Hallo zusammen,
bin auf meiner Suche nach Hilfe zum Thema NK-Vorauszahlung hier gelandet und habe direkt ein Frage:
Derzeit bewohne ich (noch) die Einliegerwohnung eines EFH als Mieter.
Nun habe ich durch meinen Vermieter ein kurzes Schreiben erhalten, in dem er mich auffordert, eine Abschlagszahlung von mehreren hundert Euro auf die Heizölkosten zu leisten.
Originaltext: ".... für verauslagte Heizkosten ist ein Abschlag fällig."
Die letzte Heizkostenabrechnung datiert allerdings von Ende September 2010 (mit einer Nachzahlung), liegt also erst 7 Monate zurück.
Weiter werde ich aufgefordert, die Abschlagszahlung innerhalb von 7 Tagen zu zahlen.
Meine Frage ist nun: Ist eine unterjährige Abschlagszahlung rechtlich überhaupt zulässig?
Schon jetzt vielen Dank für eventuelle Ratschläge!