Mieterhöhung und Sanierung,bin schon bei 100 Prozent laut Mietspiegel

  • Hallo ihr lieben :)

    Meine Miete wurde vor einem Jahr erhöht von 430 Euro kalt + 60 Euro Nebenkosten auf 510 Euro kalt + 90 Euro Nebenkosten.

    Ich habe mal im Mietspiegel meiner Stadt nachgeschaut und verschiedene Angaben gemacht und sah,das es jetzt bei 100 Prozent liegt.

    Der Vermieter möchte jetzt die Toilette sanieren im Juni. Dauer ca 1 Woche- professorisch kann man dann den Toilettengang benutzen nach 2 Tagen.Dixi Klo kommt in den Hof.

    Um wie viel darf der Vermieter die Miete jetzt noch erhöhen (bin bei 100 Prozent) ? ab wann darf er das wieder erhöhen?

    Um wie viel darf der Vermieter die Miete noch erhöhen wegen der Sanierungskosten? ab wann darf er das wieder erhöhen

    Was muss er mir angeben bevor er die Umbauten beginnt im Brief?

    Liebe Grüße Simon


    Ach ja noch etwas:Ich habe oben am Dachboden einen kleinen Raum wo ich Reifen usw.lagere.

    Der Vermieter möchte ausbauen oben am Dach und den Abteil unten in einer Garage umfunktionieren.

    In meinem Mietvertrag steht das der Anteil aber oben ist am Dach.

    Sollte ich das im Mietvertrag ändern lassen wenn er es in die Garage umändert?

    Falls ja wie macht man das genau?


    eingezogen bin ich im September 2014

  • Ein Mieterhöhungsverlangen und wenn eine Sanierung auf die Miete umgelegt wird sind 2 unterschiedliche Fälle und müssen separat untersucht bzw. geprüft werden.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Hallo Golum :)

    Bei 120 Prozent ist dann aber eh Schluss oder? auch wenn er in einem Jahr goldene Wasserhähne einbaut :=)

    Wenn der Spiegel so bleibt?

    und mit dem Dachbodenanteil weiß da jemand bitte eine Antwort drauf?

    Vielen Dank und bleibt mir schön gesund alle :)

  • Bei 120 Prozent ist dann aber eh Schluss oder?

    Warum? § 559 BGB regelt ja die Erhöhung bei Modernisierungen.

    und mit dem Dachbodenanteil weiß da jemand bitte eine Antwort drauf?

    Das habe ich beim besten Willen nicht verstanden.

    Du lagerst auf dem Dachboden reifen und im Mietvertrag steht du kannst ein Teil vom Dachboden nutzen? Jetzt wird woanders ne Garage ausgebaut? Was soll da jetzt geändert werden?

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Ich habe mal im Mietspiegel meiner Stadt nachgeschaut

    Hast du auch überprüft, ob deine Wohnung bei der Mieterhöhung im Mietspiegel in die richtige Kategorie eingestuft ist?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

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