Unterjährige Heizöl-Vorauszahlung

  • Hallo zusammen,

    bin auf meiner Suche nach Hilfe zum Thema NK-Vorauszahlung hier gelandet und habe direkt ein Frage:

    Derzeit bewohne ich (noch) die Einliegerwohnung eines EFH als Mieter.

    Nun habe ich durch meinen Vermieter ein kurzes Schreiben erhalten, in dem er mich auffordert, eine Abschlagszahlung von mehreren hundert Euro auf die Heizölkosten zu leisten.
    Originaltext: ".... für verauslagte Heizkosten ist ein Abschlag fällig."

    Die letzte Heizkostenabrechnung datiert allerdings von Ende September 2010 (mit einer Nachzahlung), liegt also erst 7 Monate zurück.

    Weiter werde ich aufgefordert, die Abschlagszahlung innerhalb von 7 Tagen zu zahlen.

    Meine Frage ist nun: Ist eine unterjährige Abschlagszahlung rechtlich überhaupt zulässig?

    Schon jetzt vielen Dank für eventuelle Ratschläge!

  • Ihr Vermieter scheint knapp bei Kasse zu sein. Aber anstatt mit Ihnen zu reden, schreibt er eine unsinnige Zahlungsaufforderung. Wie Sie darauf reagieren ist allein Ihre Entscheidung.

    Sie sollten aber wissen, dass Ihr Status als Mieter in einer Einliegerwohnung nur geduldet ist. Sie könnten jederzeit mit einer Frist ohne Angabe von Gründen die Kündigung bekommen:

    Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung

  • Hallo Mainschwimmer,

    vielen Dank für die schnelle Info.
    Vielleicht sollte ich in diesem Zusammenhang aber noch ein wenig weiter ausholen:

    Der Mietvertrag wurde bereits gekündigt, habe allerdings Widerspruch eingelegt, da zum einen die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde und auch sonst einige formaljuristische Fehler begangen wurden.

    Die NK-Vorauszahlungen sind im Mietvertrag mit einem extremst niedrigen Betrag angegeben. Mein Heizkostenanteil wird fällig, wenn der Vermieter neues Heizöl eingekauft hat. Dies ist im Mietvertrag allerdings so nicht vermerkt worden. Angeblich wurde es zu Beginn des Mietverhältnisses so abgesprochen, ich kann mich allerdings nicht an solch eine Absprache erinnern.

    Wichtig ist für mich in diesem Zusammenhang eben die RECHTLICHE Seite. Bitte jetzt nicht falsch verstehen, Mainschwimmer, aber Aussagen wie "unüblich" oder "müsste reichen" sind etwas, sagen wir mal, schwammig.;)

    Sicherlich - durch die bereits ausgesprochene Kündigung hängt der Haussegen mehr als schief, dennoch bin ich aber nicht bereit, Dinge einfach so hinzunehmen, die eventuell gegen geltendes Recht verstoßen.

    Da ich gegen die Kündigung kaum etwas ausrichten kann (Sonderkündigungsrecht des Vermieters) bleibt mir im Moment nichts anderes übrig, als auf Zeit zu spielen, zumal ich im nächsten Jahr sowieso kündigen wollte. Das Vorziehen eines Umzugstermins ist aber im Moment aus diversen Gründen nicht möglich.
    Die jetzt ausgesprochene Kündigung haut mir daher meine persönliche Planung natürlich voll über den Haufen. (Das nur einnmal so am Rande)

    Also, nix fur ungut und nochmals vielen Dank für Ihre Infos!!:)

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  • Also ich finde es nicht "unüblich" wenn für Heizöl ein extra Abschlag gezahlt wird.
    Ich zahle auch normale Miete plus NK-Vorauszahlung.
    Mein Vermieter ist allerdings auch kein Krösus, und so eine Heizölbestellung geht ja mächtig ins Geld.
    Darum machen wir das auch so, dass ich einen "Extra Abschlag" zahle, wenn Heizöl geliefert wird. Bei der letzten Lieferung habe ich über 1000 Euro Extra-Abschlag gezahlt. Aber mit der nächsten Jahresabrechnung wird es ja verrechnet und somit ist es für mich OK.

    Wenn man das weiß, kann man sich ja monatlich was dafür zur Seite legen. Aber wenn es keine solche Absprache gäbe, würde ich mich auch überrumpelt fühlen.

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