Vermieter möchte Mietverhältnis auflösen

  • Hallo

    Ich habe eine Frage und hoffe hier einige Meinungen/Ratschläge bekommen zu können.

    Sachlage : Mein Vermieter plant das Mietverhältnis aufzulösen bzw. die gesamte Wohnung wird leer gemacht und abgerissen. Hier wird wahrscheinlich eine Abfindung gezahlt für die Auflösung des Mietverhältnisses. Das Mietverhältnis soll eventuell zum März 2023 aufgelöst werden

    Meine Frage ist nun wie folgt. Würde ein Anspruch auf eine Abfindung auch dann bestehen, wenn ich dem Vermieter anbiete die Wohnung vor März 2023 zu räumen. Zb bereits im Dezember 2022? Oder wäre es für mich unklug ihm diesen Vorschlag zu machen? bzw würde mein Anspruch erlischen wenn ich ihm den Vorschlag mache die Wohnung früher frei zu machen?

  • Also ein Mietaufhebungsvertrag müsste ja sowieso erstellt werden. Allerdings muss auch dies vom Vermieter angesprochen werden, damit ich als Mieter Ansprüche habe. Ich kann dies bezüglich keine Einschätzung abgeben, da ich nur einmal mit meinem Vermieter telefoniert habe und er nur sagte " Alles ganz locker. Wir setzen uns demnächst mal zusammen "

    Nichts desto trotz bleibt die Frage oben ja noch offen. Habe ich als Mieter auch Anspruch auf eine Abfindung wenn ich dem Vermieter anbiete die Wohnung früher frei zu machen. Oder erlischt mein Anspruch dadurch und wäre unvorteilhaft für mich ihm dies anzubieten?

  • Also ich würde von mir aus selbst erstmal nichts machen, sondern den vermieter den ersten Schritt machen lassen. Wenn der Vermieter will, dass die Wohnung schnell geräumt wird, dann wird er auch ein entsprechendes Angebot machen. Und dann kann man auch Verhandeln, ob es März oder eher werden soll und in diesem Zuge wirds sich das auch mit einer Abfindung klären lassen.

    Sonst denkt ja der Vermieter, ach der will eh eher raus, also brauch ich dem auch nix zahlen.

    Das mit der Abfindung ist alles Verhandlungssache

  • Das ist natürlich wahr. Aber soweit ich das verstanden habe werden ab Dezember schon Baumaßen stattfinden die ziemlich groß sein werden und mein Gedanke ist halt " es ist nichts anderes als ein hinauszögern bei etwas was sowieso passieren wird "

    Die Frage ist wenn ich das anspreche ob dadurch mein Anspruch gänzlich erlischt. Eventuell könnte man ja wenn es zum Streit kommt die Aussage auch verneinen bzw. das man diesen Vorschlag nie gemacht hat

  • Wie gesagt, ich würde den Vermieter den ersten Schritt machen lassen. Eine Abfindung ist immer Verhandlungssache. Deswegen würde ich nicht von mir aus den ersten Schritt machen. Wenn der Vermieter schon sagt ihm wäre es lieber wenn er schon eher rein könnte, dann einfach mal ansprechen ob man da geldlich noch was rausholen kann. Nicht einfach sagen, ach mir ist es egal wenn ich schon eher raus muss, sondern einfach verhandeln. Sonst denkt der Vermieter, wenn es dem Mieter eh egal ist dann brauch ich da geldlich auch nicht so viel locker machen.

    Und eh es evtl zu Streitigkeiten kommen kann würde ich schauen das alles schriftlich vereinbart ist.

  • Die Frage ist wenn ich das anspreche ob dadurch mein Anspruch gänzlich erlischt.

    Nein. Eine solche Sorge musst du nicht haben. Es ist legitim, in freundliche Verhandungen über die Konditionen eines Aufhebungsvertrags einzusteigen. Der Vermieter hat Interessen, er weiß aber auch, dass du als Mieter Interessen hast. So wird man zu einer Einigung kommen können.

    Die Situation ist vermutlich die, dass der Vermieter dir nicht einfach kündigen kann, jedenfalls nicht wirksam. Ich weiß das nicht, ich stelle es nur mal zur Erläuterung so hin. Und das hat dann zur Folge, dass der Vermieter gar keine andere Wahl hat, als mit einer Abfindung einen Aufhebungsvertrag zu erzielen. Würde das scheitern, hätte der Vermieter ein Problem, weil er dann seine Baumaßnahmen nicht forsetzen kann, solange dein Vertrag fortbesteht. Deshalb wird er auch auf eine Einigung hin arbeiten wollen.

  • Danke für die Antworten und riesen Dank an Fruggel. Vieles davon ist korrekt von dem was du vermutest. Wie sieht es aus wenn der Vermieter eine Kündigung des Mieters verlangt und dann eine Abfindungszahlung veranlasst? Bzw. der Vermieter zahlt eine Abfindung vorab und erwartet dann im Gegenzug eine Kündigung seitens des Mieters. Wäre von so etwas abzuraten oder sollte man eher auf einen Aufhebungsvertrag beharren auch wenn der Vermieter im Vorfeld eine Abfindung zahlen möchte aber dafür die Kündigung des Mieters verlangt.

  • Darauf muss man sich als Mieter ja nicht einlassen. Der Vermieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Mieter von sich aus kündigt, auch nicht gegen eine Zahlung. Davon abgesehen hat der Vermieter doch keinen Nachteil, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreinben, dann damit erreicht er ja was er möchte, nämlich die Beendigung des Mietverhältnisses. Es gibt ja eventuell noch mehr, was man im Aufhebungsvertrag regeln möchte, beispielsweise Kaution, Nebenkostenabrechnung oder andere Verpflichtungen.

  • Welche Nachteile hätte ich als Mieter hierbei? Also klar, dass ich die Wohnung verliere. Aber das passiert ja so oder so und auch bei einem Aufhebungsvertrag. Mein Vermieter sagte mir ich kann in der Kündigung die Summe der Abfindung benennen und dann zum Datum x kündigen. Und die Zahlung der Abfindung erfolgt kurz vor der Abgabe der Kündigung.

  • Ganz einfach, der Vermieter könnte dich damit hintergehen. Wenn du in die Kündigung eine Summe für die Abfindung rein schreibst, hat das juristisch überhaupt keine Relevanz. Wenn es ungünstig läuft, könntest du die Wohnung los sein aber kein Geld vom Vermieter bekommen haben. Bei einem Aufhebungsvertrag ist das etwas anderes. Außerdem sollte im Aufhebungsvertrag vereinbart sein, dass du bis zu einem bestimmten Datum die Kaution zurück bekommst und der Vermieter auf weitere Ansprüche verzichtet. Andernfalls könnte sich vielleicht ein Streit darüber ergeben und er versucht was einzubehalten für irgend welche Schäden.

    Es sind nur freundliche Hinweise von mir. Was du tun wirst musst du selbst entscheiden, das kann dir keiner vorschreiben. Doch mein Bauchgefühl würde mich alarmieren, vorsichtig zu sein, warum der Vermieter eine Kündigung will, wo er durch eine Unterschrift auf einem Aufhebungsvertrag doch keine Nachteile hat.

  • Ich danke dir für deine Hilfe Fruggel und weiss das auch sehr zu schätzen dass du dir freiwillig sie Zeit nimmst deine Meinung hierzu zu verfassen.

    Den Punkt " Du könntest kein Geld bekommen haben und deine Wohnung los sein " verstehe ich nicht genau. Die Zahlung würde vor Abgabe der Kündigung stattfinden bzw noch vor Aufsetzen der Kündigung meinerseits. Beispielsweise. Zahlung der Abfindung Anfang des Monats. Einreichen der Kündigung 2 Wochen später. ( wenn das Geld schon in meinem Besitz ist also )

    Er ist da relativ flexibel und sagte auch " Wir können auch einen Aufhebungsvertrag machen aber ich verstehe nicht was die Vorteile dabei sind für dich. Die Abfindung zahle ich dir so oder so und auch nachdem im Vorfeld schon bevor du mir die Kündigung überreichst "


    Ich würde mich auch niemals dazu verleiten lassen eine Kündigung vor der Zahlung zu verfassen weil ich dadurch keine Rechte mehr geltend machen könnte

  • Wenn du das Geld vor Abgabe der Kündigung bekommst, dann ist es ja okay. Nur ist das dann wiederum ein Risiko für den Vermieter. Denn theoretisch könntest du das Geld bekommen und dann doch nicht kündigen. Das macht mich halt mißtrauisch. Aber wenn es nachher so läuft wie ihr besprochen habt will ich nichts gesagt haben.

  • Wenn du in die Kündigung eine Summe für die Abfindung rein schreibst, hat das juristisch überhaupt keine Relevanz.

    Wenn es als Bedingung formuliert ist, dann hat es auch eine juristische Relevanz. Wenn die Kündigung also abhängig davon gemacht wird, dass eine Summe X vom Vermieter gezahlt wird, dann entfaltet diese auch nur eine Wirkung, wenn gezahlt wird.

    Ich sehe auch keinen Grund, warum das so nicht möglich sein sollte. Es ist eine typische Potestativbedingung, die wirksam ist.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Muss die Abfindung darin formuliert sein? Wenn die Zahlung so oder so vor Einreichen der Kündigung eingeht?

    Kann man auch irgendwo eine Einschätzung über die Höhe der Abfindung abgeben? Gibt es da etwas gängiges? Ich finde nur etwas wie 200 Euro pro QM aber das gilt als inoffizieller Richtwert. Wie viel ist an sowas wahr?

  • Kann man auch irgendwo eine Einschätzung über die Höhe der Abfindung abgeben?

    Darübr gibt es keine Richtwerte. Das ist reine Verhandlungssache. Vor allem sollen die Umzugskosten mit der Abfindung bezahlt werden können und weitere Kosten, die man ohne dem Umzug nicht gehabt hätte. Und was das alles ist, kann bei jedem unterschiedlich sein. Da musst du für dich selbst überlegen, wie viel du verlangen willst.

  • Sollte man aber gerade nicht wenn die Lage sehr kompliziert ist sich auf diese 200 pro QM verlassen können? Ich komme aus einer der dicht besiedelsten Städte bzw die dichtbesiedelste Stadt. Wie es bisher ausschaut akzeptiert der Vermieter diese Wert allerdings nicht. Und begründet das damit, dass die Miete nie erhöht wurde. Jedoch ist der Vermieter erst seit 9 Monaten mein Vermieter. Die Jahre davor hatte ich einen anderen Vermieter

  • Da du keinerlei Anspruch auf eine Abfindung hast, ist es ausschließlich Verhandlungssache. Wie bereits von Fruggel erwähnt sollten damit zumindest sämtliche Kosten gedeckt werden. Es kommt halt maßgeblich darauf an, wie sehr der Vermieter die Wohnung kündigen möchte und wie wahrscheinlich eine wirksame Kündigung ist. Wenn der Vermieter sich denkt "Mehr als 2.000€ zahle ich nicht", dann wirst du auch nicht mehr bekommen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Eine Eigenbedarfanmeldung ist in diesem Fall nicht möglich und dauert auch mehrere Monate bzw bis zu 3 Jahre. Damit wäre das Bauvorhaben hier vorerst auf Eis gelegt. Anspruch besteht grundsätzlich nicht, das ist klar. Jedoch liegt es im Interesse des Vermieters sein Vorhaben in die Tat umzusetzen. Die Summe beträgt mehr als 2000. Dennoch geben Anwälte diese oben genannte Rechnung als inoffiziellen Wert an ( aber halt wie gesagt inoffiziell ) Der Vermieter zahlt mir das ja nicht weil er freundlich ist. Er verfolgt selber ein wirtschaftliches Interesse.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!