Was gehört abgerechnet?

  • Hallo Forum, ich habe da mal ein paar Kostenpunkte aufgezählt, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob diese zu den Nebenkosten gehören, bzw. als solche abgerechnet werden dürfen.

    - Die Kosten zur Beseitigung einer Betriebsstörung eines Aufzuges
    - Die Kosten der Notrufanlage eines Aufzuges
    - Die Kosten für Wartung eines Aufzuges
    - Die Kosten für Strom eines Aufzuges
    - Die Kosten einer Reparatur eines Aufzuges

    Über eure Info würde ich mich sehr freuen...

  • Hallo Nike!
    Hier die Informationen die du angefragt hattest:

    - Die Kosten zur Beseitigung einer Betriebsstörung eines Aufzuges sind keine Betriebskosten.
    - Die Kosten der Notrufanlage eines Aufzuges sind umlagefähige Betriebskosten.
    - Die Kosten für Wartung sind umlagefähige Betriebskosten.
    - Die Kosten für Strom eines Aufzuges sind umlagefähige Betriebskosten.
    - Die Kosten einer Reparatur eines Aufzuges sind keine Betriebskosten.

    Ich hoffe diese Informationen reichen dir erst mal aus...

  • Hallo Holger! Darf denn jeder Mieter bzw. Gast des Mieters einen vorhandenen Aufzug nutzen und ist der Vermieter verpflichtet, den Aufzug in Ordnung, also betriebsbereit zu halten?

  • Hallo Nike!
    Einen vorhandenen Aufzug darf jeder Mieter und auch deren Gäste nutzen und der Vermieter ist auch verpflichtet, den Fahrstuhl bzw. Aufzug betriebsbereit zu halten.

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