Vermieterin akzeptiert einen Teil des Mietvertrags nicht

  • Es ist schwer zu verstehen. Meine (neue) Vermieterin weist zu jeder Gelegenheit darauf hin, dass der Mietvertrag strikt einzuhalten ist.

    Nun gibt es folgende Situation: ich habe zu meiner Wohnung im gleichen Haus per schriftlicher Zusatz-Vereinbarung einen Kellerraum + WC gemietet.

    Dieses WC befindet sich getrennt im allgemeinen Keller. Weil wir vor langer Zeit (so 2017) einen Abstellraum für die Papiertonnen des Hauses gesucht haben,

    ich die Toilette nicht benutze sondern die der eigenen Wohnung, habe ich zusammen mit dem damaligen Vermieter die WC-Einrichtung entfernt,

    in dem Raum die Papiertonnen abgestellt und somit der Hausgemeinschaft zur Verfügung gestellt, ohne ausdrücklich auf den Raum zu verzichten. Die Lampe haben wir abgeklemmt, damit kein Strom auf meine Kosten fließt. Nun hat die neue Vermieterin die Papiertonnen entfernt, die Gesamtkellertür neu gestrichen. Das Malermaterial lagert in dem WC-Raum, eine Lampe wurde installiert. Außerdem wurde das Schloß der Gesamtkellertür ausgetauscht, die Schlüssel der Schließanlage passen nicht mehr.

    Aur meine Nachrage heute in durchaus freundlichem Ton erhielt ich zur Antwort:

    a) das Schloss wurde ausgetauscht, damit die Kellertür nicht mehr abgeschlossen werden kann. Sie soll immer offen stehen.

    Man mag darin einen Sinn sehen oder nicht, das rechne ich zum Recht des Hausbesitzers.

    b) Der Raum gehöre nicht zu meinem Keller, das habe ihr der alte Hauseigentümer nicht so mitgeteilt, und sie wird den Raum in Zukunft anders nutzen.

    Und dass der Strom über meinen Zähler laufe, sei ihr auch nicht bekannt.

    Mein erster Gedanke war, die Malerutensilien auszuräumen, die Lampe wieder abzumontieren und den WC-Raum abzuschliessen, nur ich habe einen dazu passenden Schlüssel, der auch zu meinem Kellerraum und seiner Innen- und Außentür paßt.

    Wer treibt hier dann etwas auf die Spitze: die Eigentümerin/Vermieterin mit ihrem Verhalten oder ich, wenn ich die Tür wirklich abschließe? Vermutlich muß ich das noch heute Nacht machen, denn auf den Gedanken wird sie auch kommen und eventuell einfach eine andere Tür einbauen, das Schloß kann sie ja nicht ohne meinen Schlüssel tauschen.

    2 Mal editiert, zuletzt von astour (22. Januar 2020 um 22:27)

  • Nuja,

    als Erstes würde es sich anbieten, der Vermieterin eine Kopie des schriftlichen Zusatzvertrags zu übermitteln und sie zu bitten, Dir den Gebrauch des von Dir gemieteten Raums wieder zu ermöglichen. Vielleicht hat ihn ja der ehemalige Vermieter tatsächlich nicht übergeben.

    cu

    Guenni

  • Sicherlich richtiger Gedanke, aber den Mietvertrag bzw. die Zusatz-Vereinbarung zum Mietvertrag habe ich ihr schon im Herbst letzten Jahres per Kopie übergeben. Sie hat angeblich den Passus mit dem WC nicht gesehen bzw. falsch gedeutet. Wir haben uns erstaunlicherweise geeinigt. Ich trete ihr den Raum, also das frühere WC, einfach ab, sie erläßt mir einen Teil der Miete, so wie ich ihr vorgeschlagen habe. Erstmals konnte ich also eine Einigung mit ihr erzielen, das bedeutet Fortschritt. Das wollte ich sowieso hier noch als Abschluß meines Postings noch erwähnen.

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