Juristische Stellung als Untermieter bei Streitigkeiten mit Mieter

  • Hallo,

    ich suche Orientierung.

    Weiß jemand zu sagen, ob ich als Untermieter gegen einen Mieter (wir wohnen beide im selben Haus) wegen Lärmbelästigung juristisch vorgehen kann?
    Oder kann das nur mein Untervermieter, den ich dann darum bitten müßte?

    Danke,
    zep

  • Dagegen vorgehen kann nur der Vermieter, sprich der Vertragspartner des Ruhestörers. Und dieser müsste dann von deinem Untervermieter seinem Vermieter gegenüber tätig werden.

    Ich gehe mal davon aus, dass es nur den einen Hauptvermieter gibt.

  • auch ein untermieter kann anzeige wegen ruhestörung erstatten - zivilrechtlich gibt es auch die möglichkeit der unterlassungsklage.

    empfehlenswert wäre es aber sich an den hauptmieter zu wenden, dass dieser sich an den vermieter wendet.

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Weiß jemand zu sagen, ob ich als Untermieter gegen einen Mieter (wir wohnen beide im selben Haus) wegen Lärmbelästigung juristisch vorgehen kann?


    Eigentlich kann das jeder, egal, ob er betroffen ist oder nicht.

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