mangelhaft ausgeführte schönheitsreparaturen bei auszug

  • Hallo ihr lieben,

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen..

    Ich habe leider aktuell große Probleme mit meinem ehemaligen Vermieter nach meinem Auszug.

    Die Übergabe fand Ende Dezember mit dem Hausmeister statt, der sämtliche streicharbeiten bemängelt hat.

    Ich habe das Protokoll nicht unterschrieben, da ich dies anders sehe ( ja, eine Decke ist leicht fleckig aber der Rest ist meiner Meinung nach fachgerecht)

    Nun habe ich eine Aufforderung zur Nachbesserung mit Frist erhalten.

    Die verwalterin schrieb, ich hätte keinerlei schönheitsreparaturen durchgeführt ( stimmt nicht ) und solle diese durchführen.

    Sie beruft sich auf das Übergabe Protokoll, in welchem jedoch immer nur allgemein steht: Zimmer ( z.bsp Wohnzimmer) Tapete: erneuern / ersetzen.

    Ich meine gehört zu haben , dass bei einer Aufforderung der Vermieter konkret bezeichnen muss , was nachgebessert werden muss und wieso. Ich habe versucht eine entsprechende Auflistung zu erhalten, die Dame ist jedoch der Meinung die komplette Wohnung sei nicht gestrichen ( angeblich fleckig) und alles müsse erneuert werden.

    Meint ihr, es macht hier sinn, vorab den mieterverein einzuschalten?

    LG

    Jacky

  • Was soll der Mieterverein hier klären? Eine Begutachtung wird er nicht vornehmen (können) und seine Mitwirkung oder Auffassung beseitigt keine Mängelbeseitigungsaufforderung des Gläubigers. Ob nun erstmalig mit Rückgabe oder bereits während der Mietzeit ungleichmäßig deckende Anstriche entstanden: Diese nicht sachgerechten Malerarbeiten berechtigen zu Nachbesserungsverlangen in allen Räumen und die ist konkret genug formuliert.

  • Ich habe das Protokoll nicht unterschrieben, da ich dies anders sehe ( ja, eine Decke ist leicht fleckig aber der Rest ist meiner Meinung nach fachgerecht)

    Das wird dann das Problem sein, welches notfalls gerichtlich geklärt werden muss. Niemand kann aus der ferne beurteilen, ob deine Arbeiten fachgerecht sind. Du solltest jedenfalls Bilder - am besten mit einem Zeugen - anfertigen. Die Decke muss jedenfalls erneut gestrichen werden, denn fleckig ist nicht fachgerecht.

    Der Mietverein würde dich insoweit unterstützen als das er von dir gefertigte Bilder beurteilen kann und prüfen kann, ob du überhaupt Schönheitsreparaturen vornehmen muss.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

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