Hallo an das Forum,
folgender Fall: Nebenkostenabrechnung für 2017 erst lange nach Ablauf der 12-Monats-Frist erhalten, ich soll nachzahlen.
Ich weiß, dass ich nicht zur Nachzahlung verpflichtet bin, aber darum geht es mir eigentlich nicht. Denn in der Abrechnung gibt es zwei Positionen, die meiner Auffassung nach nicht korrekt sind, und ich erwarte eigentlich ein Guthaben.
Zum einen die Position "Direkte Kosten", bei der kein Umlageschlüssel angegeben ist. In Mietvertrag und BetrKV steht nichts von "Direkten Kosten", ich kann auch nicht erkennen, welcher Art von Nebenkosten der Betrag zuzuordnen ist. Es ist lediglich ersichtlich, dass diese Kosten für Leistungen im Sinne von §35 EStG gelten. Der Betrag schwankt über die letzten 3 Jahre zwischen 80 und 150 Euro. In dem Abschnitt des MV, wo es um den Umlageschlüssel geht, steht zusätzlich, dass Nebenkosten, die nur für die vermieteten Flächen anfallen, vom Mieter zu tragen sind.
Dann die Position "Aufzugskosten". Auch hier ist kein Umlageschlüssel angegeben. Es gibt zwei Aufzüge in zwei Gebäudeteilen, die beide für mich nutzbar sind und auch benötigt werden, aber ich kann nicht erkennen, wie sich mein Anteil errechnet. Zudem erscheint mir der Betrag nicht plausibel, da mein Anteil im Vorjahr wesentlich niedriger war, obwohl damals die Gesamtkosten wesentlich höher waren. Es sieht in etwa so aus:
2017: Gesamtkosten 3600 Euro, mein Anteil 660 Euro
2016: Gesamtkosten 5400 Euro, mein Anteil 420 Euro (Beträge gerundet)
Im MV steht sinngemäß, dass der Mieter die Wartungs- und Instandhaltungskosten der Aufzüge nur anteilig trägt, sofern er Aufzüge benutzt oder benutzen kann, der Vermieter bestimmt den Verteilerschlüssel nach billigem Ermessen. Aber trotzdem müsste der Schlüssel, wie auch immer er sich gestaltet, m.E. in der Abrechnung stehen.
Alle anderen Positionen scheinen korrekt zu sein und werden über die Wohnfläche umgelegt.
Ist die Abrechnung nun gültig oder (formell oder inhaltlich) ungültig (oder beides)?
Alleine aufgrund des verspäteten Zugangs zu widersprechen, erscheint mir nicht sinnvoll. Eher würde ich eine Korrektur der Abrechnung fordern, da mir m.E. ein Guthaben zusteht.
Wie soll ich nun vorgehen? Meine Nachfrage dazu per E-Mail wurde vom VM noch nicht beantwortet.
Besten Dank für Eure Einschätzungen.
Viele Grüße!