Dielenfußboden durch Vermieter Instandhalten lassen

  • Grüße in die Runde,

    ich wohne seit 4,5 Jahren in unserer außen modernisierten Altbauwohnung. Gebäude ist von ca 1920. An sich macht alles einen guten Eindruck am Haus. Wie bei Altbau sehr verbreitet, ist als Boden damals eine Diele verlegt worden. Wir haben zwei Wohnungen zusammengelegt und oben und unten ist Diele. Die Diele hat auch noch die "schöne" Ochsenblutfarbe.

    Wir haben die Wohnung damals so übernommen. Der Vermieter war noch bis 2018 eine ansässige Wohnungsgesellschaft der Stadt und der neue ist auch eine WG der Stadt.

    Ich habe den Vertrag vom Durchbruch und Treppeneinbau damals auch übernommen und vom Vormieter ausgehändigt bekommen. Soweit sogut.

    Bei Übernahme der Wohnung haben wir mit der damaligen Wohnungsgesellschaft eine mündliche Absprache getroffen, dass wir uns den Dielenboden in der Küche anschauen, sobald wir den Raum irgendwann einmal Renovieren wollen.

    Aktuell liegt ein PVC Belag drin und eine alte Einbauküche wurde damals Übernommen.

    Ich möchte nun alles Rausmachen. Der Durchbruch und umbauten stammen von November 2003. Der Vormieter hat hier seit Anfang der 90er gewohnt. Mann kann also davon ausgehen, dass die Diele schon mind. 17 Jahre genutzt wurde.

    Wenn man in der Küche steht merkt man deutlich das die Diele erstens Knarrt und zur Mitte abschüssig wird. Da aus dem Grund Laminat oder Vinylfußboden ungünstig zu legen ist, frage ich mich ob der Boden je nach Verhältnis was lt. verschiedenen Gerichtsentscheiden ja unterschiedlich ausgelegt wird, der Vermieter den Boden machen muss. Zumindest im Maße der richtigen Nutzung.

    Ich hab in verschiedenen Artikeln unterschiedliches gelesen. Beispiel wenn die Fugen zwischen den Dielen zu groß sind, aber was bedeutet zu groß ;)

    Ich hab mal mit unseren Nachbarn gesprochen, die hatten ein ähnliches Thema. Damals hatte der alte Vermieter die Diele abschleifen und neu Lasieren lassen. Wurde dann später als Modernisierung auf die Miete aufgeschlagen.

    Das würde ich natürlich gern vermeiden, da ich der Ansicht bin nach 17 Jahren oder noch älter muss der Vermieter mal den Boden Instandsetzen! Was sagt ihr dazu?

    Gruß und danke für euer Feedback und Zeit!

    derChris

  • Hallo Chris,

    die Küche samt Boden ist ja nutzbar. Vertragsgemäßer Zustand (ganz wichtiger Punkt) ist der Zustand, in dem du die Wohnung gemietet hast. Wenn der Boden so abschüssig ist, wie er bei Vertragsabschluss war, ist der vertragsgemäße Zustand erhalten geblieben (bis jetzt).

    Wenn der Boden nicht weiter Gefälle oder was auch immer zulegt, könnte es schwierig sein, den Vermieter dazu zu bewegen, den Boden in Ordnung bringen zu lassen.

    Grüße

    Alexandra

    :)

  • Wenn da Dielen mit Spalten sind, dann ist der Boden ziemlich sicher ca 100 Jahre alt, nämlich der originale aus dem Baujahr. Dass es abschüssig ist und knarzt, ist ebenfalls typisch für 100 Jahre alten Dielenboden. Früher hat man da sehr gerne PVC drüber gelegt, wenn man die Spalten nicht mehr wollte.

    Ansonsten gibt es jetzt verschiedene Möglichkeiten. Habt ihr den Weg des Gesprächs gesucht? Wenn ihr eine Erneuerung wollt, ist davon auszugehen, dass ihr Kosten zu tragen habt, ansonsten bleibt der Boden einfach wie er vertraglich vereinbart wurde und damit so, wie er es war.

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