Guten Tag,
wir haben im Januar 2020 die Heizkostenabrechnung für den Zeitraum 01.07.17-30.06.18 erhalten und brav bezahlt.
Irgendwo im Internet stand nämlich der Satz: "Grundsätzlich gilt, dass ein Vermieter drei Jahre Zeit hat, Ansprüche aus einer Heizkostenabrechnung geltend zu machen."
Daher bin ich davon ausgegangen, dass alles rechtens ist.
Nun sprach mich gestern eine Nachbarin auf die Abrechnung an und sagte, dass sie vom Mieterschutzbund die Info hat, dass die Abrechnung unzulässig sei, weil die Frist dafür verjährt wäre..
Daraufhin habe ich nochmal gegoogelt und herausgefunden, dass sowas tatsächlich innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschluss des Abrechnungszeitraums dem Mieter vorliegen muss, obwohl das mit den 3 Jahren Verjährungsfrist dennoch stets erwähnt wird...
Naja, wie dem auch sei, in dem Infotext, den ich gefunden habe, steht weiterhin "...es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten...".
Und das könnte evtl. ein Punkt sein, weshalb ich mich frage, ob die Abrechnung evtl. doch zulässig ist: die Heizungsfirma hat die Abrechnung nämlich erst am 20.12.2019 erstellt.
Wenn also die Firma daran Schuld ist, dass die Hausverwaltung die Abrechnung erst nach Ablauf der eigentlichen Frist zustellen konnte, wäre in dem Fall die Nachzahlungsforderung doch rechtens?
Hat jemand damit Erfahrung? Ich möchte schließlich nicht direkt einen bösen Brief an die Hausverwaltung schicken und hätte gerne eine weitere Meinung zu dem Thema.
Vielen Dank schonmal!