Abmahnung korrekt formuliert, sodass Sie vor Gericht nicht anfechtbar ist?

  • Hi, wohne bereits seit 10 Jahren in meiner Wohnung und hatte noch nie Mietrückstande und war stets bemüht ein guter Mieter zu sein. Vor einem halben Jahr gab es einen Eigentümer Wechsel und plötzlich gibt es Probleme wegen angeblich zu lauter Musik (gleiche Lautstärke wie die Jahre davor) , was

    vor 3 Monaten zu einer Abmahnung führte.

    Und vor paar Tagen sogar eine fristlose Kündigung basierend auf der vor 3 Monaten zugestellten Abmahnung.

    Ein Bekannter sagte mir, dass ich das ganze vor Gericht anfechten soll. Er sagt nämlich, dass die Abmahnung, so wie sie formuliert wurde, nicht konkret genug sei und somit auch die darauf folgende fristlose Kündigung nichtig ist.

    Ist das so?

  • Die Prüfung einzelner Dokumente wäre eine Rechtsberatung, die dieses Forum nicht durchführen darf.

    Da hier eine fristlose Kündigung ausgesprochen worden ist, ist ein Gang zum Anwalt wohl unumgänglich. Dieser wird die Abmahnung beurteilen und auch dann, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht. Ein Rechtsschutz gegen die Abmahnung isoliert ist nicht möglich, bloß die Kündigung wird angegriffen und inzident geprüft, ob eine Abmahnung erfolgt ist.

    Außerdem ist es nicht ratsam die Abmahnung formell anzugreifen, sondern darauf zu pochen, dass keine Lärmbelästigung vorlag.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • die Abmahnung, so wie sie formuliert wurde, nicht konkret genug sei und somit auch die darauf folgende fristlose Kündigung nichtig ist

    Aus bereits genannten Gründen kann auch ich nichts zu dieser Abmahnung und der Kündigung im Speziellen sagen. Aber so pauschal, wie es dein Bekannter formuliert, kann man es nicht sagen. Allgemein gesagt hat eine Abmahnung einzig und allein die Funktion, auf ein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung aufmerksam zu machen um dem Mieter die Möglichkeit zu geben, das Problem zu lösen, nicht mehr und nicht weniger. Hierfür gibt es keine Formvorschriften, und daraus lässt sich auch nicht ableiten, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht. Letztlich kommt es dann auf die Begründung in der Kündigung an. (Das hat darkshadow schon geschrieben, aber ich wollte es nochmal anders herum erklären.)

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