Wohnraum berechnen und Mieterhöhung

  • Hallo,

    habe ein kleines Problem und wollte mich hier mal kurz informieren. werde versuchen mich kurz zu halten.


    Wohne seit 3 Jahren in meiner jetzigen Wohnung und habe gestern ein Brief bekommen mit einer Mieterhöhung.

    Inhalt:
    "Sehr geehrter Herr ...
    durch Erhöhung sämtlicher Kosten
    Kaltmiete 30€ mehr
    Umlagenvorauszahlung 30€ mehr
    zum 01.03"

    Zahle zur Zeit 310€ warm inkl Strom und Heizung. Davon 210 Kaltmiete und 100 Nebenkosten.
    370€ wäre dann die neue Miete.

    Daraufhin habe ich erstmal meine Wohnung vermessen und kam auf 32,8 qm. Im Mietvertrag steht keine Angabe und damals wurde gesagt so um 45qm.

    Wären dann kalt 6,35€ pro qm und mit der Erhöhung 7,25€ pro qm. Der Durchschnitt bei uns in der Stadt liegt bei 4,80€ pro qm.

    Habe allerdings 2 Räume auf ca 2m Höhe die nur mit einer Leiter erreichbar sind und weiß nicht ob diese mitgerechnet werden. Meine Frage wäre nun ob es sich hierbei um Wohnfläche handelt.
    Bilder habe ich angehängt.


    Zum anderen habe ich noch nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen. Weiß also gar nicht was ich wirklich bezahlen muss bzw. musste.
    Beruflich war ich in den 3 Jahren ca 1 Jahr gar nicht in meiner Wohnung. 2009 ein halbes Jahr und 2010 ebenfalls.

    MFG
    Mirehn

  • Zitat

    Davon 210 Kaltmiete und 100 Nebenkosten.

    Wie sind diese Nebenkosten im Mietvertrag benannt, monatliche Vorauszahlung oder Pauschale?

    Zitat

    Im Mietvertrag steht keine Angabe und damals wurde gesagt so um 45qm.

    Dann ist keine Wohnungsgröße mietvertraglich nicht vereinbart, dann hilft auch kein Nachmessen.

    Zitat

    Zum anderen habe ich noch nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen.

    Wenn es eine Pauschale ist, muss der Vermieter auch nicht abrechnen. Man sollte schon wissen, was man im Mietvertrag vereinbart hat.

    Zitat

    ca 1 Jahr gar nicht in meiner Wohnung

    Hat mietrechtlich nichts zu bedeuten. Wenn man die Wohnung sowieso nicht nutzt, wäre ein Hotel oder eine Pension billiger.

    Zitat

    habe gestern ein Brief bekommen mit einer Mieterhöhung.

    Wie ein Mieterhöhungsbegehren auszusehen hat findest du hinter diesem Link: Mietrecht: Mieterhöhungen - Anhebung bis zur Vergleichmiete

  • Es ist eine Vorauszahlung, wie ja schon im Schreiben von meinem Vermieter erwähnt.

    Die qm Zahl spielt aber bei der Berechnung für die Ortsübliche Miete schon eine Rolle, ebenso wie für einen Teil der Nebenkosten.
    Liege ja jetzt ohne Erhöhung schon weit über dem üblichen.


    Die Wohnung brauchte ich aber für meine Möbel etc. aber in diesem Jahr hatte ich ja eben kaum Heiz-, Wasser- und Stromverbrauch. Es geht mir hierbei um zu viel gezahlte Nebenkosten. Es ist mir klar das es sonst keine Rolle spielt.

    Interessant wäre für mich wie es sich mit den beiden Räumen oben verhält?

    Einmal editiert, zuletzt von Mirehn (3. Februar 2012 um 15:29)

  • Es geht doch nicht darum, was im Schreiben des Vermieters zu der Mieterhöhung steht, sondern darum, was im Mietvertrag vereinbart ist. Den Mietvertrag hast du unterschrieben, der ist also Fakt.

    Wie ein Mieterhöhungsbegehren auszusehen hat, konntest du im Link nachlesen.

    Und wie ein Vermieter deinen Stromverbrauch ohne Zähler (oder hast du einen) berechnen will, dürfte schwierig sein.

    Darum Butter bei de Fische, zuerst den Mietvertrag, dann sehen wir weiter.

  • Ja sry, war blöd ausgedrückt! Im Mietvertrag steht Zitat: "Die Vorauszahlung beträgt monatlich ... "

    Wie es auszusehen hat ist mir durchaus bewusst, hatte ich vorher schon gegoogelt. Damit weiß ich auch das dieses Schreiben unwirksam ist.

    Habe einen Zwischenzähler, der ist allerdings im Haus meines Vermieters.

  • Okay, jetzt gehts richtig los:

    Bei einer Vorauszahlung muss der Vermieter jährlich abrechnen. Da die Verjährung für den Mieter 3 Jahre beträgt, kannst du die Abrechnungen für die Jahre nachfordern. Dein Vermieter hat aber nur 12 Monate Zeit nach dem Ende des Abrechnungszeitraum (meist das Kalenderjahr) eine Abrechnung zu erstellen und zu kassieren.

    Ich könnte mir aber sehr gut vorsatellen, dass du Geld zu erwarten hast.

  • Ja das habe ich soweit schon gelesen mit den Fristen, aber kann er denn ohne Abrechnung der letzten Jahre die Vorauszahlung erhöhen?

    Mit einer Rückzahlung rechne ich, weil ich wie gesagt effektiv von 3 Jahren nur 2 Jahre in dieser Wohnung verbracht habe. Und hätte ich mehr verbraucht, wäre die Nachzahlung meiner Meinung nach das erste gewesen was mein Vermieter gemacht hätte. Der verschenkt ja auch nichts.


    Nochmal zur Wohnfläche!
    Wenn mein Vermieter nun eine ordentliche Mieterhöhung macht, sprich mit einem Mietspiegel bzw. Vergleichswohnungen, müsste ich ja selber die genaue qm wissen um zu prüfen das es rechtens ist.
    Ich denke das er von ca 45qm ausgeht und das zu Grunde legen wird.
    Wie gesagt sind es 32,8 qm (großzügig gerechnet)für die untere Ebene. Ich denke oben sind ca 3qm (noch nicht gemessen da ich da nicht hoch komme) nur weiß ich leider nicht ob es überhaupt Wohnfläche ist laut Gesetz. Im Mietvertrag steht zu den beiden "Räumen" nichts.

  • Zitat

    um zu prüfen das es rechtens ist.

    Richtig, hier kann er nicht mit Pi x Daumen rechnen.

    Und die beiden Nischen ohne direkten Zugang über eine Treppe kann er meiner Meinung nach nicht als Wohnraum berechnen. Schau mal hier:

    Wohnfläche- Berliner MieterGemeinschaft e.V.

    wie Wohnraum definiert wird. Mit Sicherheit sind dort keine Flächen genannt, die nur über eine Hühnerleiter zu erreichen sind.

  • Und genau aus diesem Grund habe ich gestern nachgemessen!
    Damit weiß ich nun das ich weit über der Ortsüblichen Miete liege und somit gar keine Mieterhöhung erfolgen kann!

    Dürfen Nebenkosten denn erhöht werden? Da ich ja gar keine Nebenkostenabrechnung bekommen habe.

  • Nun fordern Sie mal schnellstens die Rechnungen der letzten 3 Jahre an.
    Der Vermieter ist dazu verpflichtet. Durchsetzen müssen Sie es schon selbst. Notfalls mit anwaltlicher Hilfe.
    Das das bisher noch nicht geschehen ist, ist auch Ihre Mitschuld. Nun wird es um so schwerer.

    Die beschriebenen Räume würde ich auch als Nebengelasse betrachten und haben bei der Wohnfläche nichts zu suchen.
    Siehe auch: WoFlV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

  • Zitat

    Dürfen Nebenkosten denn erhöht werden? Da ich ja gar keine Nebenkostenabrechnung bekommen habe.

    Ja, aber nur wenn eine Abrechnung eine Nachzahlung ergeben sollte. Da keine Abrechnung erfolgte kann auch keine Erhöhung verlangt werden.

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