Wer zahlt die Reparatur an der Heizung

  • Hallo und guten Tag an alle. Ich bin Vanessa und habe seit Kurzem eine eigene Wohnung.

    Ich habe diese kleine Wohnung gemietet mit Gas-Zentralheizung. Nun mußte die Wasserpumpe im Heizkessel (nennt man das so?) ersetzt werden und die Vermieterin möchte jetzt sofort die Kosten dafür einschließlich der Wartungsarbeiten haben. Sie begründet das damit, dass sonst die Nebenkostenabrechnung zu hoch wäre. Darf sie das bzw. muss ich das sofort zahlen?

  • Reparaturen sind generell niemals umlagefähige Kosten. Das ist im Gesetz ausgeschlossen.

    Du bezahlst Reparaturen indirekt ja bereits, nämlich über die Netto Grundmiete, oder Kaltmiete genannt. Diese ist nur zum Teil dafür gedacht, dass der Vermieter Gewinn machen kann, zum größeren Teil aber, um damit Rücklagen zu bilden und Reparaturen zahlen zu können.

  • (2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:

    1....
    2.die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!