Hausordnung und Kamera

  • Hallo, ich habe eine Frage bzw. zwei Fragen.

    Ich habe eine Wohnung bezogen und unter mir wohnt ein etwas
    anstrengender Herr ;)

    Die Wohnsituation ist folgendermaßen:

    In dem Haus wohnen 5 Parteien, 2 Wohnungseigentümer und 3 Mieter.

    Meine Vormieter sind in dem Haus nicht sehr beliebt gewesen und deshalb hängt an fast jeder Wand eine Hausordnung. Jeweils 2 Din A3 Seiten. Ich habe mir erlaubt eine im Treppenaufgang zu entfernen, da ich 4 Hausordnungen immer noch für übertrieben halte.

    Ist so etwas gesetzlich geregelt ?

    Zu dem überwacht der Wohnungseigentümer (1og)den Haupt-Eingang mit einer Kamera (Hinweis Aufkleber an der Tür) , das könnte ich ja noch nachvollziehen aber im Aufgang zum 2og steht noch eine Kamera (oder eine Attrappe), diese schwenkt ab und zu von rechts nach links und würde somit nicht die untere Haustür überwachen, sondern auch meine Wohnungstür. Das finde ich nicht so toll, denn ich Wohne ja nicht bei Big Brother bzw. ist das aus meiner Sicht ein eingriff in meine Privatleben.

    Darf jeder den Hausflur überwachen so wie er lustig ist und Hausordnungen aufhängen wo er möchte ?

    Vielen Dank im Voraus !!!

    Schmudo

  • Schmudoas:

    "hängt an fast jeder Wand eine Hausordnung. Jeweils 2 Din A3 Seiten. Ich habe mir erlaubt eine im Treppenaufgang zu entfernen, da ich 4 Hausordnungen immer noch für übertrieben halte."
    Was Du wie hältst, ist uninteressant. Du hast das Treppenhaus nicht mitgemietet und dort nichts anzubringen bzw. zu entfernen.

    "im Aufgang zum 2og steht noch eine Kamera (oder eine Attrappe), diese schwenkt ab und zu von rechts nach links und würde somit nicht die untere Haustür überwachen, sondern auch meine Wohnungstür."
    Wenn dies bereits bei Mietbeginn der Fall und Dir bekannt war, halte ich das für akzeptabel.

    "Darf jeder den Hausflur überwachen so wie er lustig ist und Hausordnungen aufhängen wo er möchte ?"
    Wer ist "jeder"?

  • Wer ist "jeder"? Jeder ist Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer!

    Also ganz kann ich das nicht glauben. Die Kamera ist mir nicht aufgefallen und später dachte ich, dass diese Kamera nur auf die untere Wohnungstür gerichtet ist. Das war ein Irrtum sie dreht sich und beobachtet somit meine Wohnungstür.

    Also, muss ich nur eine so kleine Kamera verstecken die man bei einer Wohnungsbesichtigung nicht gleich sieht oder sie so verstecken das sie nicht auffällt ?

    Na ja, manchmal gehen eine solche Kamera ja auch mal kaputt ;)

    Stimmt ich habe den Hausflur nicht mit gemietet (muss ich den dann überhaupt sauber machen ? - scherz) aber es ist Gemeinschaftseigentum und auch der Wohnungseigentümer unter mir hat den Flur ja nicht komplett mit gekauft. Mein Vermieter findet die 5 Hausordnungen auch nicht ok und der ist auch Eigentümer.

    Ich werde Sie weiterhin abnehmen und hoffe ich komme dafür nicht ins Gefängnis :) Jetzt plane ich mein Eigenheim und spare mir so ein kleinbürgerliches denken!

    Vielen Dank für die Antwort und ein Dank an die Beitragsschreiber und an das Forum.

    Gruss Schmudo

  • Schmudoas:

    "Die Kamera ist mir nicht aufgefallen und später dachte ich, dass diese Kamera nur auf die untere Wohnungstür gerichtet ist. Das war ein Irrtum sie dreht sich und beobachtet somit meine Wohnungstür."
    Hier wäre - und das ist m.E. nicht unbedingt Mietrecht - zu prüfen, ob das rechtlich zulässig ist.

    "Also, muss ich nur eine so kleine Kamera verstecken die man bei einer Wohnungsbesichtigung nicht gleich sieht oder sie so verstecken das sie nicht auffällt ?"
    Du "musst" garnicht. Jedoch solltest Du mal folgenden Artikel lesen: Plenk ? Wikipedia

    "Na ja, manchmal gehen eine solche Kamera ja auch mal kaputt ;-)"
    In der Tat. Und wenn sich vorher jemand schon mal darüber mokiert hat, besteht sogleich ein Verdacht.

    "Stimmt ich habe den Hausflur nicht mit gemietet (muss ich den dann überhaupt sauber machen ? - scherz)"
    Kein Scherz, sondern siehe Mietvertrag und Hausordnung.

    "es ist Gemeinschaftseigentum und auch der Wohnungseigentümer unter mir hat den Flur ja nicht komplett mit gekauft. Mein Vermieter findet die 5 Hausordnungen auch nicht ok und der ist auch Eigentümer."
    ... und somit Dein einziger und auch kompetenter Anbrechpartner.

    "Ich werde Sie weiterhin abnehmen und hoffe ich komme dafür nicht ins Gefängnis"
    Könnte evtl. als Diebstahl gewertet werden...

  • Vielen Dank für Deinen Wikipedia -Hinweis. Die Verballhornung oder Verschlimmbesserung war schon Bewusste eingesetzt, auch wenn es grammatikalisch falsch war. Zu dem ist Deine Aussage bezüglich der Kamera nicht ganz richtig, dies bestätigen Gerichtsurteile und Betrachter in einem anderen Forum und diese haben mir da wesentlich nützlicher Links gesendet!

    Also vielen Dank für Deine Hilfe und verzeihe mir kleine grammatikalische Fehler aber außerhalb meier Muttersprache ist es halt nicht immer so einfach.

    Gruss Schmudo