Immobilienkauf mit Mietleuten ohne schriftlichen Mietvertrag

  • Hallo zusammen,

    Ich habe mir eine Immobilie gekauft, bei der mündlich ohne jeglichen schriftlichen Mietvertrag eine Vermietung ausgesprochen wurde.

    Da ich der neue Besitzer bin, interessiert es mich, ob ich nun das Recht besitze einen Mietvertrag auszustellen, oder ich mich gezwungen sehen muss, den mündlich vereinbarten Mietvertrag (der ohne mich vereinbart wurde) zu tolerieren.

    Da ich selbst keinerlei Informationen von der Verkäuferin über den mündlich ausgemachten Mietpreis erfahren habe, ist es schwierig einen Nachweis zu haben.

    wie gehe ich vor, ich erbitte um Antworten.


    Vielen Dank im Voraus.

    Liebe Grüße


    Timo

  • Hallo Timo,

    interessiert es mich, ob ich nun das Recht besitze einen Mietvertrag auszustellen

    Nein, das Recht nicht. Denn in §566 BGB ist klar geregelt, dass der Erwerber einen Mietvertrag identisch übernehmen muss. Und auch ein mündlicher Vertrag ist ein gültiger Vertrag. Die Problamtik ist lediglich, was dabei genau vereinbart wurde. Im Zweifel gilt die gesetzliche Regelung.

    Aber du kannst den Mietern ein Angebot eines Vertrags unterbreiten. Das müssen sie nicht annehmen. Aber wenn dort nicht nur Sachen drin stehen, die für dich von Vorteil sind, sondern auch für die Mieter, werden sie es sich vielleicht überlegen.

    Da ich selbst keinerlei Informationen von der Verkäuferin über den mündlich ausgemachten Mietpreis erfahren habe

    Dann fordere die Information ein. Da du wegen des o.g. Gesetzes gezwungen bist, den Vertrag zu übernehmen, bedeutet das gleichzeitig auch, dass du einen Anspruch gegen den bisherigen Eigentümer hast, die Informationen zu bekommen. Gleiches gilt im Sinne des §566a BGB für die Kaution sofern eine geleistet wurde. Diese hätte der bisherige Vermieter heraus zu geben.

    wie gehe ich vor

    Sprich auch mit den Mietern und frage direkt, was alles vereinbart wurde. Natürlich kann es sein, dass man dir die Unwahrheit sagt. Aber zusammen mit den eingeforderten Informationen vom Verkäufern bekommst du schon die Wahrheit heraus.

    Der Notar ist ja auch eine Schlafmütze so nebenbei bemerkt. Es würde auch an ihm liegen, beim Vertrag auf diese Dinge hinzuweisen.

    Und wie es aussieht hat dich die Verkäuferin über den Tisch gezogen (abgezockt).

    Das ist beim besten Willen nicht nachvollziehbar, wie du auf die Annahme kommst. Ohne weitere Hintergrundinfos, was vereinbart wurde und warum die Verkäuferin bisher keine Infos gegeben hat, lässt sich das nicht unterstellen.

  • Das ist beim besten Willen nicht nachvollziehbar, wie du auf die Annahme kommst. Ohne weitere Hintergrundinfos, was vereinbart wurde und warum die Verkäuferin bisher keine Infos gegeben hat, lässt sich das nicht unterstellen.

    Wenn du gelesen hättest, dass die Verkäuferin keine Informationen über den Mietpreis gegeben hat, dann heißt das "über den Tisch gezogen"

  • dass die Verkäuferin keine Informationen über den Mietpreis gegeben hat

    Wenn es danach geht, dann kannst du genauso auch sagen, dass der Käufer vorher hätte danach fragen können. Wenn ich sage, es war etwas blauäugig, nicht vorab zu fragen, dann meine ich das keineswegs böse. Wenn ich ein Haus kaufe, dann sind solche Dinge für mich essentielle Kaufentscheidungen. Irgend etwas ist da beiderseits mächtig schief gelaufen, was wir aber aus den Informationen nicht genauer erkennen können.

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