dachterrasse soll entfernt werden

  • hi,

    ich wohne schon seit 25 jahren in einer wohnung mit dachterrasse. diese dachterrasse gab es auch schon als ich dort eingezogen bin. irgendwann vor 20 jahren wurde die auch einmal vom vermieter renoviert bzw die fliesen gewechselt.

    jetzt hat die wohnung unter der dachterrasse einen wasserschaden und ein dachdecker wurde beauftragt alles neu abzudichten.

    jetzt habe ich vom handwerker gehört dass er alle platten abnehmen soll, teerpappe verlegen und das dann so lassen denn der hausbesitzer (der das haus ca 10 jahre besitzt) sagt die dachterrasse wäre eigentlich nie als dachterrasse gedacht gewesen sondern einfach nur als dach. unbegehbar. ohne blumentöpfe etc...

    mir passt das gar nicht, erstens stehen da ja bisher viele pflanzen, gartenstühle etc und zweitens: kann der vermieter das einfach so machen wie er möchte?

    bin mal gespannt,

    viele grüße

    christian

  • ich wohne schon seit 25 jahren in einer wohnung mit dachterrasse.

    Das steht auch so im Mietvertrag geschrieben? Ansonsten würde ich mich hier nicht auf die Aussage des Handwerkers verlassen, sondern selbst Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • im mietvertrag von 1993 steht tatsächlich nichts von einer terrasse, auch ein zweiter balkon ist nirgends erwähnt. der mietvertrag ist ein einheitsmietvertrag, terrasse bzw balkon finde ich da gar nicht an- bzw abkreuzbar. muss denn balkon/terrassennutzung ausdrücklich im mietvertrag stehen? die dachterrasse ist ja auch nur direkt von meiner wohnung aus und nur für diese wohnung zugänglich.

  • nein, in bremen.


    das problem ist dass ich selbst keinen kontakt zum vermieter habe, das läuft alles über eine hausverwaltung und die wissen von nichts. der handwerker aber hat mir gesagt er würde demnächst eben vorbeikommen und die dachterrasse so umbauen dass das hinterher nur noch ein dach ist, abgesprochen mit dem vermieter. hmmm...

  • nein, in bremen.

    Ah, Ok.

    Grundsätzlich sollte es keine Problem sein auf so einer mit Schweißbahn ausgelegten Dachterrasse eine begehbare, aber nicht fest verlegt Nutzschicht auszulegen, zBsp. auf Stelzlagern.

    Sprich das doch mal an. Das ist jetzt nicht so teuer und bei erneutem Feuchtigkeitsprblem auch schnell zu entfernen ohne gleich den großen Hammer auspacken zu müssen.

  • das ist genau so gemacht worden vor 20 jahren. als ich eingezogen bin waren das einfach fliesen. und der damalige hausbesitzer hat, damit man das gut begehen kann, und pflanzen in töpfen hinstellen kann, alles mit so einer art teetrpappe ausgelegt, dann so kleine steinplatten gelegt, mit den ecken immer auf so eine art plastiksäckchen... ...unter den platten sind jetzt so 5cm luft, da kann das wasser gut abfliessen. so ist der aktuelle stand. ich vermute auch dass der wasserschaden überhaupt nicht von der dachterrasse kommt, ich habe ja schon nachgesehen ob ich ein leck in der teerpappe finde.

    der vermieter will aber wahrscheinlich einfach auf nummer sicher gehen und die dachterrasse entfernen. die frage ist ob man da als mieter überhaupt etwas zu melden hat.

  • die frage ist ob man da als mieter überhaupt etwas zu melden hat.

    Der Vermieter schuldet den vertraglich zugesicherten Zustand der Wohnung. Wenn die Terrasse also tatsächlich bei deinem Einzug als solche nutzbar war, z.Bsp. duch eine eigene Terrassentür und einen Bodenbelag, würde ich schon davon ausgehen das du diesen Zustand auch weiterhin fordern kannst.

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