Zuzug Partner und Kind in 1ZW 40qm

  • Hallo liebes Forum, ich wende mich zum ersten Mal an euch :)

    Mein Partner wohnt derzeit in einer 1ZW zur Miete, momentan zahlt das Amt.

    Ich bin voll berufstätig und in der 31. Woche schwanger.

    Wir sind noch auf der Suche nach einer größeren Wohnung, wollen aber vorerst dort wohnen.

    Die Vermieterin hat mich auch schon öfter dort gesehen, als ich zu Besuch war und hat direkt gefragt ob ich hier wohnen würde und angemerkt, dass das nicht gehen würde, da die Wohnung nur für eine Person gedacht sei.

    Meine Frage: Kann die Vermieterin uns (mir und dem Kind, bzw. mir, schwanger) verbieten einzuziehen und mich dort zu melden? Oder muss Sie zustimmen wegen berechtigtem Interesse meines Partners? 40qm zu dritt ist kuschelig aber ich denke nicht, dass es tatsächlich eine Überbelegung darstellen würde.

    Klar, optimal ist das nicht. Wir suchen eben noch nach einer anderen Option. Aber erstmal gibt es halt keine andere Möglichkeit und für den Übergang kann man so sicher auskommen.

    Danke schonmal :S


    Edit: Wir sind nicht verheiratet.


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    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (13. November 2019 um 15:07) aus folgendem Grund: 2 Beiträge zusammen gefügt

  • Hallo,

    wir können deine Frage nicht im Einzelfall entscheiden, weil nicht nur die reine Wohnfläche entscheidend ist, sondern auch die Aufteilung der Wohnung. Etwa wie groß ist das Bad, die Küche, gibt es sonstige Nebenräume etc.

    Aber es gibt Richtlinien an die man sich orientieren kann, so muss jede Person etwa eine Wohnfläche von 8-10qm haben und für jedes zusätzliches Kind nochmal 6qm. Aber wie gesagt, daran kann man sich bloß orientieren.

    Interessant dürfte auch noch das Urteil sein: LG Köln Urteil vom 26.11.1981 - 1 S 234/80

    Hier wurde gesagt, dass bei Eltern + Kind und 20qm noch keine Überbelegung vorliegt.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Das muss man individuell betrachten. Grundsätzlich ist die Wohnfläche vermutlich ausreichend, aber wenn sich diese ungeschickt aufteilen, großer Flur und Abstellkammer (wo ja niemand schlafen oder sich dauerhaft aufhalten kann) oder gar noch 25% der Wohnfläche Balkon sind, dann kann es trotzdem Überbelegung sein. Objektiv müssen sich drei Personen dauerhaft in den Räumlichkeiten leben können. Im Zweifelsfall muss man einen Richter überzeugen können, dass das kein Problem ist.

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