Meine unteren Nachbarn haben die Absicht, meine 1. OG-Wohnung von meinem Vermieter zu kaufen und haben schon angekündigt, dass sie Eigenbedarf anmelden werden. Sie möchten, dass Ihre (Schwieger)Mutter in die Wohnung einzieht. Sie selbst hat aktuell eine Eigentumswohnung in zehn Fahrminuten Entfernung und möchte diese Wohnung verkaufen, um damit meine Wohnung zu finanzieren.
Da ich kein "Härtefall" bin, werde ich mir wohl leider eine neue Wohnung suchen müssen, möchte aber zumindest trotzdem einmal hier fragen, ob das ein gültiger Grund für eine Eigenbedarfsanmeldung ist, wenn man eigentlich eine Eigentumswohnung besitzt, diese aber aufgibt und eine neue bewohnte Wohnung kaufen möchte, wo man dann einen vorhandenen Mieter kündigt? Die Notwendigkeit halte ich für fraglich, aber vermutlich kann man verkaufen und kaufen, was man möchte.
Danke.