Was gilt? Hausordnung oder bundesweite Mietrechts-Urteile....

  • .... im Hinblick auf Ruhestörung in einem Mietshaus (8 Parteien).

    Ich gehe davon aus, dass das was in der Hausordnung steht auch gültig ist. Nun sagte aber ein Arbeitskollege, dass es Urteile gebe, dass Ruhestörungen erst nach 22 Uhr infrage kommen und nicht das was in der Hausordnung steht (20 Uhr)?

    Was denn nun?

    LG

  • Es gilt, was in der Hausordnung steht. Sie regelt das nachbarliche Zusammenleben in einer Gemeinschaft. Urteile von Gerichten haben keine Gesetzeskraft.
    Eine Ausnahme bilden Oberste Gerichte und das Bundesverfassungsgericht.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (3. Juni 2012 um 21:24)

  • Ruhestörung ist alles was außerhalb einer Wohnung zu hören ist. Und das an 24 Stunden am Tag. Ein Mieter kann auch wegen Ruhestörung abgemahnt werden wenn am Tage z. B. mit seiner Musikanlage das ganze Haus beschallt.

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