Mietminderung nach Kamin Entfernung

  • Hallo,

    Ich habe eine Frage.

    Zu meinem Fall.

    Ich wohne in einer 70m2 Wohnung welche einen Kamin hatte. Sowie eine normales fussbodenheizung.

    Es gab letztens einen Brand und zwar hat sich neben dem Kamin eine vertäfelung entzündet.

    Also es war kein selbstverschulden.

    Nun wurde mir mitgeteilt, dass kein neuer Kamin/ Ofen installiert wird.

    Welche recht habe ich nun?

    Darf ich die Miete mindern oder darauf bestehen dass ein neuer Kamin eingebaut wird?

    Was passiert mit dem ganzen Brennholz was ich gekauft und bearbeitet habe?

    Da ich ausschließlich mit dem Kamin geheizt habe und nicht die fussbodenheizung verwendet habe, habe ich dementsprechend viel Holz.

    Es wäre nett wenn mir jemand einen Rat geben kann

    Viele Grüße und dank schon mal

  • Hallo,

    Darf ich die Miete mindern oder darauf bestehen dass ein neuer Kamin eingebaut wird?

    Beides ist generell möglich, je nachdem was man erreichen möchte.

    Denn im Sinne des §536 BGB gilt es auch als ein Mangel, wenn eine zugesicherte Eigenschaft der Wohnung entfällt.

    Ob der Kamin eine zugesicherte Eigenschaft ist richtet sich nicht allein nach dem Vertrag, sondern je nach den individuellen Umständen kann auch nur das Vorhandensein eine Eigenschaft darstellen, denn man hat die Wohnung vor der Anmietung ja so besichtigt.

    Die Höhe der Minderung kann hier im Forum niemals bestimmt werden, dazu sollte man lieber einen Anwalt oder Mieterverein fragen.

  • Also es war kein selbstverschulden.

    Wie soll man das denn nennen, wenn durch (exzessive) Nutzung des Kamins die Wandvertäfelung zu brennen beginnt? Wer ein offenes Feuer betreibt, sollte schon wissen, wie damit umzugehen ist.

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