen.

    Ist es sinnvoll den Vertrag über einen Anwalt kündigen zu lassen ?

    Nicht das man dort noch einen Fehler macht.

    Gruß Gerald

  • Ist es sinnvoll den Vertrag über einen Anwalt kündigen zu lassen ?

    Nö, das ist nicht nötig. Die Kündigung eines Mietvertrages ist eine einseite Willenserklärung, da kann man keine Fehler machen. Nähere Informationen gibt es bei Google mit der Suche nach "mietvertrag kündigungsausschluss länger als 4 jahre"