Hauptmieter verweigert Kaution

  • Hallöchen :)


    Und zwar habe ich ein Problem mit meinem Hauptmieter und benötige nun schnellen Rat.

    Kurz zur Erklärung, ich wohne derzeit noch in einer WG und bin nur Untermieter für ein Zimmer. Nun müssen jedoch alle ausziehen weil der derzeitige Hauptmieter ausgezogen ist und keiner den Standpunkt eines neuen Hauptmieters übernehmen möchte.

    Es ist dennoch so das der jetzige Hauptmieter von mir verlangt nicht nur mein Zimmer in Ordnung zu bringen (sprich streichen), sondern auch den Rest der Wohnung, sonst droht mit eine Kautionskürzung.

    Meine Frage nun, darf er mir einfach die Kaution kürzen, obwohl ich mein Zimmer ordentlich übergeben habe + gestrichen, aber nicht einsehe mich um den Rest der Wohnung zu kümmern?


    Liebe Grüße

    Celin

  • In der Regel ist man als Mieter in einer WG, in der man mit dem Hauptmieter einen Untermietvertrag hat, nur allein für die eigene Mietsache, also das Zimmer verantwortlich. Die Gemeinschaftsräume sind Sache des Hauptmieters. Dieser versucht sich vermutlich von seiner Pflicht zu drücken.

    Falls du vielleicht doch für die Gemeinschaftsräume mit verantwortlich sein solltest, was ich aber nicht beurteilen kann, dann kann das allenfalls nur für alle WG Bewohner gleichermaßen gelten, also dass alle gemeinschaftlich die Pflicht haben. Das käme auf deinen Vertrag an, den nur ein Anwalt prüfen kann, nicht wir hier im Forum.

  • Das einzige was in meinem Untermietvertrag steht unter dem Punkt "Rückgabe der Mietsache"

    1. "Bei Ende des Untermietvertrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Der Untermieter haftet für alle Schäden, die dem Hauptmieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entsteht."

    2."Hat der Untermieter bauliche Veränderungen an der Mietsache vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, so ist er auf Verlangen des Hauptmieters verpflichtet, bei Ende des Mietvertrages auf seine Kosten den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen."

    Das ist was in meinem Vertrag festgelegt wurde. Aber wenn da steht "Mietsache" ist doch nur mein gemietetes Zimmer gemeint, welches im Vertrag aufgelistet ist, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (1. August 2019 um 06:28) aus folgendem Grund: Vollzitat entfernt. Diese sind nicht hilfreich.

  • Bitte keine Vollzitate eines Beitrags. Das ist nicht hilfreich. Den gesamten Text können Leser oben im Originalbeitrag sehen.

    Aber wenn da steht "Mietsache" ist doch nur mein gemietetes Zimmer gemeint

    Ja richtig. Das habe ch schon im Beitrag vorher erklärt.

    Gemeinschaftsräume sind nur zur Nutzung überlassen, aber gehören nicht zur Mietsache selber. Wenn man eine ganze Wohnung mietet, gilt das auch für beispielsweise Waschraum oder Fahrradkeller.

    Die schön erwähnt können wir keine Vertragstexte prüfen, weil das Einzelfallberatung wäre. Du wirst daher hier von niemandem einen Kommentar zu deinem Vertragstext bekommen.

  • Es ist dennoch so das der jetzige Hauptmieter von mir verlangt nicht nur mein Zimmer in Ordnung zu bringen (sprich streichen), sondern auch den Rest der Wohnung, sonst droht mit eine Kautionskürzung.

    Streichen gehört zu den Schönheitsreparaturen, die können grundsätzlich auf den Mieter übertragen werden, aber es gilt dabei einiges zu beachten.

    Zu einem muss dann genau im Vertrag festgelegt sein, was die Schönheitsreparaturen umfassen und zu dem muss immer auf den individuellen Zustand abgestellt werden, wann die Schönheitsreparaturen notwendig sind. Allgemein sollte man sich allgemein mal darüber belesen, wann und wie Schönheitsreparaturen übertragen werden können und dann mit dem eigenen Vertrag abgleichen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

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