Katzenhaltung - Vermieter verbietet - Sie sind zu selten zuhause

  • Hallo :)

    Ich würde gern Katzen halten. Im Mietvertrag steht, dass eine Genehmigung seitens des Vermieters erfolgen muss. Der Vermieter weigert sich, mir diese zu geben. Er sagte, ich wäre für eine Tierhaltung zu selten zuhause. Das geht ihn zum einen überhaupt nichts an und zum anderen ist dies kein sachlicher Grund. Auf meine schriftliche Aufforderung, mir eine sachliche Begründung zukommen zu lassen, hat er nicht reagiert. Hinzu kommt, dass meine Nachbarn, deren Wohnung ihm ebenfalls gehört, eine Katze halten. Das ist eindeutig eine Mieterbenachteiligung. Wie soll ich nun vorgehen?

  • Hinzu kommt, dass meine Nachbarn, deren Wohnung ihm ebenfalls gehört, eine Katze halten. Das ist eindeutig eine Mieterbenachteiligung.

    Nein, leider nicht. Aus dem Recht des Nachbarn kann man kein eigenes Recht ableiten.

    Ob der Nachbar Katze, Hund und Co. hält, ist für dein Vertragsverhältnis nicht relevant.


    Wie soll ich nun vorgehen?

    Was steht denn zur Tierhaltung im Vertrag? Wenn es dort hinsichtlich der Tierhaltung keine Einschränkungen gibt (Achtung: Katzen sind keine Kleintiere), bzw. das dort erlaubt ist, dürfte das Verbot des Vermieters wenig Wert sein.

    Steht das dort nicht geschrieben, müsstest Du dir theoretisch die Zustimmung zur Haltung vor einem Gericht einklagen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Laut Rechtsanwalt sollte in einem Mietshaus aber Gleichberechtigung herrschen, weshalb die fehlende Erlaubnis für mich, wenn der Nachbar es darf, eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes darstellt. Das zumindest sagte der Anwalt . Zu Tierhaltung steht: Eine Erlaubnis des Vermieters muss eingeholt werden. Und die verweigert er mir.

  • Laut Rechtsanwalt sollte in einem Mietshaus aber Gleichberechtigung herrschen, weshalb die fehlende Erlaubnis für mich, wenn der Nachbar es darf, eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes darstellt.

    :) Der Anwalt ist echt lustig. Frage ihn doch mal ob es nicht auch eine Verletzung deiner Persönlichkeitsrechte darstellt wenn dein Nachbar evtl. eine niedrigere Miete zahlt..............;)

    Mal ernsthaft, wenn der Anwalt dir bei der Frage der Tierhaltung in einer Mietwohnung mit dem Argument der Gleichberechtigung kommt, solltest du dir überlegen dir schleunigst einen anderen Anwalt zu suchen.

    Ansonsten ist das halten z.Bsp. einer Katze aber in der Tat nur aus sachlichen Gründen durch den Vermieter zu verhindern.

  • Laut Rechtsanwalt sollte in einem Mietshaus aber Gleichberechtigung herrschen, weshalb die fehlende Erlaubnis für mich, wenn der Nachbar es darf, eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes darstellt.

    Das scheitert schon dann, wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt und jeder Mietbereich einem anderen Eigentümer gehört. Oder wenn die Mietverträge unterschiedlich alt sind, oder, oder, oder....

    Zu Tierhaltung steht: Eine Erlaubnis des Vermieters muss eingeholt werden. Und die verweigert er mir.

    Dann wirst Du diese vor Gericht einklagen müssen. Man kann vorab aber mal einen Fachanwalt in die Spur schicken, der ein Schreiben an den Vermieter vorbereitet. Aber dann bitte ohne das Erwähnen von Persönlichkeitsrechten ;)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich hatte ihn schriftlich aufgefordert, mir eine sachliche Begründung des Verbots zukommen zu lassen. Er sitzt es aus. Er antwortet einfach nicht und am Telefon legt er einfach auf, wenn er keinen Bock mehr hat. Dann bleibt ja tatsächlich nur, dass ich das Recht auf Katzenhaltung einklage. Das wird ne teure Angelegenheit… Und dann wird er sich vermutlich dermaßen über mich aufregen, dass er einen Weg findet, mir zu kündigen.

  • Zum Thema Gleichberechtigung: Kann sein, dass der Anwalt (war eine unverbindliche Info) sich entweder missverständlich ausgedrückt hat oder tatsächlich keinen Schimmer hat, aber rein menschlich betrachtet finde ich es eine Frechheit, dass die Nachbarn, die im selben Haus mieten, eine identische Wohnung und denselben Vermieter haben (dem Mann gehört das gesamte Haus), ohne Probleme eine Katze halten dürfen, während er es mir untersagt, mit der Begründung, er möchte es einfach nicht und ich wäre zu selten zuhause (Die Info hat er von den Mietern mit der Katze).

  • Du weißt ja nicht, welchen Kampf die Nachbarn ausgefochten haben, bis sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Vielleicht hat der Vermieter zwischenzeitlich auch schlechte Erfahrungen mit Katzen gemacht?

    Das wird ne teure Angelegenheit… Und dann wird er sich vermutlich dermaßen über mich aufregen, dass er einen Weg findet, mir zu kündigen.

    Oder er findet bis zur Verhandlung mit Hilfe eines Anwaltes einen guten Grund für ein Verbot.

    So ein Fall ist immer recht schwierig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • (Achtung: Katzen sind keine Kleintiere)

    Das sieht ein großer Teil der Rechtsprechung aber anders. Überwiegend werden Katzen als Kleintiere gezählt. Jedoch kann die Haltung bei Katzen trotzdem gesondert unter Genehmigung gestellt werden.

    Man muss die Klausel im Wortlaut prüfen um überhaupt die Wirksamkeit zu beurteilen. Wenn jegliche Tierhaltung unter dem Vorbehalt der Erlaubnis gestellt wird, wird dies wohl unwirksam sein, da Kleintiere erfasst wären, wofür man keine Genehmigung braucht. Sind Kleintiere erlaubt, fällt darunter auch eine Katze, bei mehreren ist es wieder was anderes. Wobei man sich die Rechtsprechung des zuständigen Amtsgerichtes anschauen sollte.

    Aber selbst wenn man eine Genehmigung braucht, wird die hier wohl erteilt werden müssen. Es gibt so gut wie keine Gründe die gegen Katzen sprechen. Anders als die anderen sehe ich es auch als Vorteilhaft an, dass andere Mieter sowas erlaubt wird. Denn das schränkt die Begründungen gegen Katzen ein. Etwa weil andere Mieter eine Phobie haben usw... Wobei es natürlich stimmt, dass eine Argumentation mit Persönlichkeitsrechten weit hergeholt ist.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Das sieht ein großer Teil der Rechtsprechung aber anders. Überwiegend werden Katzen als Kleintiere gezählt. Jedoch kann die Haltung bei Katzen trotzdem gesondert unter Genehmigung gestellt werden.

    Schön möglich, dass das die allgemeine Rechtsprechung das anders sieht, aber es ändert nichts an der Tatsache, bzw. meiner Aussage, dass die Genehmigung dann eben vor einem Gericht eingeholt werden muss.

    Für mich ist ein Urteil des BGH immer noch "bedeutender", als ein Urteil des AG München.

    Wenn dem so sein sollte, finde ich das schon aus der Praxis heraus absolut Unsinnig. Unabhängig davon, dass eine Katze in der Regel mehr Schaden in einer Wohnung anrichtet, wo ziehe ich da die Grenze zwischen einer großen Maine Coon und einem Zwergspitz?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!