Hallo,
habe ein kleines Problem. Die Wohnung ist 85qm. Haben sie vom Vormieter mehr schlecht als recht aber "renoviert" übernommen. Es waren die ehemaligen Dübellöcher noch zu sehen, da zu wenig spachtel drin, die üblichen Dellen halt, aber gespachtelt, teilweise aber noch Dübellöcher und vereinzelt noch die Schrauben drin. Die Räume waren alle Weiß gestrichen. Oft Farbreste an fliesen oder Boden. aber alles Frisch weiß.
Wir zeihen nun nach 3,5 Jahren aus und es ist alles noch zu 95% wie beim Einzug, haben keine zusätzlichem Dübel gebohrt, sind nicht Raucher, keine Tiere, Wände noch komplett weiß mit minimalen schwer erkennbaren spuren. Keine sofort sichtbaren Flecken oder Löcher. Auf den ersten Blick einfach alles weiß.
Im Mietvertrag steht unter Sonstige Vereinbarungen folgendes:
“ Die Wohnung wird dem Mieter bei Mietbeginn in einem fachmännisch renovierten Zustand (Wände und Decken in weiß) übergeben. Bei Auszug bzw. bei Mietende hat der Mieter die Wohnung ebenfalls in einem fachmännisch renovierten Zustand (Wände und Decken in weiß) zu übergeben. “
Unter Schönheitsreparaturen steht noch, dass ich laufende Schönheitsreparaturen spätestens bei Mietende durchzuführen habe, … sofern diese durch den Vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache erforderlich werden…. (Es handelt sich um einen Vertrag des Haus und Grund Verlages vom 08/15).
Frage mich nun ob ich tatsächlich renovieren muss, obwohl die Wohnung kaum Nutzungsspuren aufweist? Ist das Gültig was da steht? Die Nachmieterin würde die Wohnung so übernehmen, der Vermieter besteht auch komplett streichen, weil es ja im Vertrag so vereinbart ist. Hat auch noch angefangen mündlich vorgaben für die Marke der Farbe zu machen, und bloß nicht im Baumarkt kaufen etc....Was ich aber nicht ernst nehme, da ich weiß, dass das völlig unsinnig ist.
würde mich über Rückmeldung freuen.
GRüße