Wärme nachzahlung nach 4 Jahren

  • Hallo zusammen.

    Ich habe ein kleines Problem und zwar habe ich heute Post von meinem Vermieter bekommen mit der Aufforderung knapp 3500euro an ihn zu überweisen da er für meine Wärmeversorgung in vorleistung gegangen ist.
    Kurze Erklärung:
    in meinem Mietvertrag steht das ich für Strom und Wärme mich an meinen Direktversorger wenden muss, nur leider habe ich gedacht das wärme mit in den Nebenkosten steckt (erste Wohnung und ziemlich naiv...).
    So nun bekam ich vor ca 10 Monaten post von meinem Energie unternehmen mit aufforderung Wärme zu bezahlen, habe ich dann auch gleich getan und ich dachte damit sei es gegessen.
    Bis heute...
    In dem schreiben steht:
    "Wir weisen darauf hin, dass das Versäumnis des Vertragsabschlusses mit dem energieunternehmen eine schwerwiegende Verletzung Ihrer Pflichten aus dem Mietvertrag darstellt."
    Nun wollen rückwirkend ab dem 1.7.2008 3500€ von mir haben...
    Wieso sagen die aber jetzt erst was? ist ja schließlich 4 Jahre her...
    Gibt es da vielleicht ne verjährungsfrist oder irgendwas?

    Mir ist klar das ich dafür aufkommen muss, ist ja auch mein verschulden gewesen, aber 3500euro sind ne menge Geld...
    Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiter helfen.

    LG Toast


  • in meinem Mietvertrag steht das ich für Strom und Wärme mich an meinen Direktversorger wenden muss, nur leider habe ich gedacht das wärme mit in den Nebenkosten steckt (erste Wohnung und ziemlich naiv...).

    Das war schon nicht mehr nur naiv, leider nicht geklappt und der Krug geht halt nicht ewig bruchlos zum Brunnen.

    Zitat

    So nun bekam ich vor ca 10 Monaten post von meinem Energie unternehmen mit aufforderung Wärme zu bezahlen, habe ich dann auch gleich getan und ich dachte damit sei es gegessen.

    Hier handelte es sich wohl um die laufende Tilgung.

    Zitat

    Wieso sagen die aber jetzt erst was?

    Das kann niemand hier hellsehen.

    Zitat

    Gibt es da vielleicht ne verjährungsfrist oder irgendwas?

    Ja, Verjährungsfristen gibt es. Inwieweit das für Sie relevant ist, kann ich nicht beantworten.
    Zumal der angegebene Zeitraum grenzwertig ist.

    Konsultieren Sie einen Anwalt.

  • Hallo Toast,

    das kommt mir doch etwas komisch vor...

    "habe ich heute Post von meinem Vermieter bekommen mit der Aufforderung knapp 3500euro an ihn zu überweisen da er für meine Wärmeversorgung in vorleistung gegangen ist."
    Wurden Belege/Kopien beigefügt, aus denen man die Forderung nachvollziehen kann?

    "in meinem Mietvertrag steht das ich für Strom und Wärme mich an meinen Direktversorger wenden muss,"
    Eine klare Ansage.

    "nur leider habe ich gedacht das wärme mit in den Nebenkosten steckt (erste Wohnung und ziemlich naiv...)."
    Ja, wirklich.

    "nun bekam ich vor ca 10 Monaten post von meinem Energie unternehmen mit aufforderung Wärme zu bezahlen,"
    Für welchen Zeitraum?

    "In dem schreiben steht: "Wir weisen darauf hin, dass das Versäumnis des Vertragsabschlusses mit dem energieunternehmen eine schwerwiegende Verletzung Ihrer Pflichten aus dem Mietvertrag darstellt."
    Nun wollen rückwirkend ab dem 1.7.2008 3500€ von mir haben..."
    Schön, dass die sich um Deinen Mietvertrag kümmern...:rolleyes:

    "Wieso sagen die aber jetzt erst was? ist ja schließlich 4 Jahre her..."
    Tipp: Anrufen und fragen.

    "Gibt es da vielleicht ne verjährungsfrist oder irgendwas?"
    Mach' Dir keine falschen Hoffnungen!

  • danke schon mal für die Antworten :)

    Also um eine Tilgung handelt es sich nicht...
    Seit 1.7.11 zahle ich normal meine 60euro Wärme im Monat...

    Hab für die 3 Jahre jeweils ne endabrechnung dazu bekommen von meinem vermitter, die erste hat er am 8.9.2009 erhalten...

    Es verwundert mich das ich es erst jetzt bekomme und mir ist nochwas aufgefallen und zwar das ich laut rechnung 100euro im Monat an Wärme zahlen müsste und laut abrechnung habe ich nen Verbrauch von 29MWh?!
    Heiz ich das ganze HAUS?!

    Ich werde morgen mal schauen ob ich da was klären kann und zum Mieterbund gehen.

    Ich danke euch :)

  • Hallo Toast,

    dadurch, dass Du Dich bei Mietbeginn nicht gekümmert hast, was Du lt. MV hättest tun sollen, hat der Versorger nicht Dich Neuverbraucher, sondern den VM in Anspruch genommen. Dieses Geschäftsgebaren ist ganz normal und üblich.
    Ich müsste hier sämtliche Unterlagen einsehen, um Dir etwas Definitives sagen zu können. Ergo: Nimm' alle Unterlagen (auch Zahlungsbelege) mit und lass' Dich vor Ort beraten.

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