Keller ausräumen wegen Sanierung der Wasserrohre

  • In den Kellerräumen unseres MFH müssen die Wasserrohre erneuert werden. Nun erwartet die Hausverwaltung, dass zwanzig Keller und der Fahrradraum geräumt werden. Dazu habe ich aber weder Zeit, noch die Kraft und auch keine Lust. Zudem wird anscheinend erwartet, den kompletten Inhalt des Kellerraumes in seine Wohnung zu schleppen, denn abschließbare Ersatzräume gibt es nicht. Angeblich sei das Inventar über die Hausratversicherung abgedeckt. (Was ich stark bezweifle, denn hier sollen vier Wochen die Keller tagsüber für die Handwerker geöffnet werden.) Muss ich mir das gefallen lassen? Ich persönlich habe per Aushang vor zwei Wochen davon erfahren, dass auch mein Keller betroffen ist, während die Hausverwaltung natürlich schon seit Monaten Bescheid weiß. Es ist keine Notfallsanierung. Danke

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    In den Kellerräumen unseres MFH müssen die Wasserrohre erneuert werden. Nun erwartet die Hausverwaltung, dass zwanzig Keller und der Fahrradraum geräumt werden.

    Richtig! Wenn die Wasserrohre saniert werden müssen, sind

    die Keller auszuräumen.

    Ich persönlich habe per Aushang vor zwei Wochen davon erfahren, dass auch mein Keller betroffen ist,

    14 Tage vorher völlig ausreichend und genug Zeit Keller zu leeren.

    und auch keine Lust

    Sorry, kein Argument, um die Sanierung der Wasserrohre zu verhindern. ;)

    Gruß



  • In den Kellerräumen unseres MFH müssen die Wasserrohre erneuert werden. Nun erwartet die Hausverwaltung, dass zwanzig Keller '

    Du als Mieter bist nur zur Duldung verpflichtet, nicht zur aktiven Unterstützung. Es würde also bereits ausreichen, wenn du den Zugang zum Keller gestattest, dann ist der Vermieter in der Pflicht den Keller aus- und auch wieder einzuräumen. So ist es zumindest bei Sanierungen in der Wohnung, wenn der Keller zur Mietsache gehört dürfte nichts anderes gelten. Hier müsste also der Mietvertrag geprüft werden, wenn der Keller nicht im Mietvertrag erwähnt wird, dann ist das ganze eine Leihe und kann auf den nächsten Tag beendet werden. Dann solltest du brav mitspielen.

    Je nach Größe des Kellers und wie voll der ist sollte man sich aber überlegen ob sich der Ärger lohnt. Aber aus eigener Erfahrung kenne ich, das ein Keller ausräumen auch einfach mal 2 volle Tage dauert und man nicht genügend Platz in der Wohnung hat. Sollte das zutreffen, solltest du den Vermieter darauf hinweisen und eine Einigung über die Vorgehensweise schriftlich festhalten.

    Richtig! Wenn die Wasserrohre saniert werden müssen, sind

    die Keller auszuräumen.

    Aber doch nicht vom Mieter?

    Hier zum nachlesen: Duldungspflichten vs. Mitwirkungspflichten

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Ich schließe mich darkshadow an:

    Der § 555a BGB besagt, dass Du Instandsetzungsmaßnahmen zu dulden hast. Eine Duldung ist aber keine aktive Mithilfe.

    Es ist ausreichend, wenn Du den Zugang zum Keller gewährst.

    Wenn Du dennoch Baufreiheit schaffst, bzw. schaffen sollst, dann kannst Du diese Aufwendungen entsprechend dem Vermieter in Rechnung stellen.

    Siehe auch hier:

    Baufreiheit

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo!

    Aber doch nicht vom Mieter?

    ;) Du meinst, der Vermieter schickt Leute, die den eigenen Keller ausräumen?

    Real noch nicht erlebt, Ankündigung kam und die Mieter mussten ihre Keller

    selber leer räumen.

    Persönlich meine ich, dass man das auch besser selber erledigen sollte. Denn es

    könnten Sachen abhanden kommen. Nicht alle sind ehrlich!

    Je nach Größe des Kellers und wie voll der ist sollte man sich aber überlegen ob sich der Ärger lohnt.

    :thumbup: ;) Sollte man ganz sicher, denn wegen einem leerzuräumenden Keller sich

    mit dem Vermieter anlegen nicht gerade empfehlenswert und sehr schlechte Idee.

    Gruß



  • Du meinst, der Vermieter schickt Leute, die den eigenen Keller ausräumen?

    Im Zweifel ja. Hab ich selbst erst durch: 120 Mieterkeller, die Hälfte davon musste ich beräumen lassen.

    Damit muss ein Vermieter einfach rechnen. Er kann ja beispielsweise nicht von einer 90jährigen alleinstehenden Omi erwarten, dass sie ihren Keller ausräumt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ja, das stimmt. Ich bin nicht neunzig, habe aber keine Lust, den Keller auszuräumen. Denn es ist nicht die erste Geschichte hier in diesem Haus. Im Sommer habe ich schon einmal den gesamten Keller ausgeräumt, da wurde dann der Termin abgesagt. Und, ganz ehrlich, ich habe habe auch noch anderes zutun, als ständig den Keller aus- und einzuräumen. Mein Tag ist voll und ich muss auch noch jemanden betreuen. Also bevor man sich hier so drüber lustig macht, ob ich RTL2 lieber gucken würde - es ist eine Zeitfrage. Und es ist eine Platzfrage, ich fahre jetzt nicht wieder all mein Zeugs stundenlang zu meinen Eltern. Das würde ich in zwei Wochen auch gar nicht schaffen oder müsste mir einen Transporter mieten.

    Natürlich wäre es mir lieber, wenn nicht fremde Hände an meinen Sachen wären. Aber wenn die Hausverwaltung einen Termin seit Monaten kennt und diesen erst vierzehn Tage vorher veröffentlicht mag das rechtlich in Ordnung sein, aber dann will ich eben auch meine Rechte nutzen.

    Dr aufmerksame Beobachter stellt fest, dass der Kellertermin bereits war (obwohl die zugehorigen Informationsblätter bezüglich der Kellerfreiheit immer noch hängen). Für Interessierte: man kam auf einmal doch von außen an die Rohre. Ich hatte den Zugang nicht erlaubt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!