Dringende Frage zum Eigentümerwechsel / ggfls. Erbe / lebenslanger Mietvertrag

  • Hallo zusammen....

    Kann ein Vermieter ( oder der Käufer ggfls. Erbe einer Immobilie, in der Mieter wohnen ) Eigenbedarf auf eine Wiese anmelden, die zusätzlich zur Wohnung und dem Garten angemietet wurde ( direkt an den Garten angrenzend / um dort ein Pony halten zu können ), um genau dort eine Halle zu bauen, für die er bereits einen Bauantrag genehmigt bekommen hat ? Drumherum ist massig Platz, er hätte die Halle auch woanders auf seinem Grundstück bauen können, nur so ist es für ihn schöner. Abgesehen von dem Ausblick für uns ( bisher freie Felder - jetzt soll dort eine 20x30m Halle / 7,50 m hoch hin ) hätten wir dann auch ein Problem, unsere Tiere unterzubringen.Eigenbedarf auf unsere Wohnung scheidet eigentlich aus, die bauen grad den Altbau um für sich ( wir wohnen im Neubau - seit 7 Jahren / über uns wohnt eine Familie seit einem 3/4 Jahr ). Wir stehen hier ziemlich unter Druck und deshalb wäre es schön, wenn mir einer von Euch ne schnelle Auskunft geben könnte.

    Vielen Dank

  • Ihr habt die Wiese also unabhängig von der Wohnung mit sep. Vertrag angemietet? Dann stehen die Verträge in keinem Zusammenhang.
    Und als Mieter einer Wiese genießt man nunmal nicht die gleichen Rechte wie dies bei Wohnraum der Fall ist.
    Der Eigentümer braucht wahrscheinlich nichtmal einen Kündigungsgrund, wobei die wirtschaftliche Verwertung (also Bebauung) wohl ein solcher Grund wäre. Ist ja nicht so, als ob ein Mensch auf den "Wohnraum Wiese" angewiesen wäre. Fristen etc. müssten übrigens im entsp. Vertrag stehen.

  • Ihr habt die Wiese also unabhängig von der Wohnung mit sep. Vertrag angemietet? Dann stehen die Verträge in keinem Zusammenhang.
    Und als Mieter einer Wiese genießt man nunmal nicht die gleichen Rechte wie dies bei Wohnraum der Fall ist.
    Der Eigentümer braucht wahrscheinlich nichtmal einen Kündigungsgrund, wobei die wirtschaftliche Verwertung (also Bebauung) wohl ein solcher Grund wäre. Ist ja nicht so, als ob ein Mensch auf den "Wohnraum Wiese" angewiesen wäre. Fristen etc. müssten übrigens im entsp. Vertrag stehen.

    danke schon mal für die Antwort.
    Wir haben einen 08-15 Mietvertrag, der ursprünglich für 10 Jahre geschlossen wurde. Dazu haben wir dann nach Vorlage eines Notares einen Zusatz zum Mietvertrag gemacht, in dem die von uns gemieteten Wohnungsräume, Stallungen, Garten und auch Weide genau beschrieben wurden und das Mietrecht wurde auf Lebenszeit "erteilt" - So sollte eine Kündigung zum Eigenbedarf für den Vermieter und seinen Rechtsnachfolger ausgeschlossen werden. Der Notar hat uns das vorformuliert, leider ist es nicht eingetragen im Grundbuch, deshalb vermutlich nicht so viel wert. Wir haben die Wohnung eben gerade wegen dem Garten, der Aussicht ( freie Felder ) und der Möglichkeit gemietet, direkt auf dem angrenzenden Stück ein Pony zu halten. Jetzt soll das einfach alles so weggenommen werden, wir stehen dann da und schauen dann demnächst stumpf auf eine 20 m breite Wand, 7,50 m hoch...(16m Entfernung zur Wohnzimmerterrassentür)
    Es gibt nur einen Mietvertrag mit Zusatztext ( betrifft aber Wohnung und Garten und Wiese ) und keine Kündigungsfristen, weil ja durch den ursprünglichen Bauern auf Lebenszeit für mich erteilt. Nur jetzt wurde hier jemand adoptiert, dem das ganze überschrieben wurde und der Bauer geniesst nur noch eine Nutzniessung oder sowas -
    Hast Du vielleicht eine Idee - oder einen Rat ?

  • Mit eigenem Mietvertrag?

    Hallo !

    auch Dir Danke fürs antworten. Es ist eben wie o.g. ein Mietvertrag - Vordruck, ursprünglich auf 10 Jahre, der dann durch einen Zusatztext ergänzt wurde, in dem die gesamten gemieteten Sachen detailliert beschrieben wurden.

    Bin echt verzweifelt. Das ist pure Schikane, die wollen uns einfach loswerden und vergraulen, das geht schon seit 1 Jahr so mit den ganzen "Eingriffen"
    Da wird der von uns aufgestellte Gartenzaun, also unser Zaun, einfach von aussen gestrichen, aus meinen Beeten ( Vorgarten ) wird ein Baum rausgerissen, die von uns mitgenutzte ( ebenfalls schriftlich festgehalten ) Weide wird mit Vorhängeschloss zugesperrt, unser Stellplatz für unseren PKW wird an die über uns wohnenden versprochen etc. etc. etc. Das ganze während ich hochschwanger zu hause war, mit gesundheitlichen / schwangerschaftsbedingten Erkrankungen. Jetzt ist Mini da und die machen immer weiter....

    Sorry, wollte nicht rumjammern...

  • Es gibt nur einen Mietvertrag mit Zusatztext ( betrifft aber Wohnung und Garten und Wiese )


    DAS wollte ich wissen.
    Also ein Wohnungsmietvertrag, welcher auch noch Garten und Wiese unfasst?!
    Somit habt Ihr normalen Kündigungsschutz für alles, denn Einzelteile aus einem MV können nicht separat gekündigt werden.

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