Untermiete -> kein Mietvertrag und Nebenkostenerhöhung von heute auf morgen?

  • Hallo,

    ich wohne seit Oktober letzten Jahres in einer WG zur Untermiete. Meine Mitbewohnerin ist also meine Vermieterin.
    Seit Oktober frage ich immer und immer wieder nach einem Mietvertrag und bekomme immer nur zu hören, sie hätte gerade keine Zeit oder das Faxgerät sei kaputt, etc.

    Als ich einzog wurde abgemacht, dass ich kalt 280 Euro bezahle + 70 Euro Nebenkosten und das alles dort enthalten ist (Wasser, Strom, Internet, Telefon, etc).

    Ende März bekam ich dann auf einmal eine E-mail, ich solle ab April 7,50 Euro mehr bezahlen. Ich habe ihr dann gesagt, dass ich erstmal schriftlich haben möchte, wieviel ich bis jetzt wofür zahle. Daraufhin hat sie das Thema nicht mehr angesprochen.

    Gestern habe ich dann eine E-mail bekommen, ich solle diese 7,50 Euro ab Februar nachzahlen, obwohl ich ja bis Ende März nicht einmal etwas von einer Mieterhöhung wusste. Im Internet habe ich auch gelesen, dass man eine Erhöhung erst ab dem übernächsten Monat nach der Ankündigung zahlen muss...
    Zudem steht in der E-mail, wir müssten für 2010 eine Nachzahlung von 150 Euro für den Kabelanschluss (Internet, Fernsehen und Telefon) tätigen.
    1. frage ich mich, wie das so viel sein kann, schließlich bezahlen Bekannte von mir nur 5 Euro im Jahr!!!
    und
    2. haben wir eine Internet und Telefonflatrate. Wieso wird dann dafür noch etwas vom Vermieter berechnet???
    Außerdem ist der Fernsehanschluss im Zimmer meiner Mitbewohnerin. Ich kann ihn also nicht nutzen und sehe somit auch nicht ein, dafür zu bezahlen. Kann ich die Nachzahlung nicht einfach dritteln, sodass ich mich sozusagen an den "50 Euro" für das Fernsehkabel nicht beteiligen muss?

    Außerdem steht noch in der E-mail, dass ich ab Juli nicht mehr "nur" 7,50 Euro mehr zahlen soll, sondern ganze 15 Euro.

    Ich bin echt mit meinen Nerven am Ende, besonders, weil ich mich rechtlich gesehen nicht so gut mit dem Thema auskenne!!
    Es wäre echt super, wenn ihr mir die rechtliche Lage erklären und ein paar Tipps geben könntet.

    Vielen Dank schonmal im Voraus! :)

  • Hallo ElinorDashwood,

    Du hast keinen schriftlichen MV, nur einen mündlichen.
    "Es wurde abgemacht"... - auf diesem Niveau kannste hier bestimmt keinen brauchbaren Rat bekommen.

    Ich empfehle Dir, mit allem was Du schriftlich hast, ebenso Notizen, Zeugenaussagen, einen auf Mietrecht spezialisierten RA zu konsultieren.

  • Hey Berny,

    danke für deine schnelle Antwort.
    Es geht mir nicht darum, mich vor den gesamten Kosten zu drücken. Und dem, "was abgemacht war", habe ich ja praktisch mit meinem Einzug zugestimmt. Das kann ich oder sie ja auch mit den Überweisungsbelegen beweisen.
    Wenn die Kosten gestiegen sind, dann werde ich mich natürlich auch daran beteiligen.
    Ich würde nur gerne wissen, wie viele Monate vorher eine Mieterhöhung angekündigt werden muss und ob das einfach alle paar Monate gemacht werden kann.
    Und ob die 150 Euro für den Kabelanschluss realistisch sind und was ich sonst noch deswegen gefragt hatte.

    Ich möchte ungern sofort einen RA einschalten; ich möchte einfach nur, wenn ich meine Mitbewohnerin darauf anspreche, über die rechtliche Lage informiert sein und meine Sicht "belegen" können. Denn ansonsten wird sie sich irgendeinen Mist aus der Nase ziehen, den ich nicht widerlegen kann, weil ich selbst nicht gut genug Bescheid weiß.

    Als ich sie zum Beispiel nach der ersten E-mail auf den Kabelanschluss angesprochen habe, hat sie mir erzählt, es seien GEZ-Gebühren, die der Vermieter der Wohnung für die Bewohner des Hauses bezahlen würde und die wir dann an ihn zurückzahlen müssten, was sofort von der GEZ widerlegt wurde, als ich dort angerufen habe.

    Sie hat nunmal selbst keine Ahnung, welche Rechte und Pflichten man als Vermieter hat, da ihre Mutter das bis jetzt für sie erledigt hat, deswegen möchte wenigstens ich darüber Bescheid wissen.

    Aber danke für deinen Tipp. Im schlimmsten Fall muss ich wahrscheinlich doch auf einen RA zurückgreifen..

  • Hallo ElinorDashwood,

    ""was abgemacht war", habe ich ja praktisch mit meinem Einzug zugestimmt. Das kann ich oder sie ja auch mit den Überweisungsbelegen beweisen."
    Mit Überweisungsbelegen kannst Du nur Zahlungen nachweisen, nicht jedoch deren Rechtsgrundlage. Wenn ich Dir bspw. jahrelang etwas überweise mit Verwendungszweck "Untermiete", haben wir noch längst keinen UnterMV.

    "Ich würde nur gerne wissen, wie viele Monate vorher eine Mieterhöhung angekündigt werden muss"
    Google hilft auch hier: "Mieterhöhungsverlangen".

    "ob das einfach alle paar Monate gemacht werden kann."
    dto.

    "Und ob die 150 Euro für den Kabelanschluss realistisch sind"
    Frage doch den Provider bzw. den VM.

    "Ich möchte ungern sofort einen RA einschalten;"
    Eine Erstberatung müsste eigentlich erschwinglich sein.

    "Als ich sie zum Beispiel nach der ersten E-mail auf den Kabelanschluss angesprochen habe, hat sie mir erzählt, es seien GEZ-Gebühren, die der Vermieter der Wohnung für die Bewohner des Hauses bezahlen würde und die wir dann an ihn zurückzahlen müssten, was sofort von der GEZ widerlegt wurde, als ich dort angerufen habe."
    Richtig: Kabel an Provider, GEZ an GEZ.

    "Sie hat nunmal selbst keine Ahnung,"
    ... könnte eigentlich nur ein Vorteil für den "Gegner" sein...:D

  • Hey Berny,

    ja, stimmt, das Mietverhältnis kann ich dadurch natürlich nicht beweisen.
    Mit dem eigentlichen Vermieter der Wohnung habe ich auch schon gesprochen, aber er hat mir leider nur gesagt, er sei nicht mein Vermieter und hätte somit auch nichts mit mir zu tun. Er meinte, ich solle das mit meiner Mitbewohnerin klären und ihn "in Ruhe lassen".
    Beim RA habe ich mich auch erkundigt, aber dort kostet ein Gespräch 100-190 Euro, was ich mir nicht leisten kann.

    Aber danke für deine Hilfe. Ich werde mich mal etwas "schlau googlen". ;)

  • Hallo ElinorDashwood,
    es ist nicht ganz einfach all Ihre Fragen und sonstigen Unklarheiten zu beantworten. Ich versuche es mal.
    Da Sie immer noch kein Mietvertrag ( seit Oktober ) haben, besteht fuer Sie die Moeglichkeit schriftlich mit Fristsetzung und Nachweis die Vermieterin aufzufordern, dass Sie einen Mietvertrag erhalten. VORTEIL: Dadaurch bekommen Sie einen Ueberblick in Bezug auf Mietvertragstruktur ( Befristet, Unbefristet usw ) Mietzins, Beko Vereinbarung ( Vorauszahlung, Pauschale ) usw.

    Eine Mieterhoehung via E - mail halte ich fuer unwarscheinlich in Bezug auf die Rechtmaessigkeit. TIPP: Wie "Berny" schon erwaehnt, lesen Sie sich in den Bereich Mieterhoehung ein.

    Bei einer Nachzahlung auf Bekos ist immer wichtig zu wissen, welche Art der Beko Zahlung vereinbart wurde. Vorauszahlung ( Abrechnungspflicht, Nachforderung moeglich ) oder Pauschale ( keine Abrechnungspflicht, Nachforderung nicht ueblich ).

    Tipp: Klarheit koennen Sie durch den Erhalt eines ( Unter ) Mietvertrag bekommen. Zahlen Sie nicht voreilig "irgendwelche" Rechnungen. Lassen Sie sich von Ihrer Vermieterin den Nachweis zeigen wo Sie etwas mit Ihr Vereinbart haben. Um weitere Unstimmigkeiten innerhalb Ihrer WG zu vermeiden, bieten Sie ein klaerendes Gespraech an, da ja beide Seiten von einander profitieren. Sie mit Ihrer Wohnmoeglichkeit, Ihre Vermieterin mit der Bezahlung Ihrer Miete.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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