Miet nebenkosten abrechnung 50/50 und Kamin Ofen

  • Ich habe jetzt mal nachgerechnet (und das gehört vorerst nicht in den Brief an den Vermieter), wie es m.E. korrekt aussähe:

    Heizkosten 341,05€ anstatt 557,75€, also 216,70€ zuviel berechnet.. Begründung: Falsche Kostenschlüssel (50/50 anstatt 30/70).

    Kaltwasser-/Abwasserkosten 252,70€ anstatt 325,37€, also 72,67€ zuviel berechnet.. Begründung: Falsche Kostenschlüssel. Das Haus hat angeblich 11,0m²(!) Nutzfläche, die Wohnung 3,0m²(!) anstelle 538,2m² zu 114,4m².

    hmm ok^^ dan habe ich ja noch mehr gut, denn der keller wurde auch bei den versicherungen mit einberechnet^^..

    aber ist das nun sicher bei mir mit den 30/70? das er das nun falsch hat mit seinem halbe halbe?

  • hmm ok^^ dan habe ich ja noch mehr gut, denn der keller wurde auch bei den versicherungen mit einberechnet^^..

    aber ist das nun sicher bei mir mit den 30/70? das er das nun falsch hat mit seinem halbe halbe?


    Ja. Ich hatte Dich über die entsprechende Rechtsvorschrift (§ 7 HKVO, noch mal nachlesen!) informiert. Das Haus wird sicherlich nicht den Anforderungen der WSV entsprechen.

  • Ja. Ich hatte Dich über die entsprechende Rechtsvorschrift (§ 7 HKVO, noch mal nachlesen!) informiert. Das Haus wird sicherlich nicht den Anforderungen der WSV entsprechen.

    ok danke nen brief habe ich schon aufgesetzt^^ binn echt gespannt was bei raus kommen wird

    entweder ja hast recht, oder er/ sie stellen auf stur

  • ok danke nen brief habe ich schon aufgesetzt^^ binn echt gespannt was bei raus kommen wird
    entweder ja hast recht, oder er/ sie stellen auf stur


    Auch wenn Du/wir recht haben, kann es sich auf stur stellen. Du wirst uns das Resultat hier sicherlich mitteilen, denn daraus können wir ja nur lernen.:)

  • So die Briefe wurden gestern bei allen 3 Vermietern eingeworfen^^ sind einmal die Mutter und ihre 2 Töchter und der mann einer tochter managt das alles.
    ich habe auch ein schreiben zugelegt wegen der nebenkosten voraus zahlung die bei mir ja 170 eu ist, das ich da nur noch 140 zahlen will da es ja dicke reicht,(bei der 50/50, und wenn er nun die 30/70 nimmt will ich noch weniger zahlen^^) darf ich diese gleich bei der neuen miete weglassn, oder muss ich auf eine bestätigung warten?

    danke euch

  • So die Briefe wurden gestern bei allen 3 Vermietern eingeworfen^^ sind einmal die Mutter und ihre 2 Töchter und der mann einer tochter managt das alles.
    ich habe auch ein schreiben zugelegt wegen der nebenkosten voraus zahlung die bei mir ja 170 eu ist, das ich da nur noch 140 zahlen will da es ja dicke reicht,(bei der 50/50, und wenn er nun die 30/70 nimmt will ich noch weniger zahlen^^) darf ich diese gleich bei der neuen miete weglassn, oder muss ich auf eine bestätigung warten?


    Warte mal bis 30.11. ab.

  • Hallo

    Meine Vermieter sind der Meinung das ich falsch liege, den es müssen alle 3 punkte der neuen heiz verordung das haus erfüllen, wenn das nicht der fall ist, oder nur eines ist diese 30/70 für das haus falsch und es bleibt die 50/50
    nun stehe ich blöd da^^

  • hat er nun recht? das alle 3 punkte zu dem haus passen müssen das die 30/70 gilt? er hatte den selben link wie oben ausgedruckt mitgeracht und er sagt da steht es drinn das alle 3 zutreffen müssen, aber ich lese es anders

  • Hallo, und das ist rechtswidrig. Lt. HKVO § 7 ist für alle Abrechnungszeiträume ab dem 01.01.2009 beginnend nach 30/70 abzurechnen. Siehe hier den ersten fett gedruckten Satz im § 7: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem

    dem da oben, da sagte er das dieses sagt das 50/50 der fall ist und nicht 30/70

    In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. In Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind und deswegen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, kann der Wärmeverbrauch der Nutzer nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden. Der so bestimmte Verbrauch der einzelnen Nutzer wird als erfasster Wärmeverbrauch nach Satz 1 berücksichtigt.

    da meinte er es müssen alle 3 punkte zustimmen
    das § 7: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem sagt 50/50 das ist seine meinung und ich liege vollkommen falsch

    Einmal editiert, zuletzt von Xodl (8. November 2012 um 20:58)

  • Meine LG hatte in ihrer Wohnung ein ähnliches Problem.
    Sie hatte dann die entsprechende Vorschrift kopiert und eine auf 30/70 abgeänderte Abrechnung beigefügt und dann entsprechend vermindert nachgezahlt. Die Vermieterin hatte das dann akzeptiert. Ihr Beruf: Schiedsmännin, Berufe der Tochter und des Schwiedersohnes: Richter.

  • hmm^^

    nur das ich nen haufen geld beckomme^^
    wie gesagt er meint und sagt ich liege falsch die abrechnungs firma macht mir ne neue abrechnung, aber mit den realen wohnfläche von den 30/70 wollte er irgendwie nichts wissen außer ich liege falsch

    Einmal editiert, zuletzt von Xodl (8. November 2012 um 21:35)

  • hmm^^
    nur das ich nen haufen geld beckomme^^


    Besser: Zu bekommen habe. Dann kann auch ich nur als letzte Möglichkeit den Weg zum Gericht bzw. einem Fachanwalt empfehlen.
    Ich meine mich zu erinnern, dass in diesem Falle statt der 170€ nur knapp 120€ monatlich zu leisten seien.

  • also nochmal kurz und knackig binn ich zu 100% im recht mit dem 30/70?^^

    und vieleicht nen link wo es genau so drann steht für dummis?^^ zum ausdrucken

    gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Xodl (8. November 2012 um 21:48)

  • "also nochmal kurz und knackig binn ich zu 100% im recht mit dem 30/70?"
    Bin kein Richter.

    "und vieleicht nen link wo es genau so drann steht für dummis?^^ zum ausdrucken"
    Den der HKVO hast Du bereits.

  • könntest du dich bitte für mich verständlicher ausdrücken?^^ komm grad überhaupt nicht mehr mit
    danke dir


    Dann lies' bitte den ganzen Thread noch mal nach.
    Habe mich schon mehrmals wiederholt...
    Ansonsten: Nimm alle Unterlagen mit und ab zum Fachanwalt.

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