Eigenbedarfskündigung für neue Wohnung, obwohl man bereits eine Eigentumswohnung bewohnt

  • Meine unteren Nachbarn haben die Absicht, meine 1. OG-Wohnung von meinem Vermieter zu kaufen und haben schon angekündigt, dass sie Eigenbedarf anmelden werden. Sie möchten, dass Ihre (Schwieger)Mutter in die Wohnung einzieht. Sie selbst hat aktuell eine Eigentumswohnung in zehn Fahrminuten Entfernung und möchte diese Wohnung verkaufen, um damit meine Wohnung zu finanzieren.

    Da ich kein "Härtefall" bin, werde ich mir wohl leider eine neue Wohnung suchen müssen, möchte aber zumindest trotzdem einmal hier fragen, ob das ein gültiger Grund für eine Eigenbedarfsanmeldung ist, wenn man eigentlich eine Eigentumswohnung besitzt, diese aber aufgibt und eine neue bewohnte Wohnung kaufen möchte, wo man dann einen vorhandenen Mieter kündigt? Die Notwendigkeit halte ich für fraglich, aber vermutlich kann man verkaufen und kaufen, was man möchte.

    Danke.

  • Sie selbst hat aktuell eine Eigentumswohnung in zehn Fahrminuten Entfernung und möchte diese Wohnung verkaufen, um damit meine Wohnung zu finanzieren.

    Bereits Eigentum zu haben ist per se kein Hinderungsgrund für Eigenbedarf, es braucht wie immer bei Eigenbedarf eine Begründung. Den müssen die Vermieter in der Kündigung plausibel darstellen und den Eigenbedarf rechtfertigen. Das sollte aber möglich sein. Vielleicht ist deine Wohnung vom Schnitt/Größe/Ausstattung, Lage, Lage im Gebäude... besser für die Bedürfnisse geeignet. Die Nähe zum eigenen Kind und damit potentiell unterstützenden/pflegenden Angehörigen oder Enkeln ist i.d.R. ein guter Grund, warum nun deine Wohnung nun besser passt als die bisherige usw. Wäre es die gleichschnittene Wohnung im Haus nebenan, sähe das vielleicht anders aus, aber aus der geringeren Distanz zu sehr nahen Angehörigen lässt sich meistens eine gute Begründung für Eigenbedarf finden, gerade wenn es noch weitere Unterschiede zwischen den Wohnungen gibt.

  • In Ergänzung noch. Die dann frei werdende bisherige Eigentumswohnung müsste man im Tausch anbieten. Andern könnte es eventell sein, dass der Vermieter schadenersatzpflichtig wird für den Umzug.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!