.... im Hinblick auf Ruhestörung in einem Mietshaus (8 Parteien).
Ich gehe davon aus, dass das was in der Hausordnung steht auch gültig ist. Nun sagte aber ein Arbeitskollege, dass es Urteile gebe, dass Ruhestörungen erst nach 22 Uhr infrage kommen und nicht das was in der Hausordnung steht (20 Uhr)?
Was denn nun?
LG