Hallo in die Runde,
ich habe eine Mietererhöhung erhalten u. a. um 0,54 €/qm wegen der Ausstattung in meiner 3 qm großen Küche. Sie hat eine Miniküche/Pantryküche (zwei Kochplatten, Kühlschrank und Spüle) sowie einem Hängeschrank und einer Küchenplatte.
Im Mietspiegel meiner Stadt steht, dass es sich bei einer Einbauküche um "Herd, Spüle, Kühlschrank und Schränke" handelt. Frage also: Ist mit Herd auch Ofen gemeint?
Googelnd bin ich leider nicht fündig geworden. In Leipzig gilt eine solche als Einbauküche, woanders heißt es, dass bei eienr Grundsausstattung ein Ofen dabei sein muss.
Aber vielleicht weiß das Forum hier ja eine Antwort und/oder kennt Gerichtsurteile!?
Besten Dank schon mal!