Schaden durch Unwetter - Kostenträger?

  • Hallo zusammen,

    Annahme:

    In der Wohnung ist durch Unwetter (Sturmböen) die Türe von Wohnzimmer zum Flur dermaßen zugeknallt (ein Türstopper war nicht genug), dass es den Glaseinsatz der Türe beschädigt hat.

    Der Schaden entstand somit nur indirekt durch den Mieter.

    Der Mieter ist diesbzgl. nicht versichert.

    1.) Könnte eine ggf. bestehende Glas-/Gebäudeversicherung des Vermieters greifen?

    2.) Falls 1. nicht vorhanden ist - wer muss für die Reparatur des Glaseinsatzes und den Einbau aufkommen?

    Besten Dank

  • Hier kann man über ein Mitverschulden nachdenken, weil man während des Sturmes die Fenster nicht geschlossen hat und es dadurch überhaupt erst in der Wohnung gezogen hat. Dann müsste man sich am Schaden beteiligen oder ihn eventuell ganz übernehmen, dass entscheidet sich anhand des Einzelfalles.

    Selbst wenn die Versicherung des Vermieters dafür aufkommt, kann sie dich eventuell in Regress nehmen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Meiner Meinung nach dürfte kein Mitverschulden vorliegen, da ein Türstopper verwendet wurde. Dass der Sturm so stark werden würde, dass der Türstopper nicht ausreicht, hatte man vielleicht nicht unbedingt ahnen können.

  • Ich finde es absolut nicht abwegig. Ein Türstopper kann natürlich bei leichtem Zug sowas verhindern, aber bei einem Sturm wirken ganz andere Kräfte, was auch jedem klar sein dürfte, da Stürme ganze Dächer abdecken können usw. Gerade eine Tür bietet sehr viel Angriffsfläche für den Wind. Aber da kommt es auch auf den Türstopper an und den Sturm, sowas pauschal zu beurteilen ist völlig unmöglich.

    Es gibt ja witzige Türstopper aus Stoff, die nur verhindern sollen, dass sich eine Tür von alleine schließt und andere die man darunter keilen kann, das sind natürlich dann Welten in der Beurteilung.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

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