Installation eines Balkonkraftwerkes

  • mein Vermieter hat bisher Balkonkraftwerke verboten da diese nicht ins Erscheinungsbild der anlage passen würden. nun werden diese grundsätzlich erlaubt aber es gibt auflagen die es den Mietern erschweren sollen solche Kraftwerke anzubauen. ich vermute ja die wollen sich einfach nicht an die neue Gesetzeslage halten. so soll ich zum Beispiel durch einen Elektromeister klären lassen ob die Stromleitungen zwei.- oder dreiphasig sind, was hohe kosten beinhaltet. auch will er mir vorschreiben welches Kraftwerk ich zu kaufen habe. Er diktiert mir den kauf eines 400w Gerätes obwohl mittlerweile 600 - 800 w üblich sind. die Montage darf nur von einem, durch den Vermieter ausgesuchten Monteur erfolgen usw.

    welche rechte habe ich da eigentlich?

  • Der Vermieter hat grundsätzlich schon einmal das Recht, dass die Installation fachgerecht installiert wird. Wenn er hierfür einen Elektrofachbetrieb, bzw. die entsprechenden Nachweise fordert, dann ist das eigentlich ok.

    Er diktiert mir den kauf eines 400w Gerätes obwohl mittlerweile 600 - 800 w üblich sind.

    Nein, bis maximal 600W sind zulässig, bzw. müssen vom Vermieter geduldet werden.

    Wenn diese 400W Kraftwerke von den Abmessungen aber identisch sind mit den 600W Geräten, fällt mir kein Grund ein, warum der Vermieter da Vorgaben machen müsste.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Es gibt Vorgaben, um die Sicherheit zu gewährleisten:

    Prozess für den elektrischen Anschluss von steckerfertigen PV-Modulen (Balkon PV) nach DIN VDE 0100-551.

    Immer mehr Menschen beschäftigen sich privat mit der Energiewende. Denn schon Zuhause fängt sie an. Eine Möglichkeit, sie privat umzusetzen, sind zum Beispiel steckerfertige Photovoltaikanlagen für den Balkon. Eine Lösung, die die Chance bietet, sich am großen Energiesystem zu beteiligen und die eigene Stromrechnung zu reduzieren. Wichtig ist, dass Anschluss und Betrieb der kleinen Anlage in jeder Situation sicher sind. Grundlage dafür ist das VDE Vorschriftenwerk. Hier sind auch Erzeugungsanlagen mit speziellen Steckern – also beispielsweise steckerfertige PV-Anlagen – berücksichtigt. Welche Vorgaben der Anschluss und die Anmeldung solcher Stecker-Solargeräte fordern, stellt dieser Beitrag zusammen. ........

    Leitfaden zur Eigenversorgung - Bundesnetzagentur.de

    Im Juni 2023 gab es von der Bundesnetzagentur noch eine Warnung:

    Die Bundesetzagentur warnt vor möglichen Gefahren bei unzulässigen Wechselrichtern für Photovoltaik-Anlagen im stationären und im Onlinehandel.

    Die Bundesnetzagentur hat verschiedene Wechselrichter geprüft und zahlreiche Mängel festgestellt. ..........

    Gruß



  • die Montage darf nur von einem, durch den Vermieter ausgesuchten Monteur erfolgen usw.

    Wo willst du das Balkonkraftwerk denn installieren? Auf deinem Balkon kann dir der Vermieter nichts vorschreiben. Willst du es dagegen außen an die Brüstung hängen, sieht die Sache schon anders aus.

    Zur Installation benötigst du nach aktueller Norm eine Elektrofachkraft, die eine Einspeisesteckdose setzt oder einen festen Anschluss herstellt. Bei vielen Netzbetreibern kann man auch ein BKW auch nur mit der Unterschrift eines Elektrikers, dass diese Steckdose gesetzt wurde, anmelden. Schuko-Stecker ist nicht erlaubt und wenn man sich den letzten Link von Grace anschaut, sollte man sich daran auch halten. Schon aus eigenen Interesse heraus solltest du prüfen, ob ein zweiadriges mit klassischer Nullung vorliegt, weil dann das ganze entsprechend angeschlossen werden muss, um es sicher betreiben zu können. Ggf. muss man einen neuen Stromkreis vom Zählerschrank ziehen, damit man das ganze sicher anschließen kann. Das ist keinesfalls etwas für Laien. Was auch geklärt werden sollte, ob im Zählerschank ein moderner bzw. rücklaufgesperrter Zähler vorhanden ist oder installiert werden kann bzw. was passieren soll, wenn dies nicht möglich ist. Unser alter Zählerschrank aus den 70igern hätte es nicht ermöglicht, dort eine moderne Messeinrichtung zu installieren.

    Die Regelungen sollen nicht "Mietern erschweren, solche Kraftwerke zu bauen", sondern dienen dem Schutz aller Bewohner. Ein BKW zu betreiben an einer veralteten elektrischen Anlage ohne entsprechende Absicherungen bzw. fehlerhafter Installation kann Brände oder Stromschläge verursachen, ggf. auch über die eigene Wohnung hinaus. Und das für ein paar Euro Ersparnis im Jahr. Als Vermieter würde ich da auch auf Nummer sicher gehen, denn am Ende lässt sich das vermutlich nicht zweifelsfrei nachweisen und als Vermieter ist man der Dumme, der dann haftet.

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