mein Vermieter hat bisher Balkonkraftwerke verboten da diese nicht ins Erscheinungsbild der anlage passen würden. nun werden diese grundsätzlich erlaubt aber es gibt auflagen die es den Mietern erschweren sollen solche Kraftwerke anzubauen. ich vermute ja die wollen sich einfach nicht an die neue Gesetzeslage halten. so soll ich zum Beispiel durch einen Elektromeister klären lassen ob die Stromleitungen zwei.- oder dreiphasig sind, was hohe kosten beinhaltet. auch will er mir vorschreiben welches Kraftwerk ich zu kaufen habe. Er diktiert mir den kauf eines 400w Gerätes obwohl mittlerweile 600 - 800 w üblich sind. die Montage darf nur von einem, durch den Vermieter ausgesuchten Monteur erfolgen usw.
welche rechte habe ich da eigentlich?